Dass so etwas heutzutage noch passiert, ist hoffentlich extrem unwahrscheinlich.
Ja, das hoffe ich auch. Dieser "Fall" ist mittlerweile fast 30 Jahre her.
Dass so etwas heutzutage noch passiert, ist hoffentlich extrem unwahrscheinlich.
Ja, das hoffe ich auch. Dieser "Fall" ist mittlerweile fast 30 Jahre her.
Zum Thema "frühere Einschulung": Der Sohn eines Kollegen von mir ist mit 5 hochbegabt getestet worden, aber seine Eltern wollten in nicht früher einschulen lassen. Er hat dann die dritte Klasse übersprungen und macht nun im kommenden Jahr sein Abi (hat noch immer sehr gute Noten). Soweit ich weiß, hat er keine Probleme damit, immer mit der Jüngste in seiner Klasse gewesen zu sein (er hatte aber auch in seiner Gymnasialklasse noch einen anderen Jungen, der in der Grundschule eine Klasse übersprungen hatte; war also nicht der einzige Jüngere).
Nur, weil ein Kind "schlau" ist, hat es nicht, einfach so brav zu sein und alles über sich ergehen zu lassen.
Genau das ist - Achtung: noch eine Anekdote! - beim Sohn meines Cousins schiefgelaufen. Dass er hochbegabt ist, wurde erst bei einem Test festgestellt, als er schon aus der Schule 'raus war (da war er 20 oder 21). Bevor er in die Schule kam, haben ihn alle als "sehr pfiffig" angesehen, weil er so früh schon lesen und schreiben konnte, aber auf Hochbegabung wurde er eben nicht getestet. In der ersten und zweiten Klasse hat er oft gelesen, weil er mit seinen Aufgaben schon fertig war und ihm langweilig wurde. Das wurde von den Lehrkräften aber unterbunden, da sie sich wohl dadurch gestört fühlten (auf die Idee ihm mal Zusatzaufgaben zu geben, kam aber auch niemand). Vor lauter Langeweile hat er sich dann zum "Klassenkasper" entwickelt. Im Endeffekt kam er nach der Grundschule erst aufs Gymnasium, hatte dort aber schlechte Noten, ist auf die Realschule und im Endeffekt für die 9. Klasse sogar auf die Hauptschule "gewandert" (die 10. Klasse hat er dann wieder in der Realschule gemacht und ist anschließend auf ein Berufliches Gymnasium gegangen, wo er ein 1,0 Abi hingelegt hat).
50 % Teilzeit sind meines Erachtens völlig unwirtschaftlich, man verbringt fast den ganzen Tag in der Schule mit vielen Freistunden und Freizeiten zwischen Konferenzen und Unterricht.
Ich stimme dir größtenteils zu was die Aussagen der SL angeht, aber das oben Zitierte kann ich für meine Schule (und auch andere BBSn) nicht bestätigen. Wir haben bei einem Deputat von 24,5 Stunden eine ganze Reihe von KuK, die 50% Teilzeit arbeiten, aber viele Freistunden haben die nicht (steht auch so im Stundenplankonzept). Eher haben sie unterrichtsfreie Tage. Da achten unsere Stundenplaner*innen streng drauf.
"Freizeiten" zwischen Unterrichtsende und Nachmittagsterminen fallen bei uns auch nicht allzu häufig an, da wir gar nicht so viele Konferenzen und Co. haben. Und diejenigen, die am Schulort oder in der Nähe wohnen, fahren i. d. R. dann vor dem Nachmittagstermin (deren Start ist bei uns meist um 15:30 Uhr, abgesehen von den ca. drei Gesamtkonferenzen pro Schuljahr, die um 16 Uhr beginnen) nochmal nach Hause.
Sicherlich ist das aber auch schulformabhängig. An einem Gymnasium, wo viel verkurst ist, fallen vermutlich mehr Freistunden für die Lehrkräfte an.
Von verschiedenen BBSn hier in NDS weiß ich, dass die Datenschutzbeauftragten (hier: Lehrkräfte), eine oder eine halbe Anrechnungsstunde bekommen.
Bei uns an der Schule teilt sich das Lehrerzimmer inzwischen immer mehr auf: In die "Quereinsteiger", die draußen waren und "die Anderen".
