Das ist der Verordnung des KM über die Notenbildung bei euch so nicht zu entnehmen. Auch dort steht ziemlich deutlich drin:
Und auch aus folgendem Absatz, lässt sich die Zulässigkeit von Zwischennoten nicht folgern. Dieser verhindert lediglich, dass durch irgendwelche obskuren Berechnungen von Noten dann Zwischennoten bei Zeugnissen entstehen:
Halbjahreszeugnisse gibt es in Baden-Württemberg kaum (am Gymnasium von Klasse 5 - 10 gar nicht).
Direkt vor deinem Link steht
"§ 4 Halbjahresinformation
(1) Für das erste Schulhalbjahr erhalten die Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind."
Ich erhielt bereits vor 50 Jahren halbe Noten, am Seminar lernte ich, dass Viertelnoten sinnvoll seien und ich selbst gab bei Facharbeiten auch bereits Zehntelnoten (normalerweise reichen mir Viertelnoten, 20 Punkte Note 1, 19 Punkte Note 1,25 usw.)
Ich kenne niemanden in Baden-Württemberg, der nur ganze Noten gibt (beim Einzug erzählte mir eine Nachbarin, dass es vor über 20 Jahren mal ein Kollege gegeben hat. Das fand sie immer noch unmöglich.)
Kurz, ich kann nur jedem in Baden-Württemberg empfehlen, mindestens halbe Noten zu geben, um unnötige Probleme mit Eltern zu vermeiden. Nur im Zeugnis gibt es ganze Noten. (Und in der Notenkonferenz wird von der SL bei schlechten Noten nach der Tendenz gefragt.)