Aufgabenverteilung von erkrankter Kollegin

  • Hallo,


    eine Kollegin an der Schule ist krank geschrieben und fällt bis zu den Sommerferien aus (BaWü). Nach den Ferien ist sie per positivem Versetzungsantrag an einer anderen Schule. Heißt, wir sehen sie nicht wieder.

    Sie ist Klassenlehrerin einer zweiten Klasse und müsste Zeugnisse und Schulberichte schreiben (27 Stück). Sie hat der SL mitgeteilt, dass sie dies nicht mehr tut.

    Daraufhin teilte die SL mit, dass jemand (oder mehrere Kollegen) dies übernehmen müssten. Leider kennt aber keiner die Schüler richtig gut, da die KL alle Fächer selbst unterrichtete, bis auf Religion (was die Pfarrerin machte). Jeder im Kollegium weigert sich nun, diese zeitintensive zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.


    Kennt sich jemand mit der Rechtslage hier aus?? 😊

  • Naja, die Schulleitung kann natürlich anweisen, ob es sinnvoll ist, ist fraglich. Aber die Kollegin ist erkrankt und muss es somit nicht mehr machen und die Schüler brauchen Zeugnisse, also muss irgendwer die Arbeit machen ;)

  • Wenn niemand die Aufgabe freiwillig übernimmt, wird die SL sie jemanden zuweisen (müssen). Eventuell wäre es ja ein Weg, die Klasse aufzuteilen unter euch anderen KuK, so dass niemand von euch mehr als maximal eine Handvoll zusätzlicher Zeugnisse zu schreiben hätte, das wäre besser, als wenn eine (einer) das am Ende komplett zusätzlich machen müsste. Darüber hinaus sollte die SL die erkrankte Kollegin nach ihren bisherigen Notizen über ihre Klasse fragen. Da müsste ja bereits etwas vorliegen nehme ich an, auch wenn es noch nicht zeugnisreif formuliert ist, was die Halbjahresinformation ergänzt. Wenn die Kollegin nicht gerade alleinstehend ist und im KKH liegt, sollte sie, bzw. ein Mensch mit dem sie zusammenlebt, diese Notizen weiterleiten können, auch wenn sie aktuell nicht imstande ist, die Zeugnisse/Berichte selbst anzufertigen. Auch die Pfarrerin möge bitte ihre Eindrücke schriftlich festhalten und weitergeben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Naja, die Schulleitung kann natürlich anweisen, ob es sinnvoll ist, ist fraglich

    Das ist in diesem Fall tatsächlich nicht "sinnvoll".

    Es ist alternativlos.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nach den Ferien ist sie per positivem Versetzungsantrag an einer anderen Schule.

    Da kam der Bescheid ja noch gerade rechtzeitig. :autsch:

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Naja, die SL könnte die Aufgabe auch selbst übernehmen - so als mögliche Alternative^^

    Je nachdem, wie viele solcher Zusatzaufgaben die SL schon abfedert vom Kollegium und sich selbst auflädt sagt sich das leichter, als es umsetzbar ist. SLen an Grundschulen haben- das darf man nicht vergessen - üblicherweise eine deutlich höhere Unterrichtsverpflichtung als SLen anderer Schularten, weil es a) sowieso weniger Entlastung Stunden gibt und b) die SL im Zweifelsfall die erste Feuerwehr ist, die in einer Klasse einspringt, wie unser Frosch hier im Forum ja beispielsweise auch. Trotzdem kann die SL das Ganze unterstützen, indem sie eine Aufteilung auf mehrere Schultern anregt und von der Kollegin und der Pfarrerin hilfreiche Einschätzungen zur Klasse einfordert. Versetzung hin oder her muss die Kollegin das leisten, soweit ihre Gesundheit das erlaubt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Naja, die SL könnte die Aufgabe auch selbst übernehmen - so als mögliche Alternative^^

    Genau, so ist es bei uns geschehen, zumal eben die Konrektorin selber in die Klasse gegangen ist nun als Vertretung. Und natürlich ist es nicht sinnvoll es irgendjemandem anzuweisen, sondern sollte schon jemand sein, der die Klasse auch ab und an hat (muss ja jemand jetzt vertreten).

    und von der Kollegin und der Pfarrerin hilfreiche Einschätzungen zur Klasse einfordert. Versetzung hin oder her muss die Kollegin das leisten, soweit ihre Gesundheit das erlaubt.

    Wenn sie krank geschrieben ist, muss sie gar nichts.

  • Das Heft mit ihren bisherigen Notizen weiterzugeben, ist zumutbar, wenn eben nicht im Krankenhaus liegend.

    Was meint ihr, wie schnell die wieder gesund ist. Quasi Wunderheilung!


    Gottes Wege sind unerforschlich.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Das Heft mit ihren bisherigen Notizen weiterzugeben, ist zumutbar, wenn eben nicht im Krankenhaus liegend

    Und ich sage es mal so: wenn sie keine Notizen hat, die sie weitergeben kann, soll sie der Schulleitung einmal erklären, wie jetzt jemand anders die Zeugnisse schreiben soll.

