Beiträge von Humblebee

    Dem ist nichts hinzuzufügen! Mir fehlen die beiden ebenfalls, denn obwohl ich hier noch nicht so lange schreibe, bin ich schon seit Längerem "stille Mitleserin" und habe die Beiträge von Krabappel und DePaelzerBu immer sehr geschätzt.

    Schüler will in einer Cartoon-Analyse beschreiben, dass mehrere Steinzeit- bzw. Höhlenmenschen um ein Feuer sitzend zu sehen sind: "The cartoon shows some hellmen..." ;)

    Das ist auch das in NRW vorgesehene Verfahren. Ich finde es übrigens recht interessant, dass eine Schulleitung die Entscheidung über eine zu erfolgende Bewertung oder Nichtbewertung der diffus generierten Mehrheitsentscheidung der Fachlehrer überlässt. ;)

    "Der diffus generierten Mehrheitsentscheidung der Fachlehrer"?!? Nochmal - das schrieb ich oben bereits: nicht die Schulleitung hat im Endeffekt diese Entscheidung zu treffen sondern die beteiligten KuK in der Zeugniskonferenz (wo ja die Schulleitung nicht anwesend ist und m. E. kein Mitbestimmungsrecht hat)! Und im Übrigen hat sich unser Schulleiter der Meinung von uns Fachlehrer*innen angeschlossen, dass eine Beurteilung dieses Schülers wenig Sinn machen würde. Eine endgültige Entscheidung über eine Benotung in den einzelnen Fächern und Lernfeldern werden die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte im Januar in der Zeugniskonferenz fällen.

    Ich wüsste jetzt nicht, dass es solche "Feststellungsprüfungen" an Schulen hier in Niedersachsen gibt. Davon abgesehen, finde ich diese Idee aber gut!


    Der betreffende Schüler hat übrigens die Englisch-Klassenarbeit mitgeschrieben, aber - so schien es mir auf den ersten Blick - maximal eine 4 minus erreicht. Nun bin ich gespannt, wie eifrig er in den verbleibenden Unterrichtsstunden mündlich mitarbeitet.

    Hier nun die versprochene Rückmeldung: da die meisten KuK, die in dieser Berufsfachschulklasse unterrichten, der Meinung sind, den neuen Schüler aufgrund des fortgeschrittenen Halbjahres nicht mehr beurteilen zu können, wird er wohl ein Halbjahreszeugnis mit der Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden" in allen Fächern und Lernfeldern, die im ersten Halbjahr unterrichtet wurden, erhalten!

    Ich weiß nicht, ob es in die Kategorie "ungewöhnlich" einzuordnen ist, aber eine irakische Schülerin gab mir letztes Schuljahr ein Rezept für "Kibbeh". Das ist eine Art ovale Hackbällchen mit Bulgur, Zwiebeln und verschiedenen Gewürzen, die in Ländern des arabischen Raums gegessen werden, z. B. im Irak, Syrien und Libanon. Wobei die Zusammensetzung der Gewürze wohl unterschiedlich ist: in dem irakischen Rezept, das ich erhalten habe, wird u. a. mit Muskat und Piment gewürzt, aber eine libanesische und eine syrische Schülerin kannten es mit Kumin, Zimt und Paprika. Da ich auf Kreuzkümmel allergisch reagiere, bleibe ich lieber bei dem irakischen Rezept ;)


    DUUM ist Vegetarier*in

    Ich verstehe die Aussage des zuständigen Abteilungsleiter bis jetzt allerdings nicht als Anweisung an mich sondern eher als Hinweis. Morgen haben der Klassenlehrer, der Schulsozialarbeiter und einige Fachlehrer*innen, u. a. auch ich, einen Gesprächstermin mit dem Abteilungs- wie auch dem Schulleiter bzgl der Benotung für den besagten Schüler. Denn wir sehen alle nicht ein, dass wir eine Fehlzeitenregelung in der Schule haben, die besagt, dass ein Schüler bei hohen Fehlzeiten eben nicht beurteilt werden kann (es sei denn, es liegen dem Fachlehrer genügend Leistungsnachweise vor, die eine Beurteilung möglich machen), und in solch einem Fall nun plötzlich anders verfahren sollen. Über das Ergebnis dieser Unterredung werde ich euch natürlich informieren!


    In dem von dir genannten Fall hätte ich dem Schüler definitiv keine Jahresnote gegeben, wenn ich ihn nur zweimal gesehen hätte - ich vermute stark, da wären auch meine KuK in der zuständigen Zeugniskonferenz mitgegangen. Ehrlich gesagt, bin ich in solchen Fällen schon bereit zu kämpfen und mache mir halt damit auch gerne der Fairness halber (Zitat deinerseits) "das Leben schwer"! Aber das sieht halt jeder von uns anders. Nichts für ungut!

    Das habe ich schon mehrfach so erlebt.

    Bis jetzt habe ich das bei SuS, die verspätet eingeschult wurden, nur dann erlebt, wenn sie sich nicht selbst für eine Schulform entschieden haben, sondern zwangsweise (da noch schulpflichtig) in irgendeine Schulform "gesteckt" wurden - meist in die Berufseinstiegsschule. Da handelt es sich aber ja auch oftmals um schulmüde Kandidaten. Jene SuS, die verspätet in eine BFS-Klasse aufgenommen wurden, sind - zumindest in den Klassen, die ich unterrichte - dabei geblieben.

    Na, herzlichen Dank für diesen "hilfreichen" Kommentar!!! Warum bitteschön mache ich mir das Leben denn selbst schwer, indem ich versuche, alle SuS fair und nach denselben Maßstäben zu beurteilen?!?


