Vorbereitungszeit nach Elternzeit liegt in deiner Verantwortung und wird nicht vergütet.
Sofern du über die Sommerferien eine Vergütung haben möchtest, musst du spätestens 6 Wochen vorher mit der Arbeit beginnen.
Bei Kind 1 habe ich Elternteil bis zu den Sommerferien genommen und die Vorbereitung war ja trotzdem da.
Bei Kind 2 war ich schlauer und habe 1.8. als Arbeitsbeginn angegeben, da schrieb mir die Bezreg, Arbeitsbeginn nach Elternzeit entweder 1. Schultag nach den Ferien oder 6 Wochen vor den Ferien.
Achso, und wenn ich dann nächstes Jahr das letzte Jahr Elternzeit dranhänge und abermals Teilzeit in Elternzeit nehme, dann werden mir die Wochen zwischen dem Geburtstag meines Kindes und dem Ende der Ferien nach der Argumentation wohl ebenfalls gestrichen?
Also das kann nicht rechtens sein so. Es wird immer über Vorteilnahme im Amt bei Elternzeit gesprochen und hier will der Arbeitgeber sich doch klar einen Vorteil nehmen und mir die 3/1/2 Wochen nicht zahlen.
Ich hab mir das doch nicht ausgesucht, wann mein Kind geboren wurde.
EDIT: In meinem Gespräch mit dem Schulamt hab ich dargelegt, dass ich als Lehrerin auch während der Ferien arbeite. Es wäre so nicht vorgesehen, ich würde erst am 1. Schultag nach den Ferien arbeiten.
Gegen meinen Einwand, dass in der letzten Ferienwoche schon Konferenzen stattfinden, zu denen ich schließlich auch anwesend sein muss, wurde eingeräumt, dass sich nochmal informiert wird und das entsprechend geändert wird. Ich bin mal gespannt, was mir da noch mitgeteilt wird.
Bei dem nächsten Abschnitt Teilzeit in Elternzeit würden die Ferien aber nicht ausgespart werden.
Auf der Seite vom Bildungsministerium habe ich einen Abschnitt gefunden in dem es auch heißt, dass bei Anwesenheit in der Schule die letzte Ferienwoche bzw. Ferientage als Beginn der Teilzeit in Elternzeit genehmigt werden können.