Da haben wir uns missverstanden. "Diese Arbeit" müsste ja auch wieder erzwungen werden. Und da fehlt unterhalb eines gewissen sozialen Status jede Handhabe.
Beiträge von elCaputo
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Und wieder verschiebt sich der Fokus auf den Bereich KB. Der ist nicht unwichtig, nicht falsch verstehen. Aber das gravierendere Problem liegt im Bereich der ES SuS.
Kaum I-Helfer, deren Engagement sehr unterschiedlich und deren Aufgabe mehr als nebulös ist. Zwei ES SuS mit Diagnose dazu drei U-Boote bei einer Klassenstärke von 27 und dann geht gar nichts mehr. Den Förderschulkollegen, den man permanent bräuchte, sieht man selten. Entlastungssysteme für ganz schlimme Situationen oder Phasen sind nicht vorgesehen. Und wenn man die Familienhintergründe beleuchtet, dann ist man ganz schnell bei der Befürwortung von Zwangssterilisation und Zwangsadoption. Von der Seite häufig auch keine Hilfe oder Interesse.
Aber ein Bild von Rolli-Ralf ist so viel allgemeinverträglicher als der verstörende Blick in die Abgründe unserer Gesellschaft. An einer Querschnittslähmung kann man nichts machen. An den Zuständen unterhalb des Querschnitts könnte und müsste man ja was tun. Mehr, als die Kinder in eine Klasse mit anderen Gestörten zu stecken, keine zusätzlichen Kräfte abzustellen, ohne systemische Unterstützungskonzepte und das Ganze dann frecherweise Inklusion zu nennen.
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Stimmt, mittellose Eltern wären von einer Geldstrafe nicht betroffen. Alternative: Gemeinnützige Arbeit, jedes Jahr meinetwegen 100h pro nichtgeimpfter Person (Eltern dann für ihre Kinder und sich selbst). Das würde helfen.
Auch hierzu fehlte jedes Sanktionsmittel aka Drohkulisse. Wenn es das gäbe, wären bestimmte Vorkommnisse im Kontext mit Schule (abseits von Impfung) auch anders zu begegnen. Stichwort Absenzen/Schulverweigerung.
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1. Klassenräume, die voll auf Smartboards setzen, bei denen man im Sommer wegen fehlender Beschattungsmöglichkeit NICHTS erkennt.
2. Jeden Tag 50+ E-Mails mit jeweils 5 Anhängen, die natürlich allesamt wichtig sind, und von denen selbstverständlich erwartet wird, dass sie alle zeitnah gelesen werden bzw. reagiert wird. Wie ging das bis vor 20 Jahren?
3. Die Selbstverständlichkeit, mit der (einige) SuS grundlegende Regeln des Schul- und Soziallebens brechen. Mein Wille und mein Auftrag zu erziehen scheitern täglich und kläglich am maximalen Desinteresse der eigentlich dafür Zuständigen und der Schulleitung.
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Die Kontaktnachverfolgung ist ohnehin reine Augenwischerei. Zunächst wurde mit der Pumpgun ins Maisfeld geschossen, indem man bestimmte Umfelder (Kita-Gruppe, Klasse) geschlossen in Quarantäne steckte. Ohne Freitestung, stumpf nach Plan. Ganze Bereiche des Lebens außerhalb dieser Gruppen wurden dabei ausgeblendet.
Zwischenzeitlich führten wir in den Schulen dann ganz eifrig Pläne, wer neben wem gesessen hat, nur damit diese im Fall der Fälle niemanden interessiert haben. Wir hatten ja Masken und die Fenster auf. Über Schulbusse u.ä. will ich gar nicht reden.
Die Kontaktnachverfolgung war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Zu lange die Inkubationszeit, zu häufig keine Erkrankung, zu unübersichtlich, warum wer sich ansteckte oder eben nicht. Dazu fehlte und fehlt die Manpower in den Gesundheitsämtern. Ich meine, die können bis heute teilweise nicht ihre Zahlen am WE erheben oder melden.
Man hat uns die Illusion gelassen, irgendwas würde kontrolliert oder wäre kontrollierbar.
Es ist wie so oft in den letzten anderthalb Jahren. Niemand hat die Eier, Versäumnisse, Fehleinschätzungen, überzogene Regeln, Selbstüberschätzung oder glatte Lügen einzuräumen oder gar zu korrigieren.
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Ich bin 1978 eingeschult worden, bin aber nie in der Schule von irgendeinem Amtsarzt geimpft worden. Solche Reihenimpfungen gab es bei uns nicht (zumindest zu meiner Schulzet in den von mir besuchten Schulen nicht). Meine Eltern haben mich vom Haus- bzw. Kinderarzt impfen lassen.
Da das Schnabelgetier nicht ganz eindeutig mit seiner Standortbestimmung war, könnte durchaus das andere Deutschland gemeint sein. Davon soll es ja faktisch zwei gegeben haben.