Darf ich mal fragen, wer "die Anderen" sind? An meiner Schule gibt es zwar nur relativ wenige Quereinsteiger*innen, die ich zum Vergleich heranziehen könnte, aber bis auf ganz wenige Ausnahmen (in meiner Abteilung "Wirtschaft und Verwaltung" von über 30 KuK genau zwei Kolleginnen) haben die allermeisten grundständig ausgebildeten Lehrkräfte vor ihrem Lehramt-BBS-Studium eine Ausbildung im Dualen System gemacht und anschließend noch mehrere Jahre in der "freien Wirtschaft" gearbeitet. Gerade im Bereich Gesundheit und Soziales haben viele ihr Studium erst mit über 30 begonnen. (Ich rede jetzt von Theorielehrkräften, auf die Fachpraxis-KuK trifft das ja sowieso zu, dass sie jahrelang vor ihrer Lehrtätigkeit in der freien Wirtschaft gearbeitet haben.)
Sprich: Es gibt so gut wie niemanden an den mir bekannten BBS, der/die nie "die wirtschaftliche Welt da draußen" gesehen hat und direkt nach dem Abi ins Studium gegangen ist und dann - abgesehen von den eh geforderten betriebspraktischen Zeiten - sofort weiter an die Schule. Das ist im BBS-Bereich meiner Erfahrung nach zumindest hier in NDS äußerst selten.
Ist pepe Jotto mit Schaf?
Ist Conni denn Jotto-mit-Schaf? ![]()
In Thüringen ist immer am 20. September Feiertag, Weltkindertag.
Der 20.09. ist m. E. noch nicht so wirklich "Ende", sondern eher noch "Mitte" September. Wenn ich mir die Wahltermine der letzten Jahrzehnte anschaue (z. B. hier: Bundestagswahl – Wikipedia), lagen die September-Termine für die Bundestagswahl bis auf eine Ausnahme (18.09.2005) alle am oder nach dem 22.09.
Aber da es ja anscheinend in deinem Landkreis so ist, wie ist das in der Praxis. Wir haben jetzt 3 € für das Theater eingesammelt. Wie macht ihr das in der Praxis?
Theateraufführungen u. ä. am Schulort, für die man nur einen Kleinstbetrag zahlen muss, fallen doch gemäß Fahrtenerlass nicht unter "eintägige Schulfahrten"! In der Praxis machen wir das für solche Fälle wie gerade beschrieben. Dafür muss niemand das für Schulfahrten geltende Formular ausfüllen, sondern es gibt - falls gewünscht - tatsächlich eine Quittung für die SuS bzw. deren Erziehungsberechtigte.
Ihr füllt die Formulare für alle Eltern aus, die bringen es zum Landkreis und dieser überweist dann 3€ pro Kind an die Schule? Dauert das nicht ewig? Wer kontrolliert das alles? Was machst Du, wenn ein Elternteil das Formular das Elternteil nicht rechtzeitig abgibt aber die Veranstaltung ansteht?
Ansonsten füllen auch nicht wir diese Formulare aus, sondern das müssen die Eltern oder die volljährigen SuS natürlich selbst machen und diese anschließend beim Landkreis einreichen. Die Kontrolle, ob das Geld eingegangen ist, erfolgt selbstverständlich wie bei allen anderen SuS auch durch die Lehrkraft, die die ein- oder mehrtägige Fahrt organisiert hat. Und wenn nicht rechtzeitig gezahlt wurde (was noch nie vorgekommen ist, denn wir lassen natürlich genügend "Vorlauf", d. h. die Termine für jegliche Schulfahrten - ob ein- oder mehrtägig - stehen schon Wochen oder Monate im Voraus fest), muss der/die Schüler*in halt an dem betreffenden Tag, wo die Tagesfahrt stattfindet, in der Schule bleiben.
Bei Aurich weiß ich, dass sie es immer so machen. Bei Friesland und Delmenhorst mag es auch ein Einzelentscheidung gewesen sein. Ich denke, dass die Landkreise in der Praxis das Formular nur bei mehrtägigen Fahrten für Überweisungen nutzt.
Na, dann denkst du es halt so. Bleibt dir natürlich dir überlassen. Eine BBS im LK Aurich betreffend habe ich zufällig vorgestern mit dem Mann einer Kollegin gesprochen, der bis vor drei Jahren an dieser BBS tätig war und der hat mir nochmal bestätigt, dass das Vorgehen damals an dieser Schule genauso war, wie ich es geschildert habe. Kann ja durchaus sein, dass der Landkreis es mittlerweile anders handhabt oder es an bestimmten Schulen/Schulformen anders gehandhabt wird; das habe ich nie bestritten.
Bitte Schulform beachten. In einer Klasse des Berufskollegs würde ich auch keine Kleinbeiträge einsammeln...
Bitte Schulform beachten. In einer Klasse des Berufskollegs würde ich auch keine Kleinbeiträge einsammeln...
