Aufgabenverteilung von erkrankter Kollegin

  • Das war mal wieder höchst intererssant alles zu lesen. Insbesondere wenn dann angefangen wird alles mutmassliche zu interpretieren und zu unterstellen. Im Prinzip stingt der Fisch aber immer vom Kopf zuerst. Schule muss organisatorisch auf solch eine Situation vorbereitet sein. Die Kollegin hätte auch tot umfallen können und auf Anhieb sind keine Verwandten erreichbar, die nach Notizen schauen könne. Wie bitte soll dann ein anderer Kollege, auf welcher Grundlage eine Note festlegen. Gnau diese Frage, würde ich als SL an die übergeordnete Behörde weiterleiten. Oder hat er Angst mit genau dem o.g. Vorwurf konfrontiert zu werden.


    Mal ein Beispiel, wie es laufgen kann. Kolleg:in x erkrankt plötzlich und kommt ins Krankenhaus. Nach zwei Wochen ist eine Anschlussheilbehandlung angesagt die irgendwo in Pusemuckel stattfindet. Kolleg:in hat keine Schulsachen dabei und kann auch keinen anrufen der zu Hause irgendwelche Unterlagen sucht.K. wird angerufen wegen Zeugniskonferenz und man bittet um Noten. Jeder der aus dem Kopf heraus eigentlich noch nicht mal vier stehen konnte hat die vier gekriegt, wer aus dem Kopf als überdurchschnittlich hängengblieben ist die eins oder zwei und alle anderen eine drei. War etwas besser als würfeln. Korrekterweise muss man aber sagen, dass auch hier Schule versäumt hat, ein Verfahren festzulegen, wie auf solche Daten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Eigentlich hätte der/die KuK antworten müssen: "Tut mir leid, Angabe erfolgt in zwei Wochen". Die wären ausgetickt auf der Zeugniskonferenz. Un wenn Ihr mal ganz ehrlich seid,dass Problem besteht an den meisten Schulen. Was aber auch damit zu tun hat, das uns keine Arbeitszeit zur Verfügung steht um in den Feinschliff zu gehen. Das mach mal wieder deutlich wie wichtig Überlastungsanzeigen sein können!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    In einer gut funktionierenden Schule

    a) werden die Klassenarbeitsnoten regelmäßig an einem zentralen Ort dokumentiert

    b) werden ggf. auch Quartalsnoten irgendwo zentral dokumentiert (muss nicht, kann).

    c) finden ggf. regeölmäßig Konferenzen statt, wo über den Leistungsstand der SuS gesprochen wird (muss nicht, kann).

    d) holt sich die Klassenleitung zumindest bei den Elternsprechtagen Infos über die SuS ein

    a) in der Grundschule sind Zeugnisse mehr als nur Klassenarbeitsnoten.

    b) Quartalsergebnis sind mir in der Grundschule nicht bekannt

    c) In der Grundschule gibt es keine regelmäßigen Konferenzen zum Leistungsstamd

    d) die Kollegin ist die Klassenleitung


    In der Grundschule sind Zeugnisse mehr als Noten. Es sind Langzeitbeurteilungen, Entwicklungsdokumentationen, Beurteilung aufgrund der intensiven Arbeit mit den Kindern.

    Das lässt sich nicht mal eben als Note ausdrücken oder spontan von einer Vertretung übernehmen.

    Viele Kolleginnen können ihre Zeugnisse aus dem Kopf schreiben. Weil sie die Kinder kennen. Solle sie auch. Besser ist es aber, wenn sie entsprechende Notizen, Portfolios, etc hat.


    Die kann und muss man dann auch weitergeben.

    Für das Notieren braucht es in der Grundschule aber nicht dein a-d, sondern es gehört zur allgemeinen Verpflichtung der Lehrperson, diese Doku zu führen (und sie dann auch logischerweise zur Verfügung zu stellen).


    Als Schulleiter würde ich mich in der Situation ans Schulamt und den Personalrat wenden. Das Schulamt soll entscheiden. Auch darüber, ob es sich bei dem Verhalten der Kollegin (nicht Führen bzw. Nicht-Rausgabe von eigenständigen Dokumentationen) um ein schweres Dienstvergehen handelt .

