Wenn ICH Material für MEINEN Unterricht VOLLSTÄNDIG SELBST erstelle, dann bin ICH der Urheber und kann mit MEINEM Material machen was ICH will. Mein Chef kann mir die Nebentätig verbieten, aber er kann mir nicht verbieten dies Material zu verkaufen.
Du darfst es halt nicht in der Arbeitszeit erstellen, die du vom Staat bezahlt bekommst, sondern nur in deiner Freizeit (für mich die Zeit, die über 1806 Stunden pro Jahr liegt. 1806 Zeitstunden muss ich für das Land arbeiten, was ich darüber hinaus tue, nicht.)
Was ich in der bezahlten Arbeitszeit erstelle, gehört dem Staat.
Ich gebe zu, Nachweis ist schwierig. Man sollte es allerdings wissen, um sich nicht selbst zu belasten.