Beiträge von Stan
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Das mit Gehalt und Besoldung ist mir klar, der explizite Verweis bezog sich auch auf Susanna, die hier Gottes"beweise" um die Existenz verbeamteter bayerischer Lehrer an städtischen Schulen, die nach der Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden, aufstellt, nur um dann beim Wort "Gehalt" zur Paragraphenreiterin zu werden.
Das mit der Besoldung ist ja nun hinlänglich geklärt, auf die Klärung zum Status verbeamteter Lehrer in Bayern hoffe ich auch und schließe mich gerne an:
"Ist denn hier niemand, der/die eine Arbeitsrechtlerin an der Seite liegen hat, die hier mal für weitere Klärung sorgen könnte?"
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Stan, schau im Link von humblebee nach. Da spricht ein städtischer Beamter aus München.
Das ist von 2005, also vor der Föderalismusreform und damit nicht mehr gültig. Danach gilt:
"Die Zuständigkeit für Besoldung, Versorgung und Dienstrecht der Landes- und Kommunalbeamten und Landesrichter geht in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer über. Die Personalausgaben binden im Durchschnitt mehr als 40 Prozent der Landeshaushalte. Die Länder hatten bisher jedoch nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten bei den Arbeits- und Gehaltsbedingungen ihrer Beamten und Richter."
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Das ist nur das, was dur dir aus den Beiträgen zusammenklaubst.
Deine ursprünglichen Aussagen sind:
"Für die, die zu der Gruppe gehören (sprich KOmmunalbeamten, z.B. in Bayern), gilt genau das, was ich oben geschrieben hatte!" und "In der Regel wird das [Ergebnis der Tarifrunde TVöD 2020] 1:1 übernommen, meine ich."
Das impliziert, dass du davon ausgehst, dass es verbeamtete Lehrer an städtischen Schulen in Bayern gibt, die Kommunalbeamte sind und nach Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden.
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Ich verstehe daher deine Antwort nicht.
Auch wenn dein Zitat von Susanna verwendet wurde und für mich war, ich verstehe es auch nicht...
Erzähl doch nicht solch einen Unsinn, das hat niemand außer dir behauptet, sondern die KOMMUNE zahlt die Bezüge, Gehalt zahlt nämlich niemand für Beamte!
Das Land zahlt das Gehalt - sorry: die Bezüge! - für die Lehrer an städtischen Schulen. Das sind und bleiben Landesbeamte. Egal, was du hier aus anderen Beiträgen zusammenklaubst.
Wir können ja mal einen Aufruf starten: Alle verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Schulen, die ihre Bezüge nach der Bundesbesoldungstabelle erhalten, bitte melden! Mal schauen, wie viele da zusammenkommen (Lehrerin2007 bleibt ja auch stumm)...
Das einzige Konstrukt, was mir einfällt, wonach ein Lehrer gemäß Bundesbesoldungstabelle bezahlt werden könnte, wären Lehrer an Bundeswehrfachschulen. Gibt es da eventuell jemanden hier im Forum?
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Ich würde es nur gerne wissen, zumal Gymnasien in Bayern in städtischer Hand sind - weswegen Susanna denkt, du seist Kommunalbeamtin, womit nach Susannas Argumentation der Bund dein Gehalt zahlen müsste. Und ich bezweifle, dass dies der Fall ist und gehe davon aus, dass du Landesbeamtin bist - that's all, kein Sarkasmus.
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Also bleibt meine Antwort richtig und muss nicht richtiger werden, sondern du müsstest mir das Gegenteil beweisen.
Du ziehst aus den beiden Fakten "es gibt in den Kommunen Bundesbeamte" und "es gibt verbeamtete Lehrer an städtischen Schulen" einen falschen Schluss. Der Bund zahlt jedenfalls nicht das Gehalt für die bayerischen Grundschullehrer oder Gymnasiallehrer.
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Willst du mir jetzt mehrmals die selbe Frage stellen?!? Wird sich nicht ändern die Antwort.
Dadurch wird die Antwort aber nicht automatisch richtig:
Du bist doch an einer Grundschule, das sollte also eine städtische Schule sein, oder? Und du wirst nach TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) bezahlt, richtig?
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Susanna: Wie sieht es denn bei dir aus? Bist du verbeamtet? Bezieht sich deine Antwort auf städtische Schulen allgemein oder nur auf die in Bayern? Auf wen beziehst du dich, der das hier bereits im Thread erläutert hat?
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Die Frage war aber, inwieweit "der Beamtentarif" für verbeamtete Lehrer an die jetzige Tarifeinigung angepasst wird - und nicht etwa: "Was meint ihr, welche Auswirkungen hat das Ergebnis der Tarifrunde TVöD 2020 auf die Verhandlungen für den TV-L im nächsten Jahr?"
Vom Ergebnis her wirst du für "unsere" Tarifverhandlungen im kommenden Jahr wohl leider Recht haben...
Was mich übrigens immer extrem stört: In den Nachrichten wird in großen Lettern von einer "ordentlichen Lohnerhöhung" von 4,5% berichtet, aber dass dies nur die untersten Entgeltgruppen betrifft (wegen des Mindestbetrages) und sich andere Gruppen mit 3,2% begnügen müssen, die sich auf zwei Jahre verteilen, fällt unter den Tisch.
Und die Kommentarspalten füllen sich dann mit Verunglimpfungen über die reichen Beamten, die jetzt mitten in der Krise einen Haufen Geld mehr in der Tasche haben, obwohl sie selbst keine Steuern zahlen.
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Katzen sind von Natur aus dazu ausgebildet, einem das Essen vom Teller zu klauen...
Auf Befehle reagieren oder bei etwas helfen - sowas machen Assistenzkatzen per se nicht mit, haben halt 'ne starke Gewerkschaft!
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ein Assistenzhund ist ja nicht mein Haushund
Klar, es geht ja auch um einen Therapiehund - zumindest denke ich das: Auch wenn der/die TE von Assistenzhund schreibt, geht es doch hier um die Unterstützung einer therapeutischen Behandlung (aus einer schnellen Google-Suche: https://einfachtierisch.de/hun…beiner-eignen-sich-108255).
[...] der so süss und kuschlig ist, dass es mir glatt besser geht, wenn ich ihn streichle.
Eben, da ist schon etwas mehr notwendig. Bei einem Therapiehund bedarf es - so stelle ich mir es zumindest vor - einer aktiven Hinwendung der zu therapierenden Person. Daher war meine Frage, inwieweit sich dies tatsächlich im Unterricht umsetzen lässt.
Wie CatelynStark auch sagte: Letztlich kann niemand hier von uns ein Urteil fällen (oder sollte es sich zumindest nicht erlauben). Es ist nur eine Nachfrage aus Interesse und um die Begleitumstände einschätzen zu können.
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