Beiträge von wieder_da

    Bezüglich der Grundsatzdiskussion, die sich abzeichnet:


    Im August kommt meine erste 1. Klasse. Ich möchte gerne Freiarbeitsmaterial anschaffen: Keine Knobelhefte oder -blöcke, sondern Spiele, Puzzle, was zum Bauen. Damit arbeiten sollen schnelle Kinder, die mit ihren Aufgaben bereits fertig sind, aber alle anderen dürfen natürlich auch mal dran.


    Ich habe:

    • Von Don Bosco mehrere Denk- und Legespiele
    • Somawürfel mit Aufgabenkarten
    • 3x3 Geobretter/Spannbretter mit Aufgabenkarten
    • Puzzle: Wabenpuzzle, Tangram
    • Montessori-Turm

    Welches Freiarbeitsmaterial kennst du, das so toll ist, dass ich es haben sollte?

    Muss man da auch die Tabellen aus Anlage 1a und 1b ausfüllen, die für die OBAS gedacht sind? Und dann das zweite Fach und die einschlägige Berufserfahrung einfach leer lassen?


    Und falls man diese offiziellen Tabellen doch ausfüllen muss, wie weise ich denn Kindererziehungszeiten nach? Geburtsurkunden und Kitaverträge? Ich bin freiberuflich tätig und habe daher keine Arbeitgeberbescheinigungen oder so etwas...


    Ich habe irgendwie Sorge, dass meine Bewerbung aus irgendwelchen formalen Gründen abgelehnt werden könnte, und finde zu diesen Fragen leider keine Antworten.

    Ich habe das damals genau so gemacht: Die zweite Spalte bleibt eben leer.


    Kindererziehungszeiten … ich wüsste jetzt nicht, wo danach gefragt wird und warum überhaupt. Relevant wäre das ja nur für eine mögliche Verbeamtung.


    Ich habe sowohl bei Bewerbungen für OBAS als auch für PE erlebt, dass Unterlagen nicht vollständig vorlagen. In keinem der Fälle war das ein Grund für eine Ablehnung der Bewerbung aus formalen Gründen.

    Mir fallen hier tatsächlich Leute ein, die bis zur Rente ausschließlich Kunst unterrichtet haben. Musik nicht, aber da wäre auch die Belastung zu groß.


    Leute mit 5 Stunden Mathe und 2 Stunden Musik in der eigenen Klasse plus 5 Stunden Mathe und zehn, zwölf Stunden Musik in „fremden“ Klassen - doch, sowas gibt's hier öfter. In der Grundschule dagegen ist man in aller Regel 16 bis 22 Stunden in der eigenen Klasse und unterrichtet dort eben fünf, sechs Fächer. Von daher würde ich schon dabei bleiben, dass in der Sek 1 die Chancen größer sind, die Hälfte seiner Stunden Fachunterricht Musik zu erteilen.


    Yuns, ich persönlich würde aber an keiner Schulform mehr als zehn Stunden Musik in der Woche erteilen wollen, ausgenommen vielleicht in der Sek 2. In Grundschule und Sek 1 wäre alles andere auf Dauer zu belastend.

    Was für mich besonders wichtig ist, oder eine Hürde darstellen könnte, ist dass ich gern hauptsächlich als Fachlehrerin für Musik arbeiten möchte und kann.

    Du kannst beim Auswahlgespräch sagen, dass du gerne ausschließlich Musik unterrichten möchtest. Man wird dir dann vielleicht sagen, dass man das nach Möglichkeit berücksichtigen wird. Ich kenne sogar jemanden, der nach dem Seiteneinstieg sechs Jahre lang nur Musik und ein weiteres Fach unterrichtet hat. Im Jahr sieben steht nun aber eine Klassenleitung an und auch Unterricht in fünf, sechs Fächern. Du würdest mit Sicherheit auch früher oder später weitere Fächer unterrichten und höchstwahrscheinlich auch eine Klassenleitung bekommen. Wenn du das nicht möchtest, sind die Chancen in der Sekundarstufe 1 mit Sicherheit größer.

    Wir haben diese Klanghölzer und ich würde sie auch wieder kaufen: https://www.thomann.de/de/meinl_cl1hw_hardwood_claves.htm

    Guck mal bei Thomann nach „Holzblock“, da gibt es von Nino und von Meinl welche in verschiedenen Größen bzw. Tonhöhen.

    Handtrommel: Weiß ich nicht, aber kauft keine für 9 € 😏

    Wegen Ersatzteilen für Xylophone würde ich Thomann einfach mal schreiben. Falls es doch neue sein sollen: Die hier reichen eigentlich, sind OK zu lagern und die Farben erleichtern das Spielen natürlich sehr: https://www.thomann.de/de/goldon_xylophone_model_11208.htm

    Nun - wie ich verstehe, wurde der Verdacht geäußert, dass die Schülerin auf ihrem Handy rechtswidrige Inhalte während des Unterrichts an der Schule verbreitet.

    Was kann eine Lehrkraft oder die Schulleitung tun? Aus Gründen des Datenschutzes und Persönlichkeitsschutzes darf eine Durchsuchung des Handys nur durch die Organe durchgeführt werden, die dafür die Legitimation besitzen - und das ist die Polizei.
    Nicht mehr - und nicht weniger ist geschehen.

