Ach, danke, das wusste ich nicht, dass das geändert wurde. Früher war es auf jeden Fall anders.
Das halte ich für ein Gerücht. Andrea kann auch männlich oder weiblich sein, in meinem Pass steht nur ein Vorname. Der zweite Name, der auf dem Taufschein steht, wäre gleichermassen nicht eindeutig. Mir fallen einige Namen ein, die je nach Region männlich oder weiblich gedeutet werden, so aussergewöhnlich ist die Kim da absolut nicht.
Nein, das ist kein Gerücht. Bis vor einigen Jahren bzw. Jahrzehnten war es zumindest bei "Kim" und bei "Luca" so, dass bei der Vergabe dieser Namen in Deutschland ein zweiter, eindeutig dem Geschlecht zuzuordnender zweiter Vorname vergeben werden musste. Das weiß ich ganz sicher aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis, wo vom Standesamt ein zweiter Vorname eingefordert wurde (in den 1990er Jahren). Zitat aus einem Artikel von 2017: "Bei Namen, die für beide Geschlechter anerkannt sind ("Kim", "Luca"), muss ein Zweitname gewählt werden, der dann eine eindeutige Zuordnung ermöglicht." (Regelungen des deutschen Namensrechts)
Für Andrea galt das wahrscheinlich deshalb nicht, weil dieser Vorname im Deutschen ein weiblicher Vorname ist (im Gegensatz zum Italienischen) und evtl. als männlicher Vorname früher gar nicht "zulässig" war. Keine Ahnung.
Allerdings gebe ich dir recht, dass es bspw. hier in Norddeutschland auch andere Namen gibt, die sowohl als weiblicher als auch als männlicher Vorname verwendet werden. Beispiele: "Helge" und "Eike". Der Vater eines Bekannten hieß "Heike", was allerdings selten als männlicher Vorname verwendet wird. In diesen Fällen weiß ich aber nicht, ob früher vom Standesamt auch ein zweiter Vorname gefordert wurde.