Das hängt nicht nur von der Schulform, sondern insbesondere auch von der Art der Veranstaltung ab. Wir gehen bspw. alljährlich mit SuS-Gruppen zu Aufführungen einer englischen Theatergruppe, die im jährlichen Wechsel an verschiedenen Schulen unseres Schulortes auftritt und wo die SuS nur einen Kleinstbetrag an Eintritt zahlen müssen. Da es dort aber logischerweise keine Möglichkeit gibt - wie an einer Abendkasse in einem öffentlichen Theater - jede/n Teilnehmer*in einzeln bezahlen zu lassen, sammeln wir natürlich im Vorfeld (entweder schon Tage vorher oder an dem Tag der Aufführung) das Geld ein und übergeben es dann gesammelt vor Ort an eine der Lehrkräfte oder der Sekretariatsmitarbeiter*innen der ausrichtenden Schule.
Hier trifft man Hans und Franz beim Wahllokal, allerdings ist im Februar das Wetter nicht so lauschig, dass man sich draußen verquatscht.
Hier auch. Unser Wahllokal liegt aber auch sehr günstig in einer Oberschule, die direkt an unseren Stadtteilpark angrenzt
.
Die Osterferien in Hamburg liegen immer Anfang/Mitte März, egal ob dann Ostern ist oder nicht. Guck doch einfach nach.
Klugscheißerinnenmodus: Diese Ferien heißen offiziell "Frühjahrsferien"
Siehe: Hamburger Ferienordnung der Jahre 2003 bis 2008 (hinter diesem Link verbirgt sich die Ferienordnung 2024/25 bis 29/30
)
Hier für dich Tom123 (und falls es noch jemanden interessiert) beispielhaft ein paar Aussagen auf Homepages und Antragsformulare anderer niedersächsischer Landkreise und kreisfreier Städte bzgl. Schulfahrten im Rahmen des BuT-Pakets (Ergebnis einer kurzen Google-Recherche):
- Landkreis Friesland: "Die nachgewiesenen Kosten werden direkt an die Schule gezahlt. Dazu wird das Informationsschreiben der Schule benötigt mit Betrag, Zahlungsziel und Kontodaten." (Kosten für Schul- oder KITA-Ausflüge und Klassenfahrten | Landkreis Friesland)
- Landkreis Rotenburg: Siehe Antragsformular: bestaetigung_ausflug_klassenfahrt_brv.pdf Auch hier weiß ich gesichert, da eine Bekannte von mir als Lehrkraft in dem Landkreis tätig ist, dass die Kosten nicht erst im Nachhinein übernommen werden. Ein paar SuS aus der Klasse meiner Bekannten haben das erst vor den Herbstferien für eine Tagesfahrt in Anspruch genommen; sprich: das Formular ist noch aktuell.
- Stadt Delmenhorst: "Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Kindertagesstätte oder der Schule werden in voller Höhe übernommen. Vor Reiseantritt muss eine Bestätigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung über Art, Dauer, Reiseziel und Kosten des Ausflugs bzw. der mehrtägigen Fahrt inkl. der Bankverbindung des Zahlungsempfängers beim Familien- und Kinderservicebüro eingereicht werden. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung über die Übernahme der Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Schule oder Kindertagesstätte. Bereits vom Familien- und Kinderservice bezahlte Leistungen müssen zurückgezahlt werden, wenn das Kind nicht an dem Tagesausflug oder der Klassen-/Kitafahrt teilnimmt." (Stadt Delmenhorst - Leben - Bildungs- & Teilhabepaket)
- Landkreis Stade: siehe Antragsformular: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Stadt Salzgitter: siehe Antragsformular Antrag-_auf_Ausfluege_Klassenfahrten.pdf
Reicht erstmal, oder?
Das ist einfach falsch. Insbesondere für den von dir genannten Landkreis. Es gab erst wieder Anfang des Schuljahres dazu eine Mail vom Landkreis. Bei eintägigen Fahrten reicht es, wenn die Lehrkraft den Erhalt des Betrages quittiert. Die betroffenen Eltern erhalten das Geld dann im Nachgang zurück. Das sollte schon seit mehreren Jahren dort so gemacht werden. Ich weiß auch, dass es zu mindestens teilweise in den Nachbarkreisen und Städten auch so gemacht wird.