    (In diesem Zusammenhang kann ich auch den Ruf nach dem Amtsarzt verstehen.)

  • kleiner gruener frosch

    Und jetzt aufgepasst:

    Weiß Du ob die Kollegin sich geweigert hat. Oder kam sie im Moment vielleicht gar nicht an ihre Unterlagen wegen Reha oder Klinik? War sie vielleicht tatsächlich auch gar nicht in der Fassung sich darum zu kümmern? Du weißt schon, dass beispielstweise bei einer schweren Depression die Betroffenen möglicherweise über Wochen schon Schwierigkeiten haben, mprgens aus dem Bett zu kommen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mich nur an dem orientieren, was zubdem Fall hier erzählt wird.

    Zitat

    Einen Kontakt zu irgendjemanden an der Schule lehnt und blockiert sie hartnäckig ab. Ein Austausch an Daten, Aufschrieben, etc. findet also nicht statt.

    Ja, sie weigert sich. Warum kann man nur mutmaßen. Möchte ich eigentlich auch nicht.

    Aber wenn sie eine vernünftige, selbstverantwortliche Dokumentation hat, wäre das Rausgeben kein Problem.


    Kl. Gr. Frosch


    P.S.: schöne Grüße von Barra auf den Äußeren Hebriden.

  • Ein Tipp an alle Kolleginnen und Kollegen in Leitungspositionen: Bitte überlegt mal, welche Personen an bestimmten Zeitpunkten nicht ausfallen dürfen und versucht dies vorzudenken

    Mensch, das ist ja mal ein guter Vorschlag! Muss gleich mal überlegen, ob ich da mal drüber nachdenke.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich finde es erschreckend, wie hier mit der Kollegin umgegangen wird.


    Um mal aus die Sicht einer Betroffenen einzunehmen: Eine gute Freundin unserer Familie ist GS-Lehrerin. Im November wurde bei ihr ein schwerer Burnout diagnostiziert. Sie hatte sich vorher schon wochenlang noch irgendwie zur Arbeit geschleppt, obwohl sie nicht mehr konnte, weil es auch an ihrer GS keinerlei Reserven mehr gibt - im Gegenteil, ihre Parallelklasse wurde schon von einer ungelernten Kraft aus dem Ganztagspool übernommen, weil deren KL im September in die Burnout-Krankschreibung gegangen ist. Sie wollte weder diese völlig überforderte "Einspringerin" noch das Kollegium hängen lassen, und ist dabei schlussendlich immer tiefer in den Burnout gerutscht. Seit November ist sie nun wie gesagt selbst krankgeschrieben und es sieht bislang nicht so aus, als ginge sie im nächsten Schuljahr wieder zur Schule. Im privaten Rahmen kann man mit ihr gut reden und auch einiges unternehmen. Aber sobald das Thema Schule aufkommt, treten ihr die Tränen in die Augen und sie beginnt nach kürzester Zeit unkontrolliert zu weinen.

    Wäre diese Freundin die betroffene Kollegin, würde es sich ihr und der Schulleitung verbieten, wegen irgendwelcher Aufzeichnen in Kontakt miteinander zu treten, auch wenn sie zu Hause Zugang dazu hätte. Das würde ihrer Pflicht, nichts der Genesung abträgluches zu tun, deutlich zuwiderlaufen.


    Meine Bekannte hatte Glück, dass sie nicht direkt zu den Zeugnissen ausfiel. Aber wer weiß schon, ob der Fall aus diesem Thread nicht ähnlich gelagert ist?

    Ich finde es erschreckend, wie wenig Menschen, die das Glück haben gesund zu sein, Rücksicht auf Menschen nehmen, denen es nicht so ergeht; dass sie fordern, dass diese weiter Kontakt zum Arbeitgeber pflegen; dass impliziert wird, wer das nicht täte gehöre drangsaliert (der Vorschlag, den Amtsarzt einzuschalten, las sich für mich jedenfalls nicht konstruktiv, sondern eben als Versuch, die vermutlich faule Kollegin zur Mitarbeit zu zwingen).


    Das Problem, vor dem die Schule hier steht, ist systemisch bedingt, nicht durch die Kollegin. Sie hat für das Versagen des Systems nicht die Verantwortung zu übernehmen.

