Beiträge von Humblebee

    Aufgrund der Handschrift oder der Schriftarbe könnte die Stimmabgabe einem Schüler zugeordnet werden.

    Aber nur, wenn sich die SuS schon kennen ;) . Ich war zwei Jahrzehnte lang Klassenlehrerin in der Einjährigen Berufsfachschule; da kannten sich allenfalls mal vereinzelt zwei oder drei SuS von ihren abgebenden Schulen. Und ich bin mir sehr sicher, dass niemand anhand der Handschrift oder der Schreibfarbe eines Stifts innerhalb der ersten paar Wochen eines Schuljahres die Mitschüler*innen hätte identifizieren können.

    Idee meinerseits: Du könntest dir ggf. im Sekretariat oder bei eurem/eurer "Beauftragten für Büromaterial" (an meiner Schule gibt's dafür in jeder Abteilung eine Lehrkraft) zwei Handvoll günstige Stifte besorgen, falls das möglich ist. Wir haben eine Zeitlang zu Schuljahresbeginn an unsere neuen SuS sogar Kulis mit Schulaufdruck verteilt (Projektidee einer Gruppe aus der Fachoberschule) 8) .

    So eine Wahl ordentlich durchzuführen und gemeinsam zu besprechen warum es so ablaufen muss, welche Alternativen möglich wären und welche nicht, ist wichtig für die Demokratiebildung.

    Da gebe ich dir durchaus recht. "Wahlen" und "Demokratie" sind daher ja auch wichtige Themen im Politik-Unterricht.

    ich war selbst 13 Jahre lang Schüler. Diese Verordnung war auch schon während meiner Schulzeit als Schüler gültig. Sie wurde nicht korrekt umgesetzt.

    Ok. Schade. Da habe ich dann wohl Glück gehabt, dass es bei mir anders lief.

    Bei der Wahl hat jeder Schüler handschriftlich seine Kandidaten auf einen Zettel geschrieben, das ist - wie ich inzwischen zu wissen glaube - nicht korrekt, da die Wahl so nicht geheim ist.

    Wieso ist das nicht geheim? "Geheime" Wahl heißt doch nur, dass die Wahl nicht "öffentlich" erfolgt, also z. B. durch Handaufheben/Melden. Sondern eben, dass niemand sieht, was der/die am Nachbartisch Sitzende auf seinen/ihren Zettel schreibt. (So wie hier beschrieben: Wahlgeheimnis - Die Bundeswahlleiterin : "Der Grundsatz der geheimen Wahl soll sicherstellen, dass niemand Kenntnis davon erlangt, für welchen Wahlvorschlag eine Wählerin oder ein Wähler gestimmt hat.")

    An meiner Schule haben wir Einzeltische. Da wird es so gehandhabt, dass die SuS diese - genau wie bei Klassenarbeiten/Klausuren - für die Wahl der Klassensprecher*innen einfach auseinanderrücken, damit niemand sieht, welche Namen aufgeschrieben werden. Weiteres Vorgehen wie von Kathie und treasure in ihren Beiträgen Nr. 16 und 17 beschrieben.

    Genauso wurde es während meiner Schulzeit (ab 4. Klasse Grundschule, glaube ich, übers Gymnasium bis zur Berufsfachschule) auch gehandhabt.

    Ich komme deshalb zum Schluss, dass Kollegen fragen nicht unbedingt zielführend ist.

    Wenn du meinst... Da du ja im abgelaufenen Schuljahr nur die Wahl in einer einzigen Klasse mitbekommen hast, weißt du doch gar nicht, wie sie in anderen Klassen abläuft, oder? Ich würde trotzdem mal im Kollegium 'rumfragen. Musst du aber im Endeffekt ja selber wissen. Mir waren als Klassenlehrerin zugebenermaßen erstmal andere Dinge als die Wahl der Klassensprecher*innen wichtig; aber da ist ja jede/r anders.

    Erste Stunde an der Abendschule ist morgens um 8 Uhr?

    Natürlich nicht. Sonst wäre es ja keine "Abendschule" ;) .

    Der Unterricht an der Abendschule geht bis 21:30 und die 1. Stunde fängt um 8 Uhr an.

    Soll heißen: Im Abendschulbereich an der beruflichen Schule, an der Klinger tätig ist, geht der Unterricht bis 21:30 Uhr und im "tagesschulischen" Bereich beginnt die erste Stunde um 8 Uhr.

