Tom123 : Ich halte es nach wie vor für "grenzwertig", wenn das Gesundheitsamt Testungen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vornimmt und glaube auch nicht, dass dies unter "Schutzmaßnahmen" fällt. Damit sind m. E. Schulschließungen, Anordnung von Quarantäne u. ä. gemeint.
Auch die von dir genannte Rundverfügung bezieht sich auf "Verfahren und Meldepflichten"; die Durchführung von Coronatests an Schulen wird darin nicht angesprochen. Den Satz "Maßnahmen, die das Gesundheitsamt anordnet, ist Folge zu leisten!" in dieser Rundverfügung bezieht sich meiner Meinung nach darauf, dass z. B. niemand selbstständig eine angeordnete Quarantäne beenden darf (also ohne Erlaubnis des GA).
Aber das ist vermutlich Interpretationssache!
Wie dem auch sei: der Fall an der Waldorfschule in Aurich fällt mal wieder unter "dumm gelaufen". Im Landkreis Osnabrück wurde schlauer vorgegangen und schon mal vorsorglich die schriftliche Einwillgungserklärung der Eltern zum Coronatest eingeholt: https://www.hasepost.de/landkreis-osna…r-geben-212466/ Wer nicht möchte, braucht aber natürlich nicht zuzustimmen.
@Kalle29 : Eine "Zwangsmaßnahme" ist solch ein Test doch sicherlich nicht! Oder kann das Gesundheitsamt die Schüler*innen tatsächlich zwingen den Test zu machen? Was würde denn wohl passieren, wenn sich einige weigern (kleinere Kinder vermutlich nicht, aber bei älteren SuS kann ich mir das schon vorstellen)? Werden sie dann in Quarantäne geschickt?
Schwierige Lage, finde ich!