    Dann gibt es halt Zeugnisse nach bestem Wissen und Gewissen: Halbjahreszeugnisse anschauen, Kinder die letzten zwei Wochen beobachten und schauen, ob gravierende Abweichungen zu verzeichnen sind. Wenn nicht,gibt's halt den Text ( leicht abgewandelt ) nochmal. Ansonsten Ansage an die Eltern: "In nahezu allen Fällen profitierten die Kinder und Familien vom KL-Prinzip und der besonders engen Betreuung, leider ist hier ein außergewöhnlicher Fall aufgetreten, der eine Schwachstelle offenbart.Die vertretenden KuK werden die Aufgabe der KL nach bestem Wissen und Gewissen übernehmen, bitte haben Sie Verständnis, dass ihre Beobachtungen nicht so detailliert ausfallen können wie die der KL. Im nächsten Schuljahr übernimmt eine neue KL die Klasse, um wieder gewohnt detaillierte und gesicherte Diagnosen des Leistungsstandes zu ermöglichen."

    Was sollen die Eltern denn tun? Widerspruch gegen ein Zeugnis einlegen, weil sie gern einen zweiten Satz zur Rechtschreibleistung gehabt hätten? Selbst wenn jemand auf die dämliche Idee käme: Unfähigkeit ist kein Dienstvergehen, und wenn eine genauere Beurteilung aufgrund der Situation nicht möglich war, dann gibt es nichts zu befürchten.


    Ohnehin finde ich, dass die Bedeutung dieser Zeugnisse doch etwas niedriger gehängt werden darf: Die Kids können am Ende dasselbe wie mit durch die KL geschriebenem Zeugnis, sie werden alle in die nächste Klasse versetzt, und haben dann hoffentlich wieder eine stetige Betreuung und genauere Diagnosen. Keine Zukunft oder Gegenwart wird hier versaut. Natürlich wäre es schön, wenn das Zeugnis den aktuellen Leistungsstand auch noch einmal schriftlich fixiert transparent machen würde (mündlich dürfte das zuletzt zumindest zum EST des 2.HJ geschehen sein), aber jetzt geht es halt mal nicht.

    Schule sollte weniger Schiss vor Eltern haben und sich mal überlegen, ob ein Zeugnis der 2. Klasse es wert ist, kranke KuK so unter Druck zu setzen.


    Also wäre mein Vorschlag: Wer auch immer die Klasse in den letzten Wochen betreut vergleicht ganz punktuell das HJ-Zeugnis mit dem Eindruck von den Kids jetzt und notiert, wo Abweichungen feststellbar sind. Mit den Notizen erstellen alle KuK die Zeugnisse, basierend auf den HJ-Zeugnissen. Und die kranke Kollegin wird in Ruhe gelassen, so wie es ihr Recht ist.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Danke für diesen versöhnlichen Beitrag, der einfach mal aufgezeigt hat, wie es auf der anderen Seite aussehen kann. Vielleicht verbirgt sich hinter der “Weigerung” manch einer Person ein Problem, dass man einfach nicht sieht und an dieser Stelle hat es ja offensichtlich schon einen problematischen Vorlauf gegeben.

    Auch den Hinweis, das es sich um ein Zeugnis in der 2. Klasse handelt, was mit Sicherheit nicht entscheidend für den weitern Lebensweg ist, finde ich sehr sinnvoll - klar brauchen die Kinder etwas “in der Hand” - aber das wird sich doch auch anders lösen lassen. Wirklich verstehen sie doch sowieso nicht, was sich hinter den Formulierungen verbirgt (und die meisten Eltern ehrlich gesagt auch nicht).


    Die Forderung nach dem Amtsarzt finde ich auch sehr ungewöhnlich. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass eine Überprüfung der Dienstfähigkeit begründet werden muss und es dazu einer mehrwöchigen Krankschreibung und der Perspektive, dass die Person auch nicht in absehbarer Zeit wieder einsetzbar ist, bedarf. Auf welcher Basis soll man denn die Kollegin sonst dorthin schicken?

  • Mensch, das ist ja mal ein guter Vorschlag! Muss gleich mal überlegen, ob ich da mal drüber nachdenke.

