finanzielle Unterstützung und Entlastung
Das ist schon wichtig, macht für die zweimonatige Kurzzeitpflege immerhin gut 4000 EUR Eigenleistung aus. Haben wir auch mit gerechnet. Aber wenn SGB V tatsächlich zwischen Krankenhausbehandlung und "Reha" tatsächlich noch etwas eröffnet, frag ich mich, warum mir PKV/PPVeinerseits und Beihilfe andererseits diesbezüglich so gar nichts sagen können. Es ist ja nicht so, dass sie abwinken, sondern die beiden ersten verweisen aufeinander, und die Beihilfe bezieht sich auf den bestehenden Pflegegrad 3 und nimmt die die Paragraphen 39, 42 und 43 SGB V gar nicht erst in den Blick. Und die Zeit drängt, da irgendwann ja auch die Widerspruchsfrist abläuft. 
Ach so: Es geht mir als Beamter und Beamtensohn dabei auch ums Prinzip