Ist zwar bei mir schon ein paar Jahre her - aaaber: Musste man nicht zuvor das Stellenangebot unterschreiben, bevor einem die Urkunde zugesandt wird? Mit der Unterschrift dürfte die Absage dann nicht mehr ohne weiteres möglich sein.
Die Ernennungsurkunde ist ja nicht "Teil des Vertrages", so dass man problemlos zurücktreten kann, solange man die Urkunde nicht erhalten hat (wie so eine Art "Widerrufs-Joker").
Nein, ich musste (damals im Jahr 2003) nichts - also kein "Stellenangebot" - vorher unterschreiben. Ich habe aber auch die Ernennungsurkunde nicht zugesandt bekommen, sondern musste sie - wenn ich mich richtig erinnere - bei Dienstantritt im Büro des Schulleiters unterschrieben, als ich vereidigt wurde.