    Das habe ich so weder in der Presse noch in der Mitteilung der Polizei gelesen. Der Polizei wurde vom Schulleiter eine E-Mail gezeigt. Sie hat festgestellt, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dennoch wurde das Mädchen für ein Gespräch aus dem laufenden Unterricht geholt.


    Der Punkt ist einfach der: Ich kann die AfD populistisch und eindimensional finden. Ich kann mir als Privatperson auch die Meinung bilden und nach außen vertreten, dass sie rassistisch, verfassungsfeindlich etc. ist.


    Für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gelten aber andere Ansprüche. Das Teilen einer Wahlwerbung ist an sich kein Vergehen. Die Polizei darf ohne den Anfangsverdacht einer Straftat nicht aktiv werden, bloß weil jemand einen Link geteilt hat. Sie darf aktiv werden, wenn der Link zu Werbung für die Wiking-Jugend oder die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei führt. Die sind beide verboten. Oder wenn Hitler-Gruß oder Hakenkreuz verwendet werden. Die sind beide strafbar. Die AfD vertritt aber als Partei keine verfassungsfeindlichen Positionen. Einzelne Mitglieder tun das. Man ist aber schlau genug, so etwas nicht z.B. in ein Wahlprogramm zu schreiben.


    Solange die AfD nicht verboten ist oder als verfassungsfeindlich geführt wird, dürfen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht gegen ihre Anhänger oder gegen positive Meinungsäußerungen zur AfD vorgehen. Stell dir vor, in einem anderen gesellschaftlichen Klima findet so eine Ansprache einer Schülerin statt, weil sie sich für das Recht auf Abtreibung einsetzt oder offen eine gleichgeschlechtliche Beziehung lebt. Ich will das nicht gleichsetzen: Ich finde die AfD scheiße. Aber persönliche Meinungen können keine Grundlage für staatliches Handeln sein.

    Es wurde ja im Rahmen der Gesetzgebung gehandelt. ;)

    Wo ist der Aufreger?

    Niemand hat dem Schulleiter oder der eintreffenden Polizei vorgeworfen, gegen ein Gesetz gehandelt zu haben 🤷‍♂️ Aber nicht jedes gesetzeskonforme Handeln ist sinnvoll, angemessen oder zielführend.


    Naja, wir befinden uns "weit im Osten", und wer weiß, welche Vorfälle es an der Schule bisher gegeben hat. Können wir das schon beurteilen?

    Welche Vorfälle es an dieser Schule bereits gegeben hat, darf doch für den Umgang mit den beiden Posts der Schülerin keine Rolle spielen 🤷‍♂️

    Ich stehe zwar politisch weit auf der anderen Seite, aber dieser Polizeieinsatz war mehr als bedenklich. Was für ein Bild von Wählern, von Bürgern in einer Demokratie hat denn jemand, der die Polizei ruft, wenn jemand ein Werbevideo der „falschen“ politischen Partei verlinkt oder postet, Deutschland sei Heimat? Und warum fährt die Polizei dahin und holt die Schülerin aus dem Unterricht? Das nennen sie dann „Gefährderansprache“ … Besonders schlimm ist, dass der Vorgang natürlich jetzt von der rechten Presse ausgeschlachtet wird und dass nicht wenige sich jetzt bestätigt fühlen werden in ihren Vorbehalten gegenüber „denen da oben“.


    EDIT: Die Sache erinnert ein wenig an die Diskussion um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall. Da wird so unsachlich argumentiert und berichtet, dass man der wichtigen Sache - Schutz der Demokratie - keinen Gefallen tut. Hier gibt es ab Minute 4:06 ein paar sachliche Worte dazu: https://www1.wdr.de/mediathek/…kratische-partei-100.html

    Ich habe weder vor zehn Jahren (OBAS-Bewerbungen in der Sek I) noch jetzt für die OBAS in der Grundschule Kopien von Scheinen eingereicht. Es reichte jeweils eine Aufstellung der Leistungs- und Teilnahmenachweise in tabellarischer Form. Das hat für meine gegenwärtige OBAS an der Grundschule gereicht und mir waren auch vor zehn Jahren Stellen in der Sek I angeboten worden.


    Deinen Wunsch nach Teilzeit musst du nicht angeben, auch nicht im Auswahlgespräch! Du kannst dich einfach für 20 statt 28 Stunden entscheiden, nachdem dir eine Stelle angeboten wurde. Das wären dann 12 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht, zwei Stunden Ausbildungsunterricht und sechs Stunden, die dir für den Seminartag angerechnet werden, wenn ich das richtig auf dem Schirm habe.

    Ich hab so meine Zweifel, ob eine Klage für deinen Sohn irgendetwas bewegen könnte. Wäre so ein Verfahren wohl in fünf Monaten abgeschlossen? du musst natürlich selber wissen, ob du die Kapazitäten hast, dich für kommende Jahrgänge/Generationen stark zu machen, in denen du aber gar kein Kind hast.


