Du kannst in Niedersachsen bei einem Test kein Attest verlagen und bei Klassenarbeiten/ Klausuren haben die Schulen, an denen ich in Niedersachsen beschäftigt war, nur für die Oberstufe eine Attestpflicht mit den Schülern vereinbart.
Viele Grüße
Seepferdchen
Wir als niedersächsische BBS (und das kenne ich auch von anderen BBSn so) haben in der Fehlzeitenregelung - die natürlich für alle unsere Bildungsgänge gilt - vermerkt, dass die SuS im Falle eines Fehlens bei Klassenarbeiten i. d. R. eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Die Schule bezieht sich rechtlich dabei u. a. auf einen Erlass "Die Stellung des Schülers in der Schule", in dem es unter dem Punkt "Schulpflicht und Teilnahmepflicht" heißt: "Die aufgeführten Gründe zwingen dazu, Ausnahmen von der Pflicht der Schüler zur Teilnahme am Unterricht auf die Fälle zu beschränken, die sich aus der Erkrankung von Schülern oder aus anderen von ihnen nicht zu vertretenden Gründen ergeben."
Ähnliche Fehlzeitenregelungen kenne ich auch von den abgebenden Schulen, also denjenigen, von denen die SuS zu uns kommen (Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschulen sowie z. T. Gymnasien).
Was das Schulrecht in NDS angeht, kennt sich aber Seph m. E. gut aus!
@Chris88 : Was sagt denn die Fehlzeitenregelung deiner Schule dazu? Wenn es dort ähnlich geregelt ist wie bei uns, fallen Tests nicht unter die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.