Besser wäre, sie ordnet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Tragen an. Dann bestünde nach den Arbeitsschutzvorschriften, dass Recht auf:
30 Minuten maskenfreie Zeit (ohne Aufenthalt im kontaminierten Bereich) nach 2h Tragezeit, sowie einem maskenfreien Tag pro Woche. Falls die SL es nicht möchte wäre dies ein interessanter Ansatz für den LehrerRat im Rahmen seines Initativantragsrecht (NRW, LPVG)
Warum sollte die SL das anordnen? Das ist doch jeder/m Kollegen/in oder den SuS selber "überlassen", ob sie eine etwaige Quarantäne in Kauf nehmen. So handhaben es meines Wissens die meisten Schulen hier derzeit.
Nach 90 Minuten Unterricht können die SuS ja eh ihre Masken für 20 Minuten - also während der Pausen - absetzen. Und das mit dem "maskenfreien Tag pro Woche" ist doch wohl nicht ernstgemeint, oder? Ein Tag in der Woche, an dem die Ansteckungsgefahr besonders hoch ist, weil niemand eine Maske trägt?!? Das ist m. E. auch nicht mit dem Hygieneplan des nds. MK vereinbar.
BTW habe ich von einer "Gefährdungsbeurteilung" noch nie etwas gehört. Ich glaube nicht, dass die SL das Tragen einer bestimmten Art von Masken hier einfach vorschreiben kann, solange diese Vorschrift nicht vom MK kommt. So war es zumindest auch schon im letzten Jahr, als es um die Verpflichtung zum MNB-Tragen ging: Da wurde vom MK ganz klar gesagt, dass eine SL diese nicht mit Hinweis auf ihr Hausrecht anordnen könne, sondern nur als "dringende Empfehlung" aussprechen.
Ich bin ja übrigens auch nicht in NRW sondern in NDS tätig, da gelten vielleicht andere Regelungen.