Rechtsicherheit: 0 zu 0 (Rechtliche Probleme kann es nur bei aktiver Veruntreuung geben. Aber dann ist man als Lehrer auch selbst schuld. (Siehe die Beispiele oben auf meine Frage, warum ein Privates Konto in NRW gegen Recht und Gesetz verstoßen würde.))
Die Veruntreuung kann schon da beginnen, wo Zinserträge anfallen und nicht wieder ausgezahlt werden (woran man erst einmal denken muss), oder wenn man sich schlicht und einfach (zu seinen Gunsten) verrechnet. Dann geht es im ärgsten Fall darum zu beweisen, dass das ein Versehen und keine Absicht war, und man muss hoffen, dass man dies gegenüber dem Dienstherrn oder einem Gericht glaubhaft (genug) rüberbringen kann.
Dass z.B. in Hessen explizit benannt wurde, dass schulische Gelder auf Privatkonten zu verwalten nicht rechtmäßig ist, sollte ebenfalls ein klarer Hinweis sein, dass dies prinzipiell auch in anderen Bundesländern gilt, wenngleich es nicht so klar kommuniziert wird (ist für den Dienstherrn eben angenehmer, wenn die Lehrkräfte das mit sich machen lassen).
Und ehrlich gesagt sagt mir das auch einfach mein gesunder Menschenverstand: Ich würde mich jedenfalls weigern, Gebühren für ein Parkticket auf das Girokonto der Politesse zu überweisen, wenn sie mich so anweisen würde: Das KANN einfach nicht rechtens sein. Weshalb das bei Lehrern so anders sein sollte, erschließt sich mir nicht. Zugegeben schließe ich nicht mit dem stärksten Argument, aber doch auch mit einem wichtigen Hinweis, wie ich finde.
Insgesamt bleibe ich also bei: Rechtssicherheit -> 1:0 für die Abwicklung über ein Schulkonto.
Zitat
Praktikabilität: 0 zu 1 fürs eigene Konto. So kann man es viel besser im Blick und im Griff haben und muss nicht immer wieder auf Dritte (hier die Sekretärin) zugreifen.
Ich muss gar nicht zugreifen, die Finanzabwicklung läuft komplett über die Sekretärin. Ich habe die Klassenfahrt (auf Namen der Schule) gebucht und einen Elternbrief mit Zahlungsaufforderung herausgegeben. Alles weitere läuft nun über das Sekretariat. Da muss ich nichts mehr im Blick haben. Wenn jemand nicht zahlt, mahnt die Sekretärin dies an. Für die Frage "haben meine Eltern schon bezahlt?" müssen die SuS ins Sekretariat gehen, nicht zu mir. Ich bin komplett aus dem Zahlungsverkehr raus.
Praktikabilität macht das 2:0 für die Abwicklung über das Schulkonto - aus Lehrersicht, aus Sicht der Sekretärin ist das natürlich anders.
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Ungeachtet dessen nutzen unsere Kollegen auch kein "eigenes Konto", sondern ein "Schulkonto", welches auf meinen Namen läuft. Schrieb ich ja schon. Also nichts anderes als ein Privatkonto des Schulleiters, welches nur für diese Zwecke da ist.
Dass du zumindest dein Privatkonto zur Verfügung stellst ist löblich, und besser als wen KuK ihre eigenen Privatkonten nutzen. So trägst du selbst das Risiko, das du dadurch erzeugst, kein Schulkonto zur Verfügung zu stellen bzw. einzufordern. Aber da auch du Kollege bist (in anderem Amt, aber eben trotzdem Kollege) finde ich das immer noch nicht richtig. Auch du hast dieses Risiko nicht zu tragen. Eine angemessene Ausstattung zur Verrichtung der Dienstgeschäfte ist Aufgabe des Schulträgers, und wer möchte, dass Schulen Aktivitäten durchführen, die ein Konto erfordern, musss ein Konto zur Verfügung stellen.