Beiträge von Humblebee

    In einigen BFS- und BES-Klassen haben wir eine "Feedbackliste", wo u. a. fehlende Hausaufgaben und fehlendes Arbeitsmaterial eingetragen werden. Bei drei Einträgen muss die/der Schüler/in eine Doppelstunde "nachsitzen" (i. d. R. freitags in der 7./8. Stunde; bei minderjährigen SuS müssen wir darüber natürlich auch die Erziehungsberechtigten informieren). Hat jemand dort viele Einträge gesammelt, gibt es entsprechend im Zeugnis eine Abwertung im Arbeits- und/oder Sozialverhalten (fehlende HA und Materialien betreffen ja das AV).

    In die Fachnote darf das Vergessen von HA und Material u. ä. meines Wissens nicht einfließen Abbgesehen vom von CDL geschilderten Fall, also wenn jemand wegen der fehlenden HA sich eben in der entsprechenden Stunde nicht gut mündlich beteiligen kann; dann darf man dies natürlich in der mündlichen Note berücksichtigen.

    In anderen Bildungsgängen (Fachoberschule etc.) haben wir aber keine solche Feedbackliste. Diese SuS sind unserers Erachtens clever genug um zu wissen, dass sie es im Endeffekt selber "ausbaden" müssen, wenn sie keine HA machen o. ä.

    Also unsere Testkassetten werden nach ca. 30 bis 45 Minuten wieder komplett weiß, als ob sie gar nicht benutzt worden wären.

    Unsere nicht; muss wohl bei euch am Hersteller liegen. Wir lassen uns die Testkassetten ja vorlegen und ich habe noch nicht eine gesehen, die wieder komplett weiß war. Meine eigenen habe ich ein paarmal bis abends liegenlassen, weil ich wissen wollte, ob sich das Testergebnis noch verändert, aber nein: die Kassetten sahen nach 12 Stunden noch genauso aus wie morgens um 6 Uhr.

    Na ja, wenn ich nicht andauernd in Parallelvertretung eingesetzt werde, komme ich damit schon klar. Einigen KuK bereitet solche spontane Vertretung zwar Stress, mir eher nicht. Meistens schicken die erkrankten Lehrkräfte (oder die, die wegen erkrankter Kinder oder sonstwas spontan nicht zur Schule kommen können) eh Arbeitsaufträge (kein Muss!), die ich dann nur noch kopiere (ausdrucken übernimmt unsere Vertretungsplanerin oder der Abteilungsleiter) und den SuS austeile oder in der jeweiligen Klasse an die Tafel schreibe. Mehraufwand also max. 5 Minuten. Ansonsten schaue ich während des Unterrichts dann noch ein paar Mal nach der "lehrkraftlosen" Klasse.

    Ehrlich gesagt, sind mir dann doch solche Parallelvertretungen doch lieber, als morgens in der ersten Doppelstunde Vertretungsbereitschaft zu haben und immer wieder feststellen zu müssen, dass ich umsonst zur ersten Stunde angereist bin und erstmal bis 10 Uhr Däumchen drehen darf, weil keine Vertretung anliegt. ;)

    BTW finde ich es nicht wirklich in Ordnung, dass ihr im Vertretungsplan "Stillbeschäftigung" statt "Entfall" eintragt, wenn die SuS gar nichts zu tun haben. Gibt es dafür einen besonderen Grund?

    Gleichwohl würde ich persönlich die Übernahme von Parallelvertretungen grundsätzlich immer ablehnen, da eine genügend umfangreiche Aufsicht - insbesondere bei unbekannten Klassen - kaum gewährleistet werden kann.

    Und was ist dann in deiner Schule die Alternative, wenn sich KuK erst morgens krankmelden? Haben die Klassen, die diese KuK in der 1. Stunde hätten, dann Freistunde? Oder ist immer jemand da, der/die Vertretung übernehmen kann (wie es ja in anderen BL sowieso vorgesehen ist)?

    Wie gesagt: Bei uns sind solche Parallelvertretungen auch an der Tagesordnung (wobei sie sooo oft ja nun auch nicht vorkommen). Einerseits ist das für die betroffenen Lehrkräfte natürlich zusätzlicher Stress, andererseits gab es in all den Jahren, die ich schon an der Schule bin, noch nie Probleme (außer, dass die mit Arbeitsmaterial versorgten "lehrkraftlosen" Klassen ihre Arbeitsaufträge nicht erledigt haben ;) ).

