Ich finde es nicht schlecht, dass der Betrieb mit der Zwangsnachhilfe eine klare Erwartungshaltung äußert.
Er sagt damit, dass die Berufsschulnoten für ihn relevant sind, dass erwartet wird, dass man sich dort mittelmäßig engagiert, also eine 3 erreicht (es wird ja keine 1 oder 2 erwartet).
Tja, da gehen unsere Meinungen wohl auseinander. Ich finde, dass eine (und in diesem Fall wäre es ja sogar noch eine gute!) 4 in einem Berufsschulzeugnis des zweiten Ausbildungsjahres absolut keinen "Beinbruch" darstellt.
Das heißt, dass die Azubis in der Berufsschule nicht einfach nur ihre Zeit absitzen und mit dem Handy daddeln können.
Machen sie das denn bei euch? Bei uns nicht. Handys müssen gem. Schulordnung zu Stundenbeginn in die Schultasche gelegt werden.
Ich finde es richtig, dass man von den später Berufstätigen ein gewisses Mindestmaß an Beherrschung ihres Berufsfeldes erwartet, vor allem in Berufen mit höherer Verantwortung.
Ich auch. Allerdings finde ich zudem, dass eine einzige 4 nichts darüber aussagt, ob jemand am Ende der Ausbildung seinen/ihren Beruf "beherrscht". Wenn jemand bspw eine 4 bei mir in Englisch erhält, aber Englisch für diesen Beruf nicht wirklich wichtig ist und der/diejenige im berufsbezogenen Lernbereich gute bis sehr gute Noten hat (das habe ich schon in all den Jahren schon des Öfteren erlebt), würde ich sie/ihn natürlich trotzdem als "beruflich kompetent" beschreiben.
Außerdem wissen wir für den vorliegenden Fall gar nicht, ob es sich um einen "Beruf mit höherer Verantwortung" handelt.
In meinem Bereich ist es inzwischen so, dass man mit 50 % der Leistung keine 5 mehr, sondern nun eine 4 erhält und damit bestanden hat.
Das war bei uns im kaufmännischen Bereich schon immer - zumindest seit ich 2001 ins Ref. gegangen bin - so. Gemäß des IHK-Notenschemas, nach dem die Abschlussprüfungen bewertet werden, bekommt man mit 50% noch die Note "ausreichend" und hat somit bestanden.
Für die Prüfungen der MTA im medizinischen Bereich gilt übrigens dasselbe Notenschema, habe ich gerade festgestellt (siehe: Prüfungsordnung zur Durchführung der Abschlußprüfung MFA (aekn.de)); anscheinend schon seit Jahren.