Tom123 : Das ist aber nur euer Ablauf an der Schule? In der Rundverfügung steht er so nicht drin; insbesondere dein Punkt 3 nicht.
Nochmal (denn obwohl ich es bereits geschrieben hatte, wiederhole ich es gerne noch einmal für dich): Ich bin zum einen der Meinung, dass mit "verbindliche Schutzmaßnahmen" des GA genau die gemeint sind, die in der Rundverfügung genannt werden, nämlich Schulschließungen, Quarantäne-Anordnungen und Bekanntgabe von Erkrankungs- und Verdachtsfällen. Testungen sind damit m. E. nicht gemeint. Zum anderen interpretiere ich den fettgedruckten Satz bzgl. Maßnahmen des GA anders als du (siehe dazu meinen Post 32; habe keine Lust, alles doppelt zu schreiben).
Aber im Endeffekt ist das wohl eine Lesart. Ich kann zumindest nirgends herauslesen, dass Coronatests ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorgenommen werden dürfen und würde mich nicht wundern, wenn dadurch - falls solche Fälle wie in Aurich oder Forchheim nochmal auftreten - ein "Aufschrei der Empörung" bei Eltern ausgelöst würde. Das in Forchheim zuständige Landratsamt hat übrigens schon erklärt, dass es so nicht nochmal vorgehen würde (https://www.infranken.de/lk/forchheim/k…ene-art-5081904).
Alles in allem soll es mir aber wurscht sein, wie ihr vorgeht. Ich kann nur mit Sicherheit sagen, dass an unserer Schule für alle möglichen Dinge die Einwillgung der Erziehungsberechtigten eingeholt wird, was ich sehr gut finde!