    Nur zur Information: natürlich ist der betreffende Schüler am Montag im Unterricht der Berufsfachschule aufgetaucht! Warum sollte er auch nicht, wenn er doch letzte Woche selbst darum gebeten hatte, noch in diese Schulform aufgenommen zu werden?

    Das für alle "Ausländer" pauschal zu beantworten, halte ich für schwierig. Aber ich habe schon den Eindruck, dass in vielen Ländern die Menschen höflicher miteinander umgehen als in Deutschland. Dies habe ich auch schon bei vielen SuS mit Migrationshintergrund aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern festgestellt.


    DUUM wird in den Weihnachtsferien verreisen

    Sorry, ich hatte mich jetzt gar nicht mehr auf den Ausgangsfall bezogen! Es war mehr eine allgemeine Frage ("Off Topic") hinsichtlich eines Unterrichtsausschlusses in Niedersachsen (der TE kommt ja auch gar nicht aus Niedersachsen, sondern aus NRW) und den möglichen Konsequenzen für Schüler/innen. Da Moebius wie ich aus Niedersachsen kommt, hatte ich mir eine bundeslandbezogene Antwort erhofft.

    Arbeiten, die in eine Zeit fallen, in der ein Schüler aufgrund einer Ordnungsmaßnahme ausgeschlossen ist, sind mit ungenügend zu werten. Das ergibt sich ganz klar aus dem Erlass, weil es sich um ein selbst verschuldetes Fehlen handelt.

    Auf welchen Erlass beziehst du dich mit dieser Aussage? M. E. sind die Tage, die ein/e Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen wird, als entschuldigte Fehltage ins Zeugnis aufzunehmen und somit hätte er/sie auch den Anspruch, die in der Zeit des Ausschlusses erfolgten Leistungsnachweise nachzuholen, z. B. Klassenarbeiten nachschreiben zu dürfen.

    Ehrlich gesagt, finde ich es sogar sehr nett von der Schule, dass der Schüler sowohl die ausgehändigten Arbeitsblätter zeitnah bearbeiten als auch die Mathe-Klassenarbeit zum angesetzten Termin mitschreiben darf! Wenn bei uns ein/e Schüler/in die Ordnungsmaßnahme "Ausschluss vom Unterricht" erhält, bedeutet das i. d. R., dass er/sie für die Zeit des Ausschlusses nicht mal das Schulgelände betreten darf... Wenn jemand während dieser Zeit Klassenarbeiten verpasst, muss er/sie diese eben nachschreiben.

    Nein, ein komplettes Schuljahr mit dem Besuch einer Vollzeitschulform bekommt dieser Schüler definitiv nicht mehr zusammen. In solchen Fällen wird dann aber der bisherige Besuch der Berufsschule (wo er ja im Rahmen seiner jetzt abgebrochenen Ausbildung von August bis November d. J. zweimal wöchentlich hingegangen ist) angerechnet, so dass er, wenn er nun regelmäßig die Berufsfachschule besucht, am Ende des Schuljahres 2019/2020 nicht mehr schulpflichtig wäre.


    Eine Rechtsgrundlage für die Benotung habe ich bis jetzt noch nicht gefunden, abgesehen von der von Zirkuskind o. g. für allgemeinbildende Schulen.

    Erstmal vielen Dank für eure Tipps!


    Ich werde mir @Veronika Mars' Vorschlag zu Herzen nehmen und in der kommenden Woche erstmal schauen, wie "fit" dieser neue Schüler ist. Dann kann ich ja immer noch entscheiden, ob ich ihn bewerten kann oder nicht. Außerdem werde ich das Gespräch mit dem o. g. Abteilungsleiter suchen und ihn mal persönlich fragen, wieso er die Bemerkung "Kann nicht beurteilt werden" im Zeugnis für so schwierig erachtet (bis jetzt habe ich dazu nur eine schriftliche Aussage per Mail von ihm erhalten). Die Fehlzeitenregelung unserer Schule besagt nämlich eigentlich, dass - wenn ein Schüler mehr als fünf Unterrichtseinheiten in einem Fach entschuldigt gefehlt hat (Unterrichtseinheit = Zahl der Wochenstunden in dem Fach) - die Klassen-/Zeugniskonferenz entscheiden kann, ob die Bewertung des Faches ersetzt werden soll durch die Zeugnisbemerkung "Kann nicht beurteilt werden". Diese Regelung sollten wir m. E. auch für SuS anwenden, die so spät im Halbjahr in eine Schulform eintreten und dadurch ja eigentlich auch mehr als fünf Mal "entschuldigt gefehlt" haben! Aber auch das werde ich mit dem Abteilungsleiter noch besprechen.


    O. Meier: wenn ich mich nicht völlig irre, ist es in Niedersachsen so, dass die SuS prinzipiell 12 Schuljahre schulpflichtig sind; davon mind. 9 Jahre im allgemeinbildenden Schulsystem und 3 Jahre in der Berufsschule. Nachdem sie allerdings 9 Jahre eine allgemeinbildenden Schule und ein Jahr eine Vollzeitschulform an einer berufsbildenden Schule absolviert haben, haben sie ebenfalls ihre Schulpflicht erfüllt. Mit dem Alter hat das also bei uns nichts zu tun. Und so etwas wie die von dir genannten "Ausbildungsvorbereitung" mit nur einem Schultag pro Woche gibt es hier meines Wissens nach ebenfalls nicht.


    @Veronika hat von daher recht: dieser neue Schüler kommt - nach Abbruch seiner Ausbildung wegen nicht bestandener Probezeit - nur in diese Berufsfachschulklasse (das ist eine Vollzeitschulform für Schüler mit Haupt- oder Realschulabschluss) um seine Schulpflicht zu erfüllen, da wir verpflichtet sind ihn irgendwo aufzunehmen.

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