    Aus Erfahrung muss das leider so banal sein.
    Ist ja wie eine Gefährdungsbeurteilung: Was kann passieren? Was tue ich, damit das nicht passiert?

  • Um mal aus die Sicht einer Betroffenen einzunehmen: Eine gute Freundin unserer Familie ist GS-Lehrerin. Im November wurde bei ihr ein schwerer Burnout diagnostiziert. Sie hatte sich vorher schon wochenlang noch irgendwie zur Arbeit geschleppt, obwohl sie nicht mehr konnte, weil es auch an ihrer GS keinerlei Reserven mehr gibt - im Gegenteil, ihre Parallelklasse wurde schon von einer ungelernten Kraft aus dem Ganztagspool übernommen, weil deren KL im September in die Burnout-Krankschreibung gegangen ist. Sie wollte weder diese völlig überforderte "Einspringerin" noch das Kollegium hängen lassen, und ist dabei schlussendlich immer tiefer in den Burnout gerutscht.

    Und genau deswegen schreibe ich das hier so hart. Dadurch, daß jetzt andere Kolleg*innen die Aufgaben noch oben drauf gepackt bekommen, kommen eben diese ihrem eigenen Burnout näher.

  • (...)

    Wenn sie krank geschrieben ist, muss sie gar nichts.

    Zeugnisse neu erstellen muss sie natürlich nicht, wenn sie krank geschrieben ist. Ihre bisherigen Notizen muss sie aber sehr wohl weiterreichen, wenn sie nicht z.B. infolge eines KKH-Aufenthalts selbst dazu noch zu schwer erkrankt ist bzw. verhindert ist und das ist auch zumutbar im Regelfall.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und mal wieder müssen alle KuK unter ein paar wenigen Querulanten leiden. :daumenrunter:


    Und ja, in dem hiesigen Fall würde ich als SL der Kollegin wohl höchstpersönlich einen Krankenbesuch abstatten, um die Aufzeichnungen zwecks Zeugniserstellung abzuholen.

    Eine erkrankte Kollegin ist aber keine Querulantin und Schulleitungen sollten nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber den anderen KuK ernstnehmen, sondern auch ihre Grenzen gegenüber erkrankten KuK. Ich würde es mir verbitten, meine SL unangemeldet und ungebeten auf der Türmatte stehen zu haben und würde in so einem Fall durchaus auch über die Hinzuziehung des Personalrats nachdenken, um der SL gegenüber zu verdeutlichen, wo und wie dienstliche Erwartungen zu stellen sind und wo intolerable Grenzverletzungen beginnen.

    Wenn die Kollegin gesundheitlich gesehen dazu imstande ist (z.B. bei einem unkomplizierten Beinbruch, den sie zuhause aktuell noch auskurieren muss, weil sie damit ihrer 2.Klasse nicht hinterherhüpfen könnte) muss die SL sie dazu auffordern, ihre Notizen weiterzureichen. Geht das jedoch tatsächlich gar nicht, dann ist der einzige Grund, warum die SL ggf. mal auf der Matte stehen könnte, um einen Blumenstrauß und Genesungswünsche zu überreichen, mehr aber auch keinesfalls und das auch nur, wenn das Verhältnis entsprechend gut und persönlich ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich würde es mir verbitten, meine SL unangemeldet und ungebeten auf der Türmatte stehen zu haben

    Wie kommst du auf "unangemeldet"?


    Aber wenn wir schon dabei sind, daß die erkrankte Kollegin auf keinen Fall in irgendeiner Art und Weise kontaktiert werden darf, würde ich das gerne durch den Amtsarzt bestätigt haben. Ansonsten wird sie ja wohl in der Lage sein ihre bisher erarbeitete Dokumentation postalisch der Schule auszuhändigen. Sollte auch das nicht möglich sein, liegt der Verdacht nahe, daß sie diese gar nicht angefertigt hat und die "Krankheit" nur der Verdeckung dient.

  • Ich kann dir sagen, dass wir gerade einen ähnlichen Fall haben und wenn die Kollegin nicht von sich aus angerufen hätte (und gleich gesagt hat, sie hat heute einen guten Tag, so dass sie sogar schafft die Schule anzurufen), hätte nichts passieren dürfen und das auch zurecht, denn jeder Kontakt verschlimmert meist die Symptome bei psychischen Erkrankungen (und das sind leider die, die wir aktuell gehäuft haben, alleine drei Burnouts dieses Schuljahr).