    Bei uns waren die Regeln von Kreis zu Kreis anders, je nach Inzidenz in dem Kreis. Das führte dann zu Rückfragen a la: Gilt der Wohnort oder der Schulort?

    Die Regelungen sind bei uns natürlich auch je nach Inzidenz von LK zu LK verschieden, aber es zählt definitv der Schulort, nicht der Wohnort (das war eigentlich allen klar und hat zu keinen Nachfragen geführt).

    Aber bei voller Präsenz, wie klappt das mit dem Abstand?

    Im "Szenario A" - also Unterricht in voller Klassenstärke - bei einer Inzidenz unter 35 galt ja die Abstandsregel eh nicht mehr. Das mit dem Abstand beim Essen und Trinken galt dementsprechend natürlich nur während des Wechselunterrichts ("Szenario B"), wo die SuS auch noch mit mind. 1,5 m Abstand voneinander saßen.

    Das ist in NRW verboten.

    Das weiß ich doch (daher der Zwinker-Smiley)!

    Dass ihr in NRW noch immer Masken- und Abstandspflicht im Unterricht hattet, war mir allerdings nicht bewusst (oder ich hatte es bei den vielen unterschiedlichen, sich dauernd ändernden Regelungen in den einzelnen BL schlichtweg vergessen...). Essen und Trinken am Sitzplatz war bei uns - wenn ich das richtig in Erinnerung habe (keine Garantie!) - die ganze Zeit erlaubt; dann aber auch nur mit genügend Abstand zu den anderen SuS). Dafür durften die Masken im Klassenraum abgenommen werden.

    Wir haben übrigens seit Einführung der Testpflicht Selbsttests von vier unterschiedlichen Herstellern bekommen. Die ersten im Frühjahr und die letzten vor den Sommerferien waren in Einzelpackungen, dazwischen hatten wir Großpackungen, die von Mitgliedern der SL und schulischen Mitarbeiterinnen (Putzkräfte, Sekretärinnen, ...) in Umschläge umgepackt wurden.

    Hat eigentlich mal jemand ausgerechnet wie viel Zeit bei der Testerei bei drauf geht

    Bei uns keine fünf Minuten, weil unsere SuS sich ja morgens zuhause testen ;) . In der Schule muss ich mir zu Beginn der ersten Stunde montags und mittwochs nur noch die Tests und Unterschriftszettel vorzeigen lassen und die Testergebnisse notieren (per Kreuzchen auf einer Klassenliste). Die SuS selber packen ihre Testkassetten in einen Müllbeutel und nehmen sich neue Tests mit. Und schon fertig.

    Es können sich nicht alle gleichzeitig testen unter Einhaltung der Abstandsregeln

    Gelten die Abstandsregeln denn bei euch noch? Bei uns fiel aufgrund der niedrigen Inzidenz (unter 35) im "Szenario A" sowohl die Maskenpflicht im Unterricht als auch die Abstandspflicht in den Klassenräumen weg.

    Sehr viele Schüler fordern die Bestätigung auch ein

    Auch das hat bei uns meines Wissens vor den Sommerferien niemand gemacht, weil bei Inzidenz unter 35 nirgendwo mehr negative Testergebnisse vorgewiesen werden müssen.

    Nur kurz zur Info, falls du das mal an deine Schulleitung weitertragen magst: Der BGH entschied bereits 1972, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anderer Klassen anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. (BGH 19.06.1972, III ZR 80/70).

    Gut zu wissen! Das werde ich meiner SL dann nach den Ferien mal mitteilen. Das kommt nämlich bei uns auch häufig vor (wobei man an meiner und Plattyplus' Schulform evtl. damit argumentieren könnte, dass viele SuS ja schon volljährig oder zumindest ü16 sind, denn in dem von dir genannten Urteil ging es um 14-/15Jährige, wenn ich das auf die Schnelle richtig gelesen habe). :teufel:

    Wir hatten kurz vor Sommerferien auch noch einen Fall und bei uns mussten doppelt geimpfte oder durchgehend FFP2-Masken tragenden Personen (also nur Lehrer) nicht in Quarantäne.

    So war es bei uns auch (Fall Ende Juni). Aber da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Gesundheitsämter entscheiden.

    EDIT: Bei uns trugen vor den Sommerferien aber auch noch viele SuS FFP2-Masken. Die mussten demensprechend auch nicht in Quarantäne.

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