Hier für dich Tom123 (und falls es noch jemanden interessiert) beispielhaft ein paar Aussagen auf Homepages und Antragsformulare anderer niedersächsischer Landkreise und kreisfreier Städte bzgl. Schulfahrten im Rahmen des BuT-Pakets (Ergebnis einer kurzen Google-Recherche):
- Landkreis Friesland: "Die nachgewiesenen Kosten werden direkt an die Schule gezahlt. Dazu wird das Informationsschreiben der Schule benötigt mit Betrag, Zahlungsziel und Kontodaten." (Kosten für Schul- oder KITA-Ausflüge und Klassenfahrten | Landkreis Friesland)
- Landkreis Rotenburg: Siehe Antragsformular: bestaetigung_ausflug_klassenfahrt_brv.pdf Auch hier weiß ich gesichert, da eine Bekannte von mir als Lehrkraft in dem Landkreis tätig ist, dass die Kosten nicht erst im Nachhinein übernommen werden. Ein paar SuS aus der Klasse meiner Bekannten haben das erst vor den Herbstferien für eine Tagesfahrt in Anspruch genommen; sprich: das Formular ist noch aktuell.
- Stadt Delmenhorst: "Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Kindertagesstätte oder der Schule werden in voller Höhe übernommen. Vor Reiseantritt muss eine Bestätigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung über Art, Dauer, Reiseziel und Kosten des Ausflugs bzw. der mehrtägigen Fahrt inkl. der Bankverbindung des Zahlungsempfängers beim Familien- und Kinderservicebüro eingereicht werden. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung über die Übernahme der Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Schule oder Kindertagesstätte. Bereits vom Familien- und Kinderservice bezahlte Leistungen müssen zurückgezahlt werden, wenn das Kind nicht an dem Tagesausflug oder der Klassen-/Kitafahrt teilnimmt." (Stadt Delmenhorst - Leben - Bildungs- & Teilhabepaket)
- Landkreis Stade: siehe Antragsformular: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Stadt Salzgitter: siehe Antragsformular Antrag-_auf_Ausfluege_Klassenfahrten.pdf
Reicht erstmal, oder?