    In meinem Ort ist die Gesamtschule auch sehr unbeliebt und ich kann das in diesem speziellen Fall auch verstehen. Mehrere Eltern haben ihr Kind an einer der Gesamtschulen im Nachbarort angemeldet. Das Procedere kenne ich aber nicht, ich kriege das nur als Grundschullehrer mit.

    Ich finde Deutsch auch am wichtigsten. Bei Mathe bin ich schon nicht mehr so sicher. Aber es gibt und gab an der Grundschule in NRW ja schon immer fünf, sechs Stunden Deutsch und vier, fünf, sechs Stunden Mathe in der Schule. Die Schwerpunktsetzung war immer schon da, ohne dass bei anderen Fächern gekürzt werden musste.


    Die nächste Frage wäre für mich, in welchem Umfang ein eher lernschwaches Kind überhaupt profitiert, wenn es eine siebte oder achte Deutschstunde in der Woche bekommt. Ob Kunst und Musik nur einmal in der Woche oder aber doppelt so oft stattfinden, macht dagegen einen echten Unterschied.

    Ich denke immer was erwarte ich als Mutter von der Grundschule? Dass meine Kinder alle Rechenarten sicher beherrschen, dass sie flüssig lesen können und auch verstehen, was sie lesen, dass die Rechtschreibung einigermaßen klappt.

    Der Rest ist tatsächlich für mich auch „nice to have“.

    Das hat dann aber auch was mit Menschenbildern zu tun. Fehlerfreie Rechtschreibung, sinnentnehmend lesen und schriftlich dividieren sind wichtig, aber wenn jemand mit Mitte 20 weder ein Instrument spielt noch zeichnen kann noch Französisch, Spanisch, xyz spricht noch die griechische Mythologie kennt … finde ich das schade. Es geht mir gar nicht um einen festen Bildungskanon: Es können gerne andere Hobbies, Sprachen oder Wissensgebiete sein als die genannten. Aber das Schulwissen in Deutsch und Mathe und sonst nichts … na ja. Und auch für alles andere müssen irgendwo Grundlagen geschaffen oder wenigstens das Interesse geweckt werden. Wenn man das komplett den Familien überlässt, gucken die Kinder aus bildungsfernen Familien in die Röhre.

    Hat jemand, privat oder aus der Schule, Erfahrungen mit dem Basteln solcher Masken?


    https://www.etsy.com/de/listin…ske-affenmaske-affenmaske


    Man kauft zwei pdf-Dateien und druckt diese auf zwei Bögen verschiedenfarbigen Papiers. Evtl. müsste man dann noch jeweils zwei Bögen aufeinander kleben, damit es stark genug ist. Aber das würde ich ja machen. Dann bekommt man eine Anleitung und muss das Papier beschneiden, falten, knicken, zusammenkleben … bis die Maske fertig ist. Ich frage mich, ob das in einer 4. Klasse mit größtenteils sehr fitten Kindern möglich ist.

    Oder hat es dir die Sprache verschlagen, dass es Schulen gibt, die Inklusion umsetzen und - oh Wunder - genau diese Schulen eine ganz andere Haltung an den Tag legen, als jene Lehrkräfte hier, die behaupten, Inklusion funktioniere an ihrer Schule nicht.

    Ich würde mal behaupten, dass es zum Beispiel in meinem Kollegium nicht an der Haltung liegt, dass wir unsere Schule für viele Kinder mit Förderbedarf nicht als den richtigen Ort ansehen. Du hast oben eine PowerPoint verlinkt. Ich habe mir eine der Schulen angesehen (bzw. deren Homepage), die mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichnet wurden. Zitat: „Im Kulturanum lernen inzwischen 315 Kinder vom 1. bis zum 11. Jahrgang. (…) In einer Gruppe lernen 22 – 27 Schüler. Im Lehrerteam arbeiten 29 kommunal angestellte Lehrerinnen und Lehrer, die durch 8 Sonderpädagoginnen und –pädagogen, 2 Honorarkräfte sowie 13 Schulbegleiterinnen und –schulbegleiter sowie 2 Schulsozialarbeiterinnen unterstützt werden.


    Wow. Zum Vergleich: An meiner Schule sind es 260 Kinder (82,5%), aber nur 45% der Lehrkräfte (ohne Sonderpädagogen) und nur 12,5% der Sonderpädagog*innen. Aus den Zahlen oben lässt sich schließen, dass es an der genannten Schule häufig Doppelbesetzungen gibt oder dass einzelne Kinder und Kleingruppen „rausgezogen“ werden. Es sei denn, es arbeiten alle 37 Lehrer*innen Teilzeit mit drei freien Tagen in der Woche. Eine Doppelbesetzung durch Lehrer*innen gibt es an meiner Schule an etwa 12 Wochenstunden. Also, 12 Stunden für alle 10 Klassen, nicht je Klasse.


    Deshalb scheitert Inklusion. Eine kritische Haltung gegenüber Inklusion ist hier in der Gegend eine Folge der Erfahrungen, die dort gemacht wurden, wo Inklusion gefordert wird, ohne dass Personal und Geld (Räume, Ausstattung) investiert werden.

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