Wie mit Ablehnungsbescheid der weiterführenden Schule umgehen?

  • Ob es erfolgreich ist, hängt von den Verhältnissen ab, aber ernsthaft: die Gesamtschulen entstehen genau auf diese Art: politische Bündnisse von Eltern, die die Schulform wollen. Mir tut es in der Seele weh, wie Real- und Hauptschule dadurch ausgeblutet werden (und in meiner Stadt das Gymnasium auch)

    Ich würde mich nicht wundern, wenn die Gesamtschule im Nachbarort auch total überlaufen ist. Zwei Ortschaften weiter verläuft nämlich die Landesgrenze zwischen NRW und NDS direkt durch den Ort. Die Straßenmitte ist die Landesgrenze. Dort gibt es eine Grundschule in NRW und eine Gesamtschule in NDS. Wenn du jetzt zwei Kinder hast und beide gleichzeitig Schulferien haben sollen, bleibt dir gar nichts Anderes übrig als die weiterführende Schule in NRW zu suchen…


    Konkret gibt es dort:

    • Bruchmühlen, Stadtteil von Rödinghausen, Kreis Herford, NRW
    • Bruchmühlen, Stadtteil von Melle, Kreis Osnabrück, NDS
    • Offizieller Beitrag

    Meinst Du nicht eher bei der Kommunalwahl?


    plattyplus : Ist halt die Frage, ob es ein Thema des konkreten Standorts oder der Bildungspolitik allgemein bei euch ist.


    Schulentwicklungsplanung ist eindeutig Kommunalpolitik in NRW (und vermutlich in anderen Bundesländern auch.
    Das Land gibt "nur" die Rahmenbedingungen her (DASS man also Gesamtschulen bauen darf)

  • Ableismus.

    Er sagt nicht, dass er bspw. keine Kinder mit Förderbedarf in der Klasse seines Kindes will, sondern dass er es als unfair empfindet, dass ein Kind drei Plätze belegt, also zwei andere Kinder deshalb nicht auf diese Schule gehen können. Das kann ich nachvollziehen.

    Sinnvoller wäre es, wenn entsprechendes Förderpersonal zur Verfügung stünde und die Klassen mit der gleichen Anzahl Schüler gefüllt würden.

    • Offizieller Beitrag

    Schulentwicklungsplanung ist eindeutig Kommunalpolitik in NRW (und vermutlich in anderen Bundesländern auch.
    Das Land gibt "nur" die Rahmenbedingungen her (DASS man also Gesamtschulen bauen darf)

    Wobei die weiterführenden Schulen doch von der Bezirksregierung geregelt werden, oder? Im Endeffekt entscheiden die doch über das Einrichten von Schulen und die Zügigkeit. Oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es - sowohl von Zeitungs-/Hörensagen (siehe unten) in Münster, als auch aktiv in meiner eigenen betroffenen Stadt - als formale Entscheidung am Ende zwar sehen, die RICHTIGE Entscheidung fällt aber die Stadt.
    Die Stadt macht die Abwägung, lässt sich beraten, hört die verschiedenen Akteur*innen an und fällt die politische Entscheidung im Stadtrat.

    Grünes Licht für Gesamtschule in Münster-Roxel - Westfalen-Lippe - Nachrichten - WDR

  • , sondern dass er es als unfair empfindet, dass ein Kind drei Plätze belegt, also zwei andere Kinder deshalb nicht auf diese Schule gehen können.

    Es ist ja aber so, dass die Familien Schulplätze nachfragen, die das Land oder die Kommune nicht in ausreichendem Maß vorhalten können oder wollen.


    Dass das eine Kind dort keinen Platz bekommt, liegt nicht an einem beeinträchtigten Kind, man wirft es auch den 26 anderen nicht vor, die ja auch einen Platz dort haben, schiebt es dann aber auf die inklusive Beschulung. Und das ist falsch.

    Andernfalls müsste man auf die Mehrzählung verzichten und Grenzen für die Beschulung beeinträchtigter in ALLEN Schulformen aufheben

    oder alle Schulen bzw. Klassen müssten entsprechend der gesellschaftlichen Verteilung i-Kinder aufnehmen.


    Ich finde schon die Quote von einem Kind pro Klasse sehr einschränkend und benachteiligend, weil ja alle anderen i-Kinder dadurch ausgeschlossen werden.

    Das wäre wohl eher ein Grund zur Klage für diese Eltern und führt zugleich zu einem schwächeren Sozialindex der Schule, die diese Schüler:innen dann aufnimmt, weil die Realschule diese Regel des Ausschlusses hat.

