Und was passiert bei Verstößen dagegen?
Wir haben ein "Mahnverfahren": wer gegen die Auflage, nur noch mit AU fehlen zu dürfen, verstößt, erhält ein Schreiben mit Unterschrift des Schulleiters mit Androhung der Abgabe an den Landkreis. Bei weiterem Verstoß erfolgt diese Abgabe an den LK, der sich dann weiter kümmert (das kann z. B. ein Bußgeld oder Sozialstunden sein wegen Verletzung der Schulpflicht, weil dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt; oft wird das Jugendamt in das Verfahren einbezogen, manchmal auch der Besuch beim Amtsarzt angeordnet).
Nicht mehr schulpflichtige SuS werden ausgeschult, wenn sie keine AU für ihre Fehltage (oder auch gehäuft auftretende Fehlstunden) vorlegen.
Diese Fälle treten bei uns häufig auf. Gerade im letzten Schuljahr musste ein Schüler aus meiner Klasse wegen unentschuldigten Fehlens Sozialstunden leisten und auch in diesem Schuljahr habe ich schon diverse "Abgaben an den Landkreis" aus verschiedenen Klassen mitbekommen.
Wie ist das denn bei euch geregelt? Dürfen die SuS fehlen, soviel sie wollen?