  • Jeder halbwegs normal gestrickte Lehrer würde wohl von sich aus seine Notizen weitergeben. Aber. Ganz korrekt ist die Anspruchshaltung, aus dem Krankenstand heraus irgendwas zu leisten (und sei es "nur" eine Weitergabe von Leistungsständen), eigentlich auch nicht. Krank ist krank. Wenn jemand verunfallt oder ins Koma fällt, muss man es ja auch anders lösen.


    Vermutlich ist genau sowas der Hintergrund, warum wir die Noten der einzelnen Klassenarbeiten zentral dokumentieren (hab nie so recht verstanden, was genau das eigentlich soll). Im Fall des Falles kann man dann zumindest was aus den schriftlichen Noten basteln.

  • Vermutlich ist genau sowas der Hintergrund, warum wir die Noten der einzelnen Klassenarbeiten zentral dokumentieren (hab nie so recht verstanden, was genau das eigentlich soll). Im Fall des Falles kann man dann zumindest was aus den schriftlichen Noten basteln.

    Und mal wieder müssen alle KuK unter ein paar wenigen Querulanten leiden. :daumenrunter:


    Und ja, in dem hiesigen Fall würde ich als SL der Kollegin wohl höchstpersönlich einen Krankenbesuch abstatten, um die Aufzeichnungen zwecks Zeugniserstellung abzuholen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, z.T. auch nicht. Wir hatten den Fall, die Schulleitung darf sie nicht mal von sich aus kontaktieren ohne weiteres.

    Den Fall möchte ich gerne vor irgendeinem Gericht sehen: Kollegin ist die letzten X Wochen des Jahres krank, hat sich quasi schon in ihre Versetzung verabschiedet, hat alle Fächer unterrichtet und keine*r kontaktiert sie wegen Noten, sie meldet sich von sich aus auch nicht und die Kids bekommen ein blabla-Zeugnis à la "Julius hatte dieses Jahr Mathe und es ist davon auszugehen, dass er das und das gelernt hat". Was passiert, wenn die Eltern ein Zeugnis einfordern? WAS hätte doch gemacht werden sollen?
    Ich vermute: ein Anruf ist in dem Fall zumutbar. Wenn der Ehemann rangeht und sagt "Ehefrau im Koma", dann ist es halt so.

  • Ich vermute: ein Anruf ist in dem Fall zumutbar.

    Ich kann dir sagen, dass wir gerade einen ähnlichen Fall haben und wenn die Kollegin nicht von sich aus angerufen hätte (und gleich gesagt hat, sie hat heute einen guten Tag, so dass sie sogar schafft die Schule anzurufen), hätte nichts passieren dürfen und das auch zurecht, denn jeder Kontakt verschlimmert meist die Symptome bei psychischen Erkrankungen (und das sind leider die, die wir aktuell gehäuft haben, alleine drei Burnouts dieses Schuljahr).


    Allerdings gibts bei uns auch kein Blabla, sondern nur Kreuze und die verstehen eh die meisten Eltern nicht

  • Ich finde es erstaunlich mit welcher Nonchalance viele Schulen mit Informationen umgehen.

    Wenn man sich einen Betrieb mit 100 Leuten vorstellt, bei dem ein wichtiger Prozess gestoppt werden muss, weil eine Person ausfällt...

    Ein Tipp an alle Kolleginnen und Kollegen in Leitungspositionen: Bitte überlegt mal, welche Personen an bestimmten Zeitpunkten nicht ausfallen dürfen und versucht dies vorzudenken.


    Eine Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen: Bitte seht nicht alle Dokumentationspflichten oder Informationsweitergaben als persönliche Schikanen sondern auch als Absicherung, dass man Euch im Fall der Fälle nicht belästigen muss.
    Kommuniziert, wo Ihr in der Schule wichtige Informationen sammelt.

  • und wenn die Kollegin nicht von sich aus angerufen hätte [...], hätte nichts passieren dürfen und das auch zurecht

    Ok,

    dann würde ich als die Vertretungskraft, die diese Zeugnisse ausstellen muß, allen Schülern in allen Fächern durchweg eine 2 geben und fertig. Denn im Beamtenrecht gilt ja: "Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen." ... und das ich als Vertreter unfähig bin Noten zu finden, ich habe leider die Stromrechnung für meine Glaskugel nicht bezahlt, ist ja offensichtlich.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings gibts bei uns auch kein Blabla, sondern nur Kreuze und die verstehen eh die meisten Eltern nicht

    Super Aussage / Haltung. Dann kann man tatsächlich auf Informationen der Lehrkraft, die zu 80% in der Klasse unterrichtet hat, gut verzichten. Der Zufallsgenerator anhand der Relinote wird wohl reichen.

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