Beiträge von Stan

    Für die FOS in Bayern solltest du A13 mit Zulage erhalten (wegen Unterricht in den Jahrgangsstufen 11 und 12 mit Abschluss der Fachhochschulreife). Die Zulage ist im Rechner bei oeffentlicher-dienst.info immer standardmäßig ausgewählt, das passt aber also.

    Bei deinen Angaben wären das dann aktuell 3408 EUR Netto - zumindest, wenn du Kirchensteuer zahlst (aber als Beamter in Bayern nicht in der Kirche, das geht glaube ich gar nicht!).

    Das ist dann jetzt aber das Steuerjahr 2020, letztes Jahr kann es also auch weniger gewesen sein. Insbesondere in den ersten Monaten kann es wie schon z.B. von Milk&Sugar geschrieben einen Abschlag geben, der dann aber später wieder nachgezahlt wird

    (Bezüge „schwanken“ dann also tatsächlich erst einmal).

    Jetzt nach über einem Jahr dürften deine Abrechnungen für 2020 aber nicht mehr unter den von oeffentlicher-dienst.info berechneten 3408 EUR Netto liegen. Es kann wegen der Anzahl der geleisteten Vertretungsstunden aber auch mal darüber liegen. Ich muss in NRW an meiner Schule die Vergütung der Mehrarbeit explizit über ein Formular anfordern, vielleicht ist das an deiner Schule in Bayern ja anders - erfasst werden die Stunden ja ohnehin automatisch über die Schule.

    Übrigens stimmt mein Gehalt in NRW aber auch exakt mit dem Rechner auf oeffentlicher-dienst.info überein

    Wir haben auch Vorschriften bezüglich der Anzahl und Länge der Klausuren. Hat mich aber nie wirklich interessiert. Ich schreibe weniger, kürzer und korrekturfreundlich, dafür sind die Aufgaben aber anspruchsvoll [...]. Solange sich kein Schüler beim Schulleiter beschwert, wird keiner die Länge und Art deiner Klausuren kritisieren.

    Schon erstaunlich, was hier manchmal für "Tipps" gegeben werden.

    Wie schon mehrfach erläutert, handelt es sich um Klausuren Der Oberstufe, die zählen für den Abi-Schnitt. Wenn dort die Vorgaben nicht eingehalten werden, hat man bei 25 Schülern garantiert ein Dutzend Eltern auf der Matte. Dazu gehört auch, dass die Länge dieser Klausuren in NRW fest vorgegeben ist.

    Mehr Aufmerksamkeit auf das eigene Wohl und positive Umdeutungen helfen auch nicht, den Klausurenstapel zu verringern.

    Daher: Suche wirklich das Gespräch mit der Schulleitung, sprich über deine Situation und was dich belastet. Bitte darum, in den nächsten Schuljahren vermehrt in der Unter- und Mittelstufe eingesetzt zu werden. Das reduziert den Stapel deiner Oberstufenklausuren.

    Lass dich auch nicht damit abwimmeln, wie gut du das doch machst und dass kein anderer Kollege dazu in der Lage ist. Würdest du erst langfristig ausfallen, müsste man dich auch vertreten - es geht also alles, die Schulleitung muss nur wollen.

    Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage zur Beförderung nach A 14 in NRW:
    Für die Vergabe ist ja in erster Linie die Note der dienstlichen Beurteilung maßgeblich (inklusive Binnendifferenzierung). Falls keine Binnendifferenzierung möglich ist, kommen ja die Hilfskriterien zum Tragen. Hier habe ich für NRW aber immer nur das Dienstalter als Maßstab gefunden. In RLP kann dies ja auch noch bis zur Note des 2. Staatsexamens oder auf den Grad der Schwerbehinderung heruntergebrochen werden.
    Gibt es solche Regelungen für NRW auch? Mir ist schon klar, dass praktisch keine Konstellation mit gleicher dienstlichen Beurteilung und gleichem Dienstalter zu erwarten ist, aber nur rein theoretisch oder besser noch rein formal: Wie verhält es sich mit den Hilfskriterien also in NRW?

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