Nachdem das Wort jetzt schon zum 2. Mal dransteht: Ein „gabelndes“ Kind wäre etwa das:
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göbeln, wahrscheinlich .... nach dem Kotz-smiley - such... hm, gibt es nicht ![]()
Nachdem das Wort jetzt schon zum 2. Mal dransteht: Ein „gabelndes“ Kind wäre etwa das:
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göbeln, wahrscheinlich .... nach dem Kotz-smiley - such... hm, gibt es nicht ![]()
Bezüglich der Leute, die vertreten müssen, ist es natürlich fair, wenn man es rechtzeitig weiß. Wie soll man überhaupt die erste Stunde vertreten, wenn man es um 7 Uhr erfährt und vllt. noch zu Hause ist? Oder müssen sich bei euch alle, die zur 2. haben, schon zur 1. einfinden?
Bei uns werden daher alle 1. Stunden, die vertreten werden müssten, abgesagt und der Unterricht beginnt erst für die betroffenen Kinder ab der 2. Dumm für die, die nicht in Kernie oder Hort angemeldet sind, da müssen die Eltern selbst eine Lösung finden. Auch deshalb ist es gut, rechtzeitig Bescheid zu wissen. Auf der anderen Seite kann ich auch die Lehrereltern der Kinder verstehen, die das am Abend vorher nicht einschätzen können. Als meine Kinder klein waren, gab es diese freien Tage für Eltern noch nicht. Die mussten alleine bleiben, oder wenn es nicht anders ging, zur Nachbarin. Von daher ist das schon ein Fortschritt wie es heutzutage geregelt ist.
An der Stelle einer -Kasse oder -Versicherung würde ich generell keine Behandlungen bei Heilpraktikern bezahlen.
Ich habe Midnatsol nicht angemacht. Wenn ich überhaupt irgendwas angemacht habe, dann den Gedanken, dass man als Lehrerin Nachteile zu befürchten hat, wenn man sich sich in einer Notlage psychotherapeutische Hilfe holt. So hatte ich das verstanden, was aber wohl ein Missverständis war. Es ist wohl so, dass man als Selbstzahler eher Termine bekommt, wenn ich es recht verstehe. Das finde ich wiederum nicht in Ordnung denen gegenüber, die Hilfe bräuchten und sich das nicht leisten können.
Falsches Zitat, ich meinte Humblebee.
- Bei kindkrank immer ab 1. Tag AU, das ist korrekt und Kinderärzte dürfen auch nicht rückwirkend krankschreiben. Wenn es ihm mal sehr schlecht geht, kassenärztlichen Notdienst bemühen.
- ob das Kind krank ist, bekommt man ja in aller Regel am Abend vorher oder in der Nacht mit. Wenn es morgens krank wird und ich erst zur 3. Stunde Unterricht habe, dann stelle ich es halt mal erst um 8 fest. Jeden Tag um 6.30h wecken, um zu gucken, ob es ggf. krank ist, würde ich ganz sicher nicht. Ich stelle mir bei Arbeitsbeginn 10 Uhr auch nicht selbst den Wecker um 6.30h um zu wissen, ob ich gesund bin
Bei uns mault die Vertretungsplanerin schon herum, wenn wir uns AM VORTAG erst um 19 Uhr abends melden. ![]()
Wieso ist jetzt plötzlich online Unterricht nicht gestattet? Es handelt sich ja nicht um Erstklässler. Viele Unis bieten ihre Vorlesungen in Präsenz und online an, da könnte man doch in so einem Ausnahmefall das mal zulassen. Dachte schon, ich wäre in einem alten thread.
Habt ihr euch als Schüler nicht gefreut, wenn der Lehrer krank war, bzw. Etwas ausfiel? Ist doch normal, oder? Beziehungen zu allen möglichen Schülern baue ich bei den langweiligen Aufsichten auf. Viermal pro Woche Pause oder Bus, da kennt man viele, auch ohne dass man sie im Unterricht hat.
PC geht wieder
War nur ein Kabel ![]()
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Den Begriff kannte ich noch nicht. Von meinem früheren Lateinlehrer (20. Jahrhundert) war mir nur der Begriff "Mumienrabatt" für die Entlastungsstunden geläufig.
Ich finde beides unmöglich.
Ich habe nichts von geheimhalten o.ä. geschrieben, das lest ihr in den Beitrag rein, liebe chilipaprika, Meer und Zauberwald. Falls ihr ernsthaft wissen wollt, warum als Selbstzahler: Weil man meiner Erfahrung nach so wesentlich schneller an ein paar Stunden Therapie kommt! Und wenn es einem erst einmal nur darum geht, Aussicht auf ein Attest zu erhalten, um dieses einem TZ-Antrag beizulegen, ist das auch absolut finanzierbar und vom Aufwand her mit ein, zwei Telefonaten erledigt. Will man längerfristig Probleme angehen, kann man sich immernoch mit Krankenversicherung und Beihilfe auseinandersetzen, um regelmäßige Sitzungen genehmigt zu bekommen.
Vor der Unterstellung in Zukunft bitte gerne erst einmal nachfragen, danke.