    Allerdings gibts bei uns auch kein Blabla, sondern nur Kreuze und die verstehen eh die meisten Eltern nicht

    Ich war in diesem Schuljahr infolge von Mobbing vier Wochen krank geschrieben. Mir hat es enorm geholfen, dass meine SL, die keine Diagnose/Ursache kannte zu dem Zeitpunkt, aber ein gutes Gespür dafür, wie ihre Lehrkräfte ticken, sich telefonisch bei mir gemeldet hat, um 1. abzusprechen, wie wir in meinen Abschlussklassen vorgehen, sowie 2. vorsichtig nachzuhören, ob und was passiert wäre, dass es mir so schlecht gehe, ob das mit bestimmten Vorfällen im Kollegium zu tun habe (die ihr gerüchteweise bereits zu Ohren gekommen waren). Das hat mir unglaublich geholfen, dass sie selbst das angesprochen und mir den Rücken gestärkt hat und war ein wichtiger Beitrag, damit ich auch wieder in die Schule gehen konnte, obgleich die Mobber dort weiterhin tätig sind und nicht entscheidend anständiger mit mir umgehen als davor.


    Gerade bei allen Arten psychischer Erkrankungen gibt es kein Schema F, das für alle Personen und Fälle angemessen wäre, sondern es ist wichtig individuelle Grenzen deutlich zu machen bzw. wahrzunehmen und zu achten, aber auch Entlastungmöglichkeiten individuell zu besprechen. Ich war damals froh, dass ich mit absprechen konnte, wie das in meinen Klassen aufgefangen werden kann, weil es mich entlastet hat zu wissen, dass es dafür eine gute Lösung gibt, weiterführende Bitten musste ich aber dann abweisen so wie es mir ging, weil ich erst einmal einen echten Abstand benötigt habe von der Schule, um die ganzen Vorfälle verarbeiten zu können, die mich krank gemacht hatten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Noch einmal möchte ich hier die Frage stellen : Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass eine Überprüfung der Dienstfähigkeit begründet werden muss und es dazu einer mehrwöchigen Krankschreibung und der Perspektive, dass die Person auch nicht in absehbarer Zeit wieder einsetzbar ist, bedarf. Auf welcher Basis soll man denn die Kollegin sonst dorthin schicken?

    Ich meine diese Frage wirklich ernst. Es herrscht in Lehrerzimmern oft diese Vorstellung , dass der „Amtsarzt“ irgendwelche Überprüfungen durchführt. Auf welcher Grundlage ? Und was genau soll der Amtsarzt überprüfen ?

    Ich weiß , dass unsere Schulleitung mal gesagt hat, dass es da klare Regeln gibt und man nicht einfach jemanden „ zum Amtsarzt schicken“ kann.

  • Sollte auch das nicht möglich sein, liegt der Verdacht nahe, daß sie diese gar nicht angefertigt hat und die "Krankheit" nur der Verdeckung dient.

    Selbst wenn... stellt sich heraus, dass die psychische Belastung schon in den Wochen und Monaten vor dem Ausfall so groß war, dass die Kollegin nur noch die äußere Fassade aufrecht halten konnte und nicht unmittelbar sichtbaren Aufgaben wie der Dokumentation schon nicht mehr gerecht werden konnte, was ändert das dann am Ist-Zustand?


    Möchte man so etwas vermeiden, muss man sicherstellen, dass Dokumentationen regelmäßig an einem zentral abrufbaren Ort erfolgen. Dort würde dann auch rechtzeitig auffallen, wenn etwas fehlt.

  • Könntet ihr für sie einen Termin beim Amtsarzt machen, um die Erkrankung und Krankschreibung bestätigen zu lassen? Das sie selber die Erkrankung auf die Schule zurückführt, würde ich überprüfen lassen. Das riecht doch danach, daß die Kollegin noch eine Rechnung mit der Schulleitung offen hat und so vor der Versetzung noch einmal nachtreten will.


