Scharlach hatte unser Kind schon mehrfach. Man muss dann ein Antibiotikum nehmen und in der Einrichtung gibt's einen Aushang, Meldepflicht und Quarantäne wüsste ich auch nicht.
Doch, auch bei Scharlach gibt es eine Meldepflicht der SL oder Kita-Leitung an das GA. Dann darf der/die Infizierte zumindest die Schule/Kita/... nicht besuchen. Siehe hier: https://www.diepholz.de/medien/dokumen…?20171122123108
Müsst ihr eigentlich nicht zu Beginn der "Schulkarriere" eurer SuS ein Merkblatt über meldepflichtige Krankheiten an die Erziehungsberechtigten austeilen und per Unterschrift bestätigen lassen? Da stehen alle im Infektionsschutzgesetz aufgelisteten Krankheiten drin. Ich muss diese Belehrung als Klassenlehrerin eines einjährigen Bildungsgangs jedes Jahr zu Schuljahresbeginn mit den neuen SuS durchgehen und von ihnen und ihren Eltern unterschreiben lassen.