Wie mit Ablehnungsbescheid der weiterführenden Schule umgehen?

  • Moin,


    bei uns ist heute der Ablehnungsbescheid der örtlichen Realschule eingegangen. Die Anmeldezahlen wären zu hoch, sie dürften nur zwei Klassen aufmachen und das Kriterium „150m Schulweg“ wäre nicht hinreichend.


    Wie jetzt weiter vorgehen?


    • Es gibt noch eine zweite Realschule im Ort (7km entfernt), die allerdings auch überlaufen ist. Könnte man das Kind dort anmelden und hätte dann Vorrecht vor denen, die diese Schule als Erstwahl hatten, weil man bei der eigenen Erstwahl nicht zum Zuge gekommen ist?
    • In dem Schreiben wird empfohlen das Kind in der örtlichen Gesamtschule anzumelden. Allerdings hat diese einen schlechten Ruf (bestätigt durch den Sozialindex) und die Bus-Fahrzeit liegt bei über 45 Minuten inkl. Umsteigen. 👎
    • Die Gesamtschule im Nachbarort wäre von uns aus wesentlich näher dran (wir wohnen halt am Ortsausfahrtsschild) und hat auch einen wesentlich besseren Ruf. Kann man mit dem Ablehnungsschreiben das Kind auch dort unterbringen? Oder kommt dann: „Sie wohnen nicht im Einzugsgebiet. Wir sind voll.“ ?
    • Offizieller Beitrag

    Bei mir in der Region sind die Gesamtschulen schneller voll als die anderen Schulen (und haben auch mehrheitlich vorgezogene Verfahren), ist es bei euch nicht so? (also haben die "beliebten" Schulen überhaupt noch Plätze?

    Tja, und sonst: Widerspruch einlegen, mit anderen Eltern verbünden, Presse einschalten, dann kommt vielleicht eine dritte Klasse zustande (falls die Gesamtschulen nicht total leer sind). Lokalpolitiker*innen gestalten ja den Schulentwicklungsplan auch im Sinne der Wähler*innen.

  • Bei mir in der Region sind die Gesamtschulen schneller voll als die anderen Schulen (und haben auch mehrheitlich vorgezogene Verfahren), ist es bei euch nicht so? (also haben die "beliebten" Schulen überhaupt noch Plätze?

    Seitdem bei uns am Ort die Hauptschule geschlossen wurde, hat sich der eh schon schlechte Ruf der örtlichen Gesamtschule zum Status „Resterampe“ entwickelt. Konkret ist die in der Ablehnung ausgesprochene Alternative genau die eine Schule, die wir explizit auf gar keinen Fall wollen.


    An dem Abend, als sich alle Schulen in der Stadthalle vorgestellt haben, hatten uns beide Schulleiter der örtlichen Realschulen schon öffentlich empfohlen zu klagen, weil beide Realschulen überlaufen sind und die Lokalpolitiker keinen dritten Zug erlauben, um die Schüler zur örtlichen Gesamtschule zu zwingen.

  • Erinnert mich an meine eigene Situation von vor 35 Jahren. Damals war es genau das Gleiche.


    Jahre später hat mir meine Mutter dann offenbart: „Das du damals als 9 Jähriger gesagt hast ‚Ich will es versuchen‘, war der Grund, warum wir dich dann am Gymnasium angemeldet haben, als die Absage von der Realschule kam.“

  • Dann mit anderen Eltern zusammentun und eben klagen!!

    Wo gegen genau?

    Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz der präferierten Schulformen, aber nicht auf den an einer bestimmten Schule.

    Dass festgeschrieben ist, wie viele Züge eine Schule hat, ist in allen Großstädten so, das ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, weil es die Raum- und Personalausstattung gar nicht anders zu lässt.

  • Ich hab so meine Zweifel, ob eine Klage für deinen Sohn irgendetwas bewegen könnte. Wäre so ein Verfahren wohl in fünf Monaten abgeschlossen? du musst natürlich selber wissen, ob du die Kapazitäten hast, dich für kommende Jahrgänge/Generationen stark zu machen, in denen du aber gar kein Kind hast.


    In meinem Ort ist die Gesamtschule auch sehr unbeliebt und ich kann das in diesem speziellen Fall auch verstehen. Mehrere Eltern haben ihr Kind an einer der Gesamtschulen im Nachbarort angemeldet. Das Procedere kenne ich aber nicht, ich kriege das nur als Grundschullehrer mit.

  • Ich hab so meine Zweifel, ob eine Klage für deinen Sohn irgendetwas bewegen könnte.

    Die beiden Realschulen sind eigentlich zweizügig, in der aktuell 10. Klasse sind sie aber dreizügig, weil die Eltern es vor 6 Jahren auch schon durchgeklagt haben.

  • Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz der präferierten Schulformen, aber nicht auf den an einer bestimmten Schule.

    Zählt die Gesamtschule als eigene Schulform oder muss man bei einer Realschulempfehlung und beim Wunsch nach einer Realschule die Gesamtschule akzeptieren, weil man dort ja auch die Fachoberschulreife erwerben kann?

  • Zählt die Gesamtschule als eigene Schulform oder muss man bei einer Realschulempfehlung und beim Wunsch nach einer Realschule die Gesamtschule akzeptieren, weil man dort ja auch die Fachoberschulreife erwerben kann?

    Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

  • Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    Ja, ggf. führt die SL mit dem Kind/ den Eltern ein Beratungsgespräch.

    Wenn das Gymnasium sehr überlaufen ist, kann die Schule festlegen, dass nur Kinder mit (uneingeschränkter) Gymnasialempfehlung aufgenommen werden. Ich keinen ein solches Gymnasium. Aber an den meisten Gymnasien kommt man auch mit einer Realschulempfehlung an ein Gymnasium.

    Aber in NRW zählt nur der Elternwille.

    @ Platty: Du kannst ja Mo mal an der Gesamtschule im Nachbarort anrufen.

  • Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    So war das bei mir vor 35 Jahren, weil schon meine Eltern mich auf gar keinen Fall auf diese Gesamtschule schicken wollten. Meine Eltern haben mich am Gymnasium angemeldet und ich bin in den 9 Jahren dort nie sitzengeblieben.


    Aktuell: Reslschulenpfehlung und beide Realschulen am Ort sind überlaufen. Muss man die Gesamtschule als Alternative akzeptieren? Muss es dann gerade die eine Gesamtschule sein, die man als einzige Schule ablehnt?

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