ZitatNur eine kleine Gruppe von pensionierten Ehrenbeamten, ehrenamtlichen Richtern und ehemals Beschäftigten bei einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft sind ausgenommen.
Quelle: https://www.lohi.de/steuertipps/ak…ie-doppelt.html
Aus meinem Bekanntenkreis sind einige Kolleg*innen aus kirchlichen Ersatzschulen betroffen, die das gerade erst realisieren. Nun geht es denen nicht um das Geld, sondern um das scheinbare Faktum, hier ausgegliedert zu sein.
Kennt dafür jemand Gründe?