    Beispiel zur Verdeutlichung aus meiner Ausbildungsschule: Dort gibt es eine "Fachschule Betriebswirtschaft", die als dreijährige Teilzeitschulform geführt wird; die SuS besuchen diese Schulform berufsbegleitend. Daher findet an dieser Fachschule der Unterricht an drei Tagen von 17:45 bis 21:30 Uhr statt.

    Der Unterricht an allen anderen Schulformen dieser BBS (Berufsschule, Berufsfachschulen, Fachoberschulen,...) findet hingegen im "Tagesbetrieb" statt: zwischen der ersten Stunde, die um 7:55 Uhr beginnt, und der achten Stunde, die um 14:45 Uhr endet.

    Allerdings weiß ich von dieser BBS, dass die Lehrkräfte, die im Abendschulbereich der Fachschule BW unterrichten, am darauffolgenden Tag nie vor Beginn der fünften Stunde Unterricht haben. Da achten die Stundenplaner*innen seit Jahrzehnten streng drauf.

    mann1337 : Sorry, aber ich kann irgendwie nicht recht nachvollziehen, warum du dir - weit vor Beginn des neuen Schuljahres bei euch - schon so viele Gedanken um so etwas wie die Klassensprecher*innen-Wahl und Co. machst?! Du hast doch noch einige Tage Zeit bis zu den Sommerferien und kannst alle deine Fragen den "altgedienten" KuK an deiner Schule stellen, oder? Die werden dir deine Fragen bzgl. Organisation der Klassensprecher*innenwahl, des Schülerrats usw. doch sicherlich beantworten können.

    Und seien wir mal ehrlich: Wenn du zu Beginn des neuen Schuljahres Klassenlehrkraft wirst, ist die Klassensprecher*innenwahl nur eine der vielen neuen Dinge, die auf dich zukommen werden ;) .

    Moin,

    wir hatten dieses Thema hier schon in diversen Threads. Einige - insbesondere Plattyplus, wenn ich mich recht erinnere - verweisen in diesem Zusammenhang meines Wissens auf das Arbeitszeitgesetz, in dem es heißt: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben." Dem entgegen steht allerdings die Aussage anderer User*innen, dass dieses Gesetz für Lehrkräfte nicht gelte.

    In der "Nds. Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten" steht ebenfalls der Satz: "Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren." und ich frage mich, warum dies nicht auch für verbeamtete Lehrkräfte gelten sollte. Vielleicht, weil es auch noch eine gesonderte "Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen" gibt? Dort findet sich nämlich keine derartige Aussage.

    Sorry, das hilft dir jetzt wohl nicht wirklich weiter. Ich hoffe, dir kann jemand anderer noch "rechtssicherer" antworten als ich!

    Ja genau. Das besagte stille Örtchen war das erste auf dem Kontinent mit Wasserspülung, das extra für Queen Victoria in der Ehrenburg eingebaut wurde, als sie wieder einmal mit ihrem Mann Prinz Albert von Sachsen-Coburg zu Besuch war. Das erste kontinentale WC kann man heute noch besichtigen.

    Sehr interessant! Da wäre ich tatsächlich mit bloßem Raten nicht drauf gekommen. Ich war zwar vor langer Zeit mal in Coburg, aber nicht im Schloss Ehrenburg (nur auf der Veste und kurz in der Innenstadt/Altstadt; da habe ich das Schloss nur von außen gesehen).

    Hab gerade nochmal nachgesehen und das ist so nicht korrekt.

    Psychische Erkrankungen müssen laut Fragebogen für die Verbeamtung nur über einen gewissen Zeitraum angegeben werden.

    CDL hat ja extra dazu geschrieben, dass dies für BW gilt und dass es in anderen Bundesländern anders geregelt sein könnte. (und dass du dich von deiner Schwerbehindertenvertretung oder Gewerkschaft beraten lassen solltest). Da du in deinem Profil das Bundesland nicht angegeben hast, kann es ja dort tatsächlich andere Regelungen geben.

    Kennt sich die Klasse nicht, würde ich warten, bis ein paar Wochen ins Land gegangen sind, sonst können die SuS ja noch gar nicht sagen, wem sie ihr Vertrauen schenken würden.

    Wobei es hier in NDS Wahlfristen gibt, innerhalb derer u. a. die Klassensprecher*innen gewählt werden sollen (vier Wochen nach Ende der Sommerferien; siehe oben verlinkte Verordnung). Wie es damit in anderen BL aussieht, weiß ich nicht.

    Zumindest für BW stimmt das nicht. Habe eben mal geschaut, weil es mich überrascht hätte, wenn das in anderen Bundesländern anders geregelt wäre und darf dir versichern, dass in Hessen (Verordnung über die Schülervertretung und die Studierendenvertretung vom 15.Juli 1993, §3 Allgemein Wahlgrundsätze) die Klassensprecherwahl geheim sein sollte.