PS: Ich meine, mich an eine Schluckimpfung im 6. Schuljahr in Deutschland West (so um 1987) erinnern zu können. Da kam auch noch ein Schulzahnarzt. Gibt's das noch?
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Man kann sich ja über die Nomenklatur streiten, aber was wäre denn ein Alternativvorschlag?
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Nach einem Konsens wurde nicht gefragt. Die Entscheidungen waren politische, nicht das Ergebnis eines Konsens. Auch nicht eines politischen. Deshalb wurde ja primär über Erlasse und Verordnungen "regiert".
Und der "Konsens", den Du meinst, betraf doch weitestgehend das Privatleben. Sobald es um wirtschaftliche Interessen ging (so die richtige Wirtschaft, nicht der opferungswürdige Gastro-, Hotel-, Boutiquen-Bereich), gab es allenfalls schwammige bis keine Vorgaben zu Hause zu bleiben.
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Aber er eignet sich prima zur Selbsterhöhung. Wer anderen Unvernunft attestiert, ist freilich selbst vernünftig. Und richtig cool ist, dass man die Kriterien selber nach Gusto festlegen kann. Und ändern kann man die auch beliebig.
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Macht euch doch einfach mal die Mühe, den Abschnitt Impfpflicht bei Wikipedia durchzulesen, das Thema wurde doch hier schon öfter erwähnt. Natürlich gab es auch in der BRD Impfpflichten, wurden diskutiert, mit dem Grundrecht für vereinbar erklärt und für Pocken dann irgendwann abgesetzt, weil nicht mehr notwendig.
Außerdem gibt es in aufgeklärten mitteleuropäischen Staaten auch heute noch Impfpflichten und die Nazis hatten die Pockenimpfpflicht gelockert, bevor sie in der BRD wieder eingeführt wurde. Sie ist offenbar kein Diktaturenrelikt, sondern Ergebnis von dem, was aktuell als erforderlich angesehen wird.
Da magst Du mit allem Recht haben. Allerdings sind seit 1976 (dem Ende der Pockenimpfung in West-Deutschland) etliche Jährchen vergangen. Die Einstellung zu den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen haben sich dramatisch geändert. 1976 krähte kein Hahn nach einem fliegenden Schlüsselbund im Klassenzimmer. Noten wurden laut vorgelesen. Fotos wurden einfach so gemacht. Demonstranten wurden in Kesseln zusammengedroschen. Frauen wurden ungestraft übelste "Komplimente" gemacht oder es gab gleich den Klaps. Bis 1977 durfte der Ehemann die Arbeitsstelle der Frau fristlos kündigen. Ein Ausbilder bei der Bundeswehr mit der Attitüde von 1976 wäre binnen Tagesfrist vorm Kadi.
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Allerdings gibt es ein paar Unterschiede zwischen einer Blutentnahme und einer Impfung. Die zwangsweise Blutentnahme zur Feststellung des Blutalkohols gilt, trotz ihres invasiven Charakters, als minder schwerer Eingriff in die Bürgerrechte. Dennoch besteht der Richtervorbehalt. Außerdem wird mit der "Gefahr im Verzug" argumentiert, weil der Alkohol rasch abgebaut wird.
Bei einer Impfung wird etwas injiziert, ein Vorgang, der grundsätzlich gleich mehrere Gefahren birgt. Daneben kann es zu individuellen Unverträglichkeiten kommen. Dass eine Impfreaktion (ergo eine geringfügige Erkrankung) nicht nur in Kauf genommen wird, sondern explizites Ziel dieser Maßnahme ist, sei nur am Rande erwähnt.
Die individuellen Risiken können Ärzte kaum abschätzen, Richtern dürfte das unmöglich und damit zu heikel sein. Eine unmittelbare Gefahrenlage, die von dem Einzelnen ausgeht oder die Gefahr etwas zu vertuschen dürfte auch schwerlich darstellbar sein.
Ich halte eine Impfpflicht, wie sie z.B in der DDR bestand, für unvereinbar mit den bislang geltenden Prinzipien der Bundesrepublik. Daher ja auch das seltsame Konstrukt mit der Masernimpfpflicht durch die Hintertür.
An dem Erfolg der DDR Impf-Politik hegt übrigens kaum ein Mediziner Zweifel. Sie gilt - nach rein medizinisch/epidemiologischen Gesichtspunkten - bis heute als vorbildlich. Systemisch war sie freilich ungleich einfacher durchzusetzen. Ob wir das wollen steht auf einem anderen Blatt.
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El caputo - es ging in meiner Reaktion darum, dass Fallen Angel waterboarding nicht komisch findet. Wie du es ihm unterstellst.
Kl. Gr. Frosch
Macht es Sinn darauf hinzuweisen, dass auch diesbezüglich von mir gar nichts unterstellt wurde? Mein Beitrag drehte sich allein um MEINE Haltung (erkennbar am "ich"). Fallen Angels Haltung zu Waterboarding kenne ich nicht.
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<Mod-Modus>
Fallen Angel schreibt weder, dass Folter noch das Maskenpflicht "komisch" wären.