  • Bei uns stünde:


    - der Werkrealschule/Hauptschule oder der Gemeinschaftsschule

    - der Realschule, Werkrealschule/Hauptschule oder der Gemeinschaftsschule

    - des Gymnasiums, der Realschule, der Werkrealschule/Hauptschule oder der Gemeinschaftsschule


    und dann kreuzt man das Entsprechende an. Werkrealschule ist Hauptschule mit Möglichkeit der 10. Klasse.

  • Das ist aber seltsam. Das Kind war auf der Grundschule und dann empfiehlt der Grundschullehrer Förderschule? Sind das Inklusionskinder oder schlechte Grundschüler? In BaWü würde das sehr anders laufen.

    In NDS gibt es auch SuS, die erst ab Klasse 5 in die FöS wechseln.

  • Ein Förderbedarf kann in jedem Alter festgestellt werden und die rechtliche Möglichkeit zum Besuch einer Förderschule hängt nicht vom Zeitpunkt ab. Wir hatten auch schon einen Schüler, der nach der 6. Klasse auf die Förderschule KE gewechselt ist. Es können ja auch Schüler durch Unfälle erblinden oder hörgeschädigt werden. Inklusion ist das Recht zur Beschulung im Regelschulsystem, nicht die Pflicht.

    Das führt jetzt aber weg vom Thema.

  • Nach Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung gingen viele Kinder mit Hauptschulempfehlung auf die Realschulen. Diese wollen nicht abgewertet werden und helfen sich damit, dass sie nach Klasse 6 intern sortieren nach Hauptschulzweig und Realschulzweig, d.h. sie vergeben den Hauptschulabschluss UND den Realschulabschluss. Wer Ende Klasse 6 zu schlechte Noten hat, verlässt nicht die Schule, sondern wird auf Hauptschulniveau unterrichtet und geprüft (meist sogar in der Ursprungsklasse) und verlässt nach der 9 die Realschule, aber ohne mittleren Bildungsabschluss.


    Mit Elternwille ist Abschulung aber auch möglich, zumindest erzählt mir immer ein befreundeter Schulleiter immer, dass er mit kleinen 5. Klassen startet, die dann im Laufe des Schuljahres immer voller werden.

    Ich bin Realschullehrerin in BW, zumindest mir musst du also nicht erläutern, wie es bei uns zugeht in Klasse 5/6 oder welche Abschlüsse wir machen am Ende vergeben.

    Wir „helfen“ uns auch nicht damit, dass wir ab Klasse 7 in den meisten Fällen keine Binnendifferenzierung betreiben sondern Haupt- und Realschulzug getrennt unterrichten, sondern helfen zuallererst unseren SuS damit, die nicht immer, aber häufig dadurch im Hauptschulzug etwas kleinere Lerngruppen bekommen, die sie dringend benötigen. Nachdem wir aber für diese Trennung Poolstunden investieren müssen, damit die Hauptschulzugklassen angesichts unserer Schülerzahlen nicht am Ende mindestens 30 SuS haben, können wir nicht in jeder Jahrgangsstufe diese Trennung durchführen, sondern haben eben teilweise Klassen mit 30 SuS und mehr, in denen wir Binnendifferenzierung betreiben müssen.


    Natürlich ist mit Elternwillen eine Abschulung möglich, nichts anderes habe ich ja geschrieben gehabt. De fakto stimmen die wenigsten Eltern dem aber zu, egal wie sinnvoll es für die Förderung ihres Kindes wäre, wenn dieses beispielsweise tatsächlich an eine Werkrealschule gehen würde, wie empfohlen von der GS, weil diese anders als wir städtischen Realschulen noch vernünftige Klassengrößen haben, in denen eine intensivere Förderung möglich ist.


    Anders als der mit dir befreundete Schulleiter fangen wir hier auch nicht mit kleinen 5 Klassen an, sondern sind in Klassenstufe 5 generell mindestens 5- zügig, teilweise auch 6- zügig, haben randvolle 5. Klassen, lehnen trotzdem noch jedes Jahr sowohl mindestens 30-40 5. Klässler ab mangels Platz, als auch allein jetzt zum Halbjahr wieder eine gesamte Klassenstärke (30 SuS) an abgeschulten Gymnasiasten, für die wir ebenfalls keinen ausreichenden Platz mehr haben in den höheren Jahrgangsstufen.