    Ich weiß zwar nicht, wer die Vorsitzenden eines Schülerrats sein konnten, wenn nicht irgendwelche Schülerinnen oder Schüler, aber habe in meiner Müdigkeit tatsächlich überlesen, dass NRW die Option offenlässt, dass auf Antrag die Wahlen auch nicht geheim verlaufen dürfen.

    Für NDS gilt: "Sofern keine geheime Wahl durch Stimmzettel verlangt wird, kann durch Handaufheben gewählt werden." (Quelle: Verordnung über die Wahl der Schülervertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des Landesschülerrats (Schülerwahlordnung) (schure.de))

    Zur Bezeichnung "Schülerrat": "Die Klassenvertretungen bilden den Schülerrat der Schule." (§ 74 NSchG)

    Dazu kann ich nur sagen, jedes Kollegium bekommt den LR den es verdient.

    Da gebe ich dir zwar prinzipiell recht, nur wird es meiner Beobachtung nach immer schwieriger, überhaupt KuK zu finden, die sich für in den Schulpersonal-/Lehrkräfterat wählen lassen möchten, insbesondere weil die meisten Lehrkräfte so viel anderes um die Ohren haben. Das konnte ich selbst an einer großen Schule wie meiner (mit über 130 Lehrkräften) diesen Winter beobachten. Die KuK aus unserem "altgedienten" Personalrat (alle diese KuK waren mind. zwei Amtsperioden im PR tätig) hatten sich aus Zeit- und z. T. aus gesundheitlichen und Altersgründen nicht mehr zur Wahl gestellt. Bis sich neue Kandidat*innen gefunden hatten, hat es eine ganze Zeit lang gedauert.

    Zum Ausgangsthema kann ich ebenfalls nur sagen, dass ich es schwierig finde, wenn Lehrkräfte, die in der SL tätig sind, auch in "Interessenvertretungen" (egal ob Schulpersonalrat/Lehrkräfterat oder örtliche oder schulische Vertretung einer Gewerkschaft bzw. eines Lehrkräfteverbands) tätig sind. Aber gut, da hilft meine Meinung German gerade auch nicht wirklich weiter.

    Hat einer von euch da Erfahrungen, Tipps? Arbeitet ihr vor Ort mit den Nderen Verbänden zusammen?

    Persönliche Erfahrungen habe ich nicht, da ich nur "einfaches Mitglied" im Verband (VLWN) bin. Allerdings arbeitet unser schulischer VLWN-/BLVN-Vertreter recht eng mit dem GEW-Vertreter zusammen, wobei an meiner Schule nur recht wenige Lehrkräfte Mitglied der GEW sind (die Mehrheit sind Mitglied im Verband).

    Wenn man sich die Karte von Bayern anschaut, liegen manche bayerische Orte nicht mehr ganz so im Süden, finde ich. "Süddeutschland" ist eigentlich woanders.

    Hm, auch laut Wikipedia gehört ganz Bayern zu Süddeutschland ("Im geografischen Sinn wird „Süddeutschland“ im Brockhaus als jener Teil Deutschlands definiert, der südlich der mitteldeutschen Gebirgsschwelle liegt – also die Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie das südliche Rheinland-Pfalz und Hessen südlich des Mains." und "Politisch bezeichnet man damit ein Gebiet im Süden der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland, nämlich die Länder Baden-Württemberg und Bayern."); so habe ich es auch im Erdkunde-Unterricht gelernt. Würdest du tatsächlich nur den südlichen Landesteil von BY und BW als "Süddeutschland" bezeichnen und den nördlichen Teil als "Mitteldeutschland"?

    Aber egal, zurück zum Foto: Dieses Schloss liegt also in Bayern. Und deinen Ausführungen nach eher im nördlichen Teil Bayerns? Und es "beherbergt" eine Bibliothek o. ä.?

    Ui, das ist wirklich ganz schön teuer. Obwohl... wenn es Kombitests sind, passt der Preis wahrscheinlich. Die gab's bei Aldi und Co. ja nie.

    Vor drei Wochen habe ich im Urlaub in einem Supermarkt (weiß leider nicht mehr, welche Kette es war) Corona-Selbsttests für 0,50 Euro gesehen; die waren allerdings nur noch bis Ende September haltbar. Hier in der Stadt haben wir Anfang Juni Tests für 1,45 Euro pro Stück in einem Drogeriemarkt gekauft.

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