Er schreibt, dass dein Vergleich "komisch" sei.
ElCaputo - reiß dich bitte etwas zusammen. Sonst helfen wir die dabei. (Wenn ich mal so zurück überlege, sage ich dir das auch nicht das erste Mal.)
Danke.kl. gr. frosch, Moderator
Seid Ihr alle des Lesens nicht mächtig? Ich habe mitnichten Foltermethoden mit der Maskenpflicht verglichen. Das wäre ja nun wirklich weit übers Ziel geschossen (übrigens Kernaussage meines Beitrags).
Das Waterboarding nahm auf die körperliche Unversehrtheit Bezug. Ein Vergleich der Maskenpflicht mit dem Waterboarding findet Ihr dort nicht. Nur weil beide Begriffe in einem Posting fallen und weil bei Euch der Empörungsalarm anspringt, ist diese Unterstellung schlichtweg hanebüchen.
Lest nochmal nach. Auch, und gerade Administratoren, sollten das leisten können.
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Finde ich eine unangemessene Unterstellung.
Kl. Gr. Frosch
Da antworte ich jetzt mal mit Franz Beckenbauer:
"Ja guat äh..."
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Waterboarding ist Folter, Masketragen nicht. Ein sehr komischer Vergleich, wie ich finde.
Echt? Ich finde weder Folter, noch die Maskenpflicht "komisch". Aber das hättest Du auch rausgefunden, wenn Du über den ersten Satz hinaus gelesen hättest. Aber da warst Du sicherlich schon dabei Deine echauffierte Replik zu schreiben, nicht wahr.
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Inwiefern schränkt die Maske deine körperliche Unversehrtheit ein Lindbergh?
Richtig durchgeführt, schränkt auch Waterboarding die körperliche Unversehrtheit nicht ein.
Das zugegeben schiefe Bild mal beiseite. Vielleicht greift Lindbergh etwas zu weit nach oben im Regal, wenn er mit der körperlichen Unversehrtheit argumentiert, um die leidige Maske loszuwerden.
Andererseits kann und darf die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit nicht die Grenze sein, bei der staatliche Eingriffe erst problematisch werden.
Was da alles möglich wäre, vermag ich mir gar nicht vorzustellen. Und ja, die Maske schränkt ein, sie nervt, sie behindert, sie juckt und zwickt. Wer anderes behauptet, der lügt. Zu welchem Zweck auch immer. Wahrscheinlich um Recht zu behalten.
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Natürlich ist immer etwas gegen eine Maskenpflicht einzuwenden. Ebenso wie gegen eine Kopftuchpflicht, eine Windelpflicht, eine Sombreropflicht, eine Taucheranzugpflicht, eine Ritterhelmpflicht und ähnlich absurde Pflichten.
Es kann nur zuweilen ratsam und logisch begründbar sein, eine solche Pflicht einzuführen (Beispiel Motorradhelm). Eine Pflicht kann jedoch nicht mit der Pflicht selbst begründet sein. Auch dann nicht, wenn sie durch ein Gesetzgebungsverfahren gelaufen ist. Denn letzteres müsste i.d.R. auch den Anspruch auf eine logische Begründung zur Bedingung haben.
Alles andere sind unzulässige Zirkelschlüsse und fatalistische Ergebenheitshaltung gegenüber Obrigkeit a la Deus vult!
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Der Schutz anderer war nie ein Grundgedanke des kategorischen Imperativs.
Seine Eleganz liegt ja gerade darin begründet, dass ein moralisches Verhalten letztendlich einem furchtbar egoistischen Selbstzweck dient.
Der Schutz anderer ist in diesem System völlig unerheblich und allenfalls ein Abfallprodukt.
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Das ist wahr. Und da war vor Monaten schon die Bettenbelegung in Krankenhäusern im Gespräch (nicht ITS sondern normale), deren Kapazitätsgrenze in Sachsen nicht noch mal nach Weihnachten erreicht wurde. Bei der Frühjahrswelle waren wir kurz davor.
Dieses Kriterium dürfte kaum noch vermittelbar sein, weil es aufgrund von Fehlverhalten/Fehlmeldungen bzgl. der Intensivauslastung durch Kliniken korrumpiert wurde.
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Das mit der Zumutbarkeit ist so ne Sache. Da gibt es doch sehr unterschiedliche Empfindungen und Ansichten. Bei nahezu allem. Kinderlärm, Fahrradhelm, Arbeitszeiten, Temperaturen, Stress, Schmerz, Kantinenessen, Sexualpraktiken...
Den Anspruch, für alle zumutbar zu sein, haben die Corona-Maßnahmen nicht. Deshalb sind sie eine universelle Pflicht, die bei Verstoß sanktioniert werden kann. Und weil sie eine universelle Pflicht sind, braucht es einer oder besser mehrerer Legitimationsgründe. Die sind bei vollem Immunschutz kaum noch zu finden. Die Mühe macht sich ja aber auch keiner mehr so recht.
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