    Nachtrag: Da sie an eine andere Schule versetzt wird, würde ich den Amtsarzt bestellen, allein schon um festzustellen, ob sie an dieser neuen Schule überhaupt dienstfähig ist.

    Nein, so etwas dürfen natürlich die KuK schon gar nicht machen, aber auch die SL nicht. So etwas muss das Schulamt im Benehmen mit dem zuständigen RP entscheiden. Ich finde es durchaus nachvollziehbar aufgrund meiner eigenen Geschichte in diesem Schuljahr, dass einen die eigene Schule krank machen kann und auch, dass man mit den dafür hauptsächlich verantwortlichen Personen dann erst einmal keinen Umgang mehr haben kann, weil dieser Umgang der Heilung abträglich wäre. Ich würde an der Stelle eher versuchen den Personalrat als Vermittler hinzuzuziehen, damit dieser die Notizen anfragt, aber auch der Kollegin deutlich machen kann, dass sie zu deren Weitergabe verpflichtet ist (die Weitergabe könnte dann ja evtl. auch als Entlastung über den PR laufen, das ist dann auch ein Zeichen an die Kollegin, dass ihre gesundheitlichen Belange an dieser Stelle ernst genommen werden, sie ihren dienstlichen Pflichten aber auch nachkommen sollte, vor allem, um mit der alten Schule in Ruhe abschließen zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aber wenn wir schon dabei sind, daß die erkrankte Kollegin auf keinen Fall in irgendeiner Art und Weise kontaktiert werden darf, würde ich das gerne durch den Amtsarzt bestätigt haben. Ansonsten wird sie ja wohl in der Lage sein ihre bisher erarbeitete Dokumentation postalisch der Schule auszuhändigen. Sollte auch das nicht möglich sein, liegt der Verdacht nahe, daß sie diese gar nicht angefertigt hat und die "Krankheit" nur der Verdeckung dient.

    Bei psychischen Erkrankungen kann es sein, dass selbst die Aushändigung der erarbeiteten Dokumentationen zu viel ist, ja selbst die Körperpflege oder scheinbar harmlose Haushaltstätigkeiten können zu viel sein.


    Jedenfalls muss es irgendeine Möglichkeit geben, dass eine Schule auf einen solchen Fall vorbereitet ist.

  • Man braucht zumindest Zugriff auf die Datenbank, einen datenschutzunverdächtigen Rechner und die passende Software. Wenn da nichts vorbereitet ist, läuft nichts.


    Trotzdem wollte ich hier nicht ohne personelle Redundanzen sein.

    Braucht es bei uns alles nicht, die Zeugnisse sind einfache PDF-Dateien ;)


    Du vergißt den Din a3 Farb-Laserdrucker.

    Auch das nicht, A3 eh nicht, sondern nur a4 und Laserdrucker auch nicht unbedingt.

    Für mich sind die Schulzeugnisse in Klasse 1 und 2 nichts weiter als Arbeitszeugnisse, die der Arbeitgeber auch immer positiv zu formulieren hat. Wie heißt es da so schöpn: "War stets bemüht..."

    Tja, wie gesagt, bei uns wird da gar nichts formuliert, sondern nur angekreuzt und da auch nichts mit wohlwollend ;)

  • Braucht es bei uns alles nicht, die Zeugnisse sind einfache PDF-Dateien ;)

    Auch die müssten über entsprechenden Server dann zu der Person... Oder wolltest du die etwas (wahrscheinlich auch noch unverschlüsselt) per Mail schicken?

  • Auch die müssten über entsprechenden Server dann zu der Person... Oder wolltest du die etwas (wahrscheinlich auch noch unverschlüsselt) per Mail schicken?

    Bei uns werden die auf einem Stick transportiert, der kommt in einen Briefumschlag und in den Briefkasten.


    Meine Schulleiterin war jetzt die letzten zwei Wochen in Quarantäne und du wirst es nicht glauben, die hat die Zeugnisse dann auch nach Hause bekommen usw.

    War überhaupt kein Problem


    Achso und unsere Zeugnisse haben wir fast alle an den privaten PCs geschrieben und dann mit Stick in der Schule gedruckt. Ging gar nicht anders, denn mit Libre Office, was wir in der Schule haben, könnte man die Kreuze nicht setzen.

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