    Im städtischen Raum ist der Druck auf die Realschulen einfach von Beginn an erheblich höher und der Zustrom ebbt dann auch in den Folgejahren durch Abschulungen, Zuzüge oder auch SuS, die von den Gemeinschaftsschulen wechseln wollen würden nicht ab.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Inklusion endet nicht ab Klasse 5, aber die Eltern haben die freie Entscheidung.


    In NDS gibt es von Klasse 1-4 keine FöS LE mehr, also konnte dies bisher erst ab Klasse 5 gewählt werden (läuft aber nun aus),

    in der GS wählen viele Eltern zunächst die wohnortnahe GS, die FöS liegen oft weiter entfernt,

    außerdem sind ja viele Verfahren erst während der ersten 4 Schuljahre - und werden durch die Vorgaben, wann man ein Verfahren eröffnen darf, auch immer weiter nach hinten verschoben. Dann wird das Kind bereits 2-3 Jahre in der Grundschule beschult und wechselt oft nicht mehr aus der bekannten Klasse heraus, sondern erst nach Klasse 4, da dann ohnehin der Wechsel ansteht.

  • Ich bin Realschullehrerin in BW, zumindest mir musst du also nicht erläutern, wie es bei uns zugeht in Klasse 5/6 oder welche Abschlüsse wir machen am Ende vergeben.



    Anders als der mit dir befreundete Schulleiter fangen wir hier auch nicht mit kleinen 5 Klassen an,

    Du bist aber empfindlich.... Ich habe es auch nicht für dich erklärt, sondern für Außenstehende, die so vielleicht den Eindruck haben, jeder, der einmal auf der Realschule ist, könne da einen MSA machen, weil ja nicht abgeschult werden kann (ohne Elternwille).

    Der befreundete Schulleiter ist Schulleiter an einer Werkrealschule (vergaß ich zu schreiben) und beklagt, dass seine 5. Klassen im Laufe des Schuljahres immer voller werden.

  • Du bist aber empfindlich.... Er ist Schulleiter an einer Werkrealschule (vergaß ich zu schreiben) und beklagt, dass seine 5. Klassen im Laufe des Schuljahres immer voller werden.

    Ich weiß, dass er SL an einer Werkrealschule ist. Schon das letze Mal als du das Bedürfnis hattest mir erklären zu wollen, wie es an Realschulen in BW zugeht, bezogen deine Beispiel sich nämlich letztlich auf das, was du von diesem Freund/ Bekannten weißt, was eben einerseits nicht immer 1:1 stimmt für Realschulen und damit andererseits mit ein Grund ist, warum ich da nicht “empfindlich“ reagiere, sondern einfach genervt bin von deinem Bedürfnis, mir immer wieder aufs Neue die Schulart erklären zu wollen, an der ich tätig bin. Würde ich dir umgekehrt immer wieder aufs Neue erklären wollen wie es bei euch an der GS läuft, fändest du das wohl auch nervig.

    Such dir doch bitte einfach jemand anderen aus, dem du erklären kannst, wie es an Realschulen in BW läuft, der dort nicht tätig ist und es insofern im Zweifelsfall auch besser weiß als du.
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    plattyplus : Ich drücke euch die Daumen für den Anruf bei der Gesamtschule morgen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Demnach dürfte eine Klage wohl aussichtslos sein, weil gemäß Absatz 7 die Schulverwaltung die Kinder zu einer Schule zuweisen kann unabhängig von den Schulempfehlungen der Grundschule???

    Vielleicht ist es umgekehrt gemeint, dass nämlich die Schulaufsicht nach Anhörung der Eltern gegen den Schulträger entscheiden kann? Eine Chance wäre das immerhin, wenn man mehr auffährt, als dass einem die GS nicht gefällt. Wäre die Frage, ob ihr es zu vielen versucht (dritte Klasse) oder allein (Nachbarort).

  • Beide Realschulen haben die Klassen schon mit 30 Schülern gefüllt. Also über einen anderen Klassenteiler geht da auch nichts mehr. Beide Schulen nehmen jeweils ein Inklusionskind, was zur Folge hat, dass in dieser Klasse dann „nur“ 27 Schüler sitzen.

    Eine kurze, interessierte Nachfrage am Rande (und irgendwie auch offtopic):

    Bei uns zählen Inklusionskinder doppelt - in NRW und/oder an der Realschule anscheinend vierfach (?).

    Es würde mich interessieren, wie das in anderen Bundesländern / an anderen Schulformen sonst so ist...

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