Beiträge von Humblebee

    Bei uns steht nächste Woche erst einmal die mündlichen Abiturprüfungen an (bei uns und wir in Baden-Württemberg müssen dann noch zu einer anderen Schule), außerdem lasse ich meine letzte Arbeit schreiben und mit den 2 von gestern muss ich also noch 3 korrigieren. Alles bei Temperaturen von deutlich über 30 Grad. Ferienreif bin ich auch, auch wenn es noch 33 Tage dauert. ;(

    (Das ist immer der Zeitraum, in dem ich hadere, in Baden-Württemberg zu unterrichten und euch beneide.)

    Na ja, manchmal haben wir durch die rollierenden Ferientermine ja auch erst später Sommerferien oder es wird zum Schuljahresbeginn im August nochmal richtig heiß. Aber einen grundsätzlich späten Ferienbeginn wie in BW und BY fände ich auch besch...en; mir gefällt das rollierende System weiterhin gut, denn ich mag es sehr, dass wir mal früher, mal später Sommerferien haben.

    Ich drücke dir die Daumen, dass du eure mündlichen Abiprüfungen und die Korrekturen der letzten Klausuren einigermaßen "kühlen Kopfes" überstehst! (mit der letzten Klausur bist du aber früh dran, oder? - an meiner Schule werden die letzten immer erst 14-10 Tage vor den Zeugniskonferenzen geschrieben)

    Und bei uns haben noch nicht einmal die Kleinen frei. Verlässliche Schule.

    (Nur wenn gesundheitliche Gefahr droht, kann frei gegeben werden, allerdings müssen wir dann trotzdem Notbetreuung anbieten.)

    Das ist in NDS ähnlich. Aufsichtspflichten müssen erfüllt werden und in der Grundschule dürfen die Kinder nur nach Zustimmung durch ihre Eltern nach Hause entlassen werden.

    Wie schrieb Flipper79 doch so schön in einem anderen Thread:

    Muss man den Ausgangspost immer löschen, nachdem sich User:innen die Mühe gemacht haben, zu antworten?

    Entweder überlege ich mir vorher, welche Details ich preis gebe (Datenschutz, Wiedererkennungeffekt, ...) oder ich lasse es bleiben (und lösche es dann nicht). Entweder überlege ich mir vorher, wie ich mit (auch mir unangenehmen) Antworten umgehe (und halte es aus) oder ich lasse es bleiben (und lösche es dann nicht).

    Bei uns steht leider doch noch einiges an Arbeit an: Montag sind die Einschulungsveranstaltungen für die neuen Vollzeit-SuS (plus "Hinterhertelefonieren" bei denjenigen, die dort nicht erscheinen) und am Dienstag habe ich ab mittags zuerst eine Teamsitzung, dann eine kurze Abteilungsdienstbesprechung und abschließend noch 1,5 Stunden Gesamtkonferenz :rolleyes:. Und das bei vorhergesagten Außentemperaturen von 32-34 Grad :hitze:... (Übrigens wurde gerade heute vom nds. MK angekündigt, dass zukünftig auch die Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen und auch die BBSn hitzefrei bekommen können! - Also könnten zumindest unsere SuS am Dienstag noch von den hohen Temperaturen profitieren.)

    Was die so genannte Attestpflicht betrifft, so hat das Schulministerium uns dieses Schwert faktisch genommen. Die Attestpflicht ist auf Einzelfälle beschränkt und kann nicht als Automatismus verhängt werden, wie das vor einigen Jahren noch übliche Praxis war.

    Zur Entlassung eines Oberstufenschülers oder einer Schülerin gilt § 53 Abs. 4 SchulG.
    "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    20 Stunden innerhalb von 30 Tagen kommen schnell zusammen, da die SchülerInnen 34 Stunden pro Woche im Durchschnitt belegen müssen. Das haben sie mitunter nach vier Tagen schon zusammen.

    Interessant! Danke für die Infos, wie es in NRW "läuft"!

    Der Effekt ist letztlich derselbe. 0 Punkte oder "nb" bedeuten, dass der Kurs formal nicht belegt bzw. eingebracht werden kann, so dass bei Pflichtkursen die Schullaufbahn an diesem Punkt zu Ende ist.

    Stimmt, bei Kursen ist der Effekt derselbe. Aber geht es denn im vorliegenden Fall tatsächlich um einen (Oberstufen-)Kurs? Das lese ich aus den Beiträgen der TE nicht heraus.

    Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
    - Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
    - Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
    - Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).

    Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.

    Das "Mahnverfahren" bedeutet bei uns, dass SuS, die unentschuldigte Fehlzeiten haben, zunächst von den Klassenlehrkräften zwei Schreiben bekommen, dass eine Entschuldigung bis zu einem bestimmten Termin nachzureichen ist. Erfolgt dies nicht oder gibt es weitere unentschuldigte Fehltage, gibt es ein drittes Schreiben, in dem der Schulleiter die Attest-/AU-Pflicht verhängt (eine Konferenz brauchen wir dafür nicht abzuhalten). Der vierte Schritt ist bei weiterem unentschuldigten Fehlen bei nicht mehr schulpflichtigen SuS die Androhung der Ausschulung durch die SL, die dann im fünften Schritt "durchgezogen" wird. Bei noch schulpflichtigen SuS erfolgt die oben beschriebene Abgabe ans Schulamt.

    Eine bestimmte Anzahl von untschuldigten Fehltagen braucht es dazu bei uns aber nicht. Es reichen - wie gesagt - einzelne Fehltage, für die keine Entschuldigung vorgelegt wird. In einigen Fällen wurde auch schon das Mahnverfahren eingeleitet, wenn SuS immer wieder stundenweise unentschuldigt gefehlt haben, z. B. häufig morgens zu spät kamen, die letzten Unterrichtsstunden "abhängten" oder eben in einem bestimmten Fach - bspw. Sport - nicht zum Unterricht erschienen.

    EDIT: Dieses Mahnverfahren wird in Abstimmung mit dem Landkreis als Schulträger an allen Schulen des Landkreises, in dem meine Schule liegt, seit mehr als 20 Jahren so angewendet.

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