Bei mir musste vorab nichts genehmigt werden und ich habe zügig Termine bekommen. Zahlen denn Selbstzahler mehr, damit es mit den Terminen schneller geht? Sorry, stehe auch auf dem Schlauch. Ich hatte das mit dem selbst zahlen auch so verstanden, dass es in keine Akte soll und wusste nicht, dass das irgendetwas beschleunigt. Aber bei mir ist es über 10 Jahre her, vllt. weiß ich das nicht mehr richtig oder es hat sich etwas geändert. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich vorher nichts genehmigen lassen musste und ich wüsste auch nicht, warum es da Probleme geben sollte. Anderenfalls hätte ich aber wahrscheinlich auch selbst gezahlt.
Mal keinen Unterricht machen, sondern was Schönes. Miteinander sprechen, erzählen, vorlesen, Spiele. Lernziel: Wir lernen uns kennen. Bei uns könnte man derzeit auch Schneemann bauen. Meine Jungs haben gestern eine Schneefrau gebaut und fanden es sehr witzig. Hihihi ![]()
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Es ist eine begrenzte Zeit, die man durchstehen muss. Daher lieber 1,5 Jahre als 2.
Da du von 2 Jahren schreibst, dürfte das Bundesland klar sein. Hier musst du auch vom 1. Tag an 8 Stunden eigenverantwortlich unterrichten und die Bürokratie muss penibel geführt werden. Zumindest in der Grundschule. Mein Rat: Mach das Ref. in einem anderen Bundesland. Da ist es leichter und kürzer. Habe aktuellen Vergleich. Lass dich aber jetzt bitte nicht von meiner Aussage erschlagen...
Es kommt natürlich auch immer auf die einzelnen Bedingungen an: Seminar, Seminarleiter, Schule, Kolleginnen usw.
Beilhilfe/private KK:
Reicht es (in Nds), der privaten Krankenkasse und der Beihilfe kurz vor oder nach Geburt die Geburtsurkunde als Nachweis einzureichen und damit den Beitragswechsel von 50% auf 70% bei der Beihilfe vorzunehmen?
Anders geht es ja gar nicht, also die Geburt muss stattgefunden haben.
Die 3 "Vergreisungsentlastungsstunden"...
Kannst du bitte erklären, was du meinst?
In BaWü sind es nur 2, egal wie alt man wird.
Und wieso sollte das mit Vollzeit nicht gehen? Und irgendwie ist mir das noch nie untergekommen, dass Frauen mit Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft automatisch einen TZ-Antrag eingereicht haben.
Vielleicht verstehe ich das ja falsch. Ich dachte, dass sie schon vorher Teilzeit beantragt hat und jetzt auf Vollzeit gehen will.
Aber kann jeder machen wie er will.
Alles anzeigenGuten Abend,
ich bzw. meine Frau (arbeitet grad Teilzeit in Elternzeit, Bundesland Niedersachsen) haben ein paar Fragen.
Sie ist ganz frisch schwanger und überlegt nun, die noxh vorhandene Elternzeit für unsere zweijährige Tochter für später aufzusparen und wieder in den "normalen" Dienst zu wechseln. Stundenbedarf an ihrer Schule wäre vermutlich da.
Sie würde nun gerne so bald wie möglich in Vollzeit arbeiten gehen. Geht das einfach so, dass sie die Elternzeit vorzeitig beendet, wohlwissend, dass sie schwanger ist? Und muss sie ihre Schwangerschaft dafür schon bei der Schulleitung ankündigen?
Oder wäre es Betrug, im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung die Schwangerschaft zu verschweigen?
Noch eine Frage zur Beihilfe: Geht der Wechsel von der bisher 50% zur 70% Beihilfe automatisch oder muss das bei der privaten Krankenkasse und der Beihilfe beantragt werden?
Dankeschön.
Kuchenfreund
Ist sie denn jetzt, wo sie schwanger ist, plötzlich belastbarer als vorher? Ich würde das nicht wollen, bzw. hätte es nicht gewollt. Das ist doch eine Zeit, die man oder besser frau genießen sollte.
Aber wenn doch stundenbedarf da ist, dann gehe ich davon aus, dass die Stunden eben gerade nicht durch eine Vertretungskraft abgedeckt sind also der Schule dann wirklich zusätzlich zur Verfügung stehen und warum sollte sie die nicht bis zum Mutterschutz abdecken können?!?
Sie ist doch nur schwanger und bisher redet hier niemand von einem BV.
Es geht um den plötzlichen Sinneswandel.
Hier geht einiges durcheinander. Bundesland hin oder her. Peinlich.
Sprich mit deinem Hausarzt darüber und bitte ihn um ein entsprechendes Attest. Ggf. könntest du dir auch mal 2,3 Stunden Psychotherapie (ggf. als Selbstzahler) "gönnen" wegen deiner seelischen Belastungen, und um deren Einschätzung bitten. Vielleicht erhältst du auch aus dieser Richtung ein (Facharzt-) Attest.
Ich habe ein ganzes Jahr Therapie gemacht, ohne dass sie mich rausgeschmissen haben. Wo sind wir denn? Jeder hat ein Recht auf Hilfe, auch Beamte. Wenn nicht, hätte ich nicht mehr zurückfinden können in mein Leben. Ist das besser? Wenn ja, dann sollte wirklich niemand mehr diesen Beruf ergreifen.
Mach doch als ersten Schritt mal ein Foto vom Corpus Delicti mit dem "Startbildschirm" und der "Fehlermeldung".
Dann kann von den Experten hier sicherlich schon der Fehler eingegrenzt werden.
Der Bildschirm ist jetzt nur noch schwarz.
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