Nein, das ist nicht "einfach falsch". Hör' doch bitte auf, so etwas zu behaupten, wenn du es gar nicht für ganz NDS wissen kannst! Für den für meine Schule zuständigen Landkreis ist es definitiv weiterhin so, dass die Kosten nach Antragstellung direkt vom Amt überwiesen werden; da brauchen sich die Antragsteller*innen - also die Eltern oder volljährigen SuS - nicht weiter drum zu kümmern. Und es wird auch nichts erst im Nachhinein überwiesen, d. h. weder die Erziehungsberechtigten noch die Schulen müssen in Vorleistung gehen und Geldbeträge auslegen. Dasselbe gilt für mehrere Nachbarlandkreise und kreisfreie Städte, in denen mir bekannte Lehrkräfte arbeiten.
Mag sein, dass das für den Landkreis Aurich nicht mehr gilt. Dann frage ich mich aber, warum man das von mir verlinkte Formular noch immer auf der Landkreis-Homepage findet, wenn das schon seit Jahren veraltet sein soll, wie du schreibst!? Welches Formular soll denn dann das aktuelle sein? Auf der Homepage finde ich kein anderes. Wenn du auf dieser Seite: Service A-Z - Landkreis Aurich unten bei "Formulare" auf "Antrag auf Bewilligung von ein-/mehrtägigen Schulausflügen..." klickst, erscheint genau das von mir verlinkte Formular. Hm....
O. Meier : Ich wäre dir sehr verbunden, wenn du mal aufhören könntest, meine Beiträge mit solchen Worthülsen wie "ach" und "achso" zu kommentieren. Danke.
Also bei uns legt gewiss niemand das Geld für die BuT Kinder aus! Das kriegen wir doch nie wieder, einige schaffen es ja nicht mal, den Antrag beim Amt einzureichen.
Beruhigend!
EDIT: Also, beruhigend, dass ihr es anders macht und niemand etwas auslegt, meine ich natürlich
.
Völlig unabhängig davon gibt es IMMER den einen Termin, der wegen Tante Bärbels Geburtstag besonders schlecht ist etc. Diesen individuellen Aspekt werden wir bei keinem Termin los.
Natürlich, das ist vollkommen klar.
Hat das hier überhaupt jemand geschrieben?
Ja, Platty:
Dann sollten wir den Rosenmontag verschieben oder besser gleich absagen.
Ich finde beide Aussagen ("Rosenmontag absagen" wie auch "Wahltermin wegen Fasnacht/... völlig unpassend") in ihrer Absolutheit übertrieben.
Ende September war für die Sportvereine auch doof, denn da sind die üblicherweise an einem verlängerten Wochenende auf Sauftour, eben weil keine Schulferien etc. anstehen.
Hm, das scheint wohl auch ein lokales "Phänomen" zu sein. Mir ist hier in der Gegend kein Sportverein bekannt, der solche "Sauftouren" durchführt.
Ich kenne allenfalls ein paar kleine Kegel- und Bowlingteams und ein Team von Jugend-Fußballtrainern, die gemeinsam ein Wochenende wegfahren (als "Sauftour" würde ich das aber nicht titulieren, denn da gehört bei allen auch ein "Kulturprogramm" dazu), aber diese Wochenendtouren finden alle im Frühjahr statt und außerdem betrifft das ja nur eine Handvoll Leute.
Nein, da wird nicht vom Sozialamt sondern vom Schulamt bzw. dem Bezirk gezahlt.
Ah ok, sorry, ich hatte in Erinnerung, dass du vorher etwas vom Sozialamt geschrieben hattest.
Das läuft ja anscheinend auch mal wieder in den einzelnen BL unterschiedlich. Hier in NDS kommt es nämlich auf die Art der Sozialleistungen an, wo man als Empfänger*in die BuT-Anträge stellen muss. Für Bürgergeldempfänger*innen ist fast immer (aber auch nicht in allen Städten/Landkreisen...
) das Jobcenter zuständig, für die Empfänger*innen von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag i. d. R. das Sozialamt.
Karneval, Weihnachten, Fußball, Sommerferien. Irgendetwas ist immer. Die Wahltermine sind frühzeitig bekannt. Briefwahl oder Enthaltung. Fertig. Geht alles in der Moderne, braucht man keine antiken Wasserleitungen für.
Bzgl. der Möglichkeit der Briefwahl gebe ich dir vollkommen recht.
Nichtsdestotrotz war Ende September aber halt schon ein passenderer Wahltermin, oder? Denn da sind nun mal keine Ferien, keine kirchlichen oder sonstigen Feste oder ähnliches (oder zumindest nur "lokal begrenzt"; hier in der Region z. B. irgendwelche Jahrmärkte, die aber die Leute nicht vom Wahlgang abhalten).
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