Erzwungene Abordnungen soll es ja noch gar nicht geben, eigentlich.
Beiträge von Lamy74
-
-
Bei uns laufen gerade die Versetzungskonferenzen mit Schulaufsicht und Personalrat.
Daraus habe ich die Info bekommen, dass sich diese in diesem Jahr hinziehen werden, aufgrund des Abordnungserlasses. Wir wurden vorgewarnt, dass es daher sein kann, dass wir unseren neuen Dienstort nicht mehr vor den Ferien erfahren.
-
Auch wenn es mir im Endeffekt für mich egal wäre, stimme ich dir da zu.
Man wird in Zukunft für die Arbeit als Konrektor/Schulleiter an einer Grundschule kaum noch Bewerber finden, wenn man die Gruppen nicht auch entsprechend hochstuft.
Mit den Personen, die ihre Beförderungsämter zurückgeben, meinst du aber wahrscheinlich nicht die aktuellen Konrektoren, oder? Denn wenn die das mit der Begründung machen, wären sie schon arg hoffnungslos. Denn das Land muss da ran und geht da ran.
Ich kenne alleine bei uns im Kreis, mich eingeschlossen 3 Konrektorinnen, die in den letzten 6 Wochen ihr Amt aufgegeben haben. Nicht wegen des Geldes, sondern wg unfähiger SL, ungerechter Aufgaben-/Entlastungsverteilung, der Fülle an Aufgaben, die kaum zu schaffen sind. Das jetzt demnächst alle A13 sind hilft allerdings bei der Entscheidung, weil einem dann letztendlich nur die Zulage "fehlt".
Die Bezahlung ist für das, was in diesem Amt gefordert wird, eine absolute Frechheit. Ich bereue nichts so sehr wie meine Zeit als Konrektorin und ich war echt motiviert und enthusiastisch. Jetzt bin ich krank und habe gerade meinen Versetzungsantrag abgegeben.
Ich bin froh, dass ich den Mut hatte diesen Schritt zu gehen, Entpflichtung, Teilzeitantrag, zum Arzt gehen und langfristige Krankmeldung und Versetzungsantrag.
Dann kann ich die Jahre bis zur Pensionierung hoffentlich in Ruhe einfach nur als Lehrerin arbeiten.
Ich würde jedem davon abraten, sich auf eine Konrektorenstelle zu bewerben.
Das ist Ausbeutung.
-
Interessant, dass ihr die Mail schon habt.
Ich weiß, dass eine kommen sollte - aber meines Wissens verzögert die sich noch.
Da war jemand voreilig. Heute kam der Hinweis, dass es beim MSB noch was zu klären gibt und sich die offizielle Mail verzögert.
-
Heute erreichte uns eine Mail des MSB mit der Bitte um Weiterleitung. Gesucht werden Freiwillige, die sich zum 1.8.25 für 2 Jahre abordnen lassen. Entweder ins Bez.Reg. Randgebiet oder am besten direkt Richtung Bez.Reg. Düsseldorf, Münster oder Arnsberg. Ziel ist die Bildungschancen der Kinder in den unterversorgten Regionen zu erhöhen.
Ich bin gespannt, ob sich da was tut.
Der nächste Schritt sind dann sicherlich dienstliche Abordnungen. Der Bedarf soll laut PR immens sein.
-
Ich hoffe und denke, dass jeder Verständnis für diese Entscheidung haben sollte.
In unserem Kollegium war das auf jeden Fall so.
Welche Beweggründe hast du denn, oder anders gefragt: ist die Belastung für eine Konrektorin deutlich höher als für eine "gewöhnliche" Lehrerin?
Das Empfinden ist wahrscheinlich individuell und hängt auch von den übertragenen Aufgaben, der Entlastung und der eigenen Unterrichtsverpflichtung und der "Stärke" der SL ab. Aber da will ich hier nicht zu sehr ins Detail gehen.
Ich habe halt gesundheitliche Probleme und die Aufgabe führt zu, ich nenne es mal Unruhe, in meiner Familie.
Alles zusammen führt bei mir zu einer Überlastung.
Ja, alle haben Verständnis. Aber die "Oben" sind nicht begeistert. Das macht es schwierig.
-
Ich hatte heute Kontakt zur GEW und zum PR und es ist so wie pepe schreibt. Man kann, muss aber nicht. In manchen Fällen ist es ja vielleicht auch ratsam, wenn das Verhältnis zwischen SL und ehemaliger KR belastet ist. Ich gehe erstmal davon aus, dass dies bei uns nicht der Fall ist.
-
Ich kenne 4 Fälle. Da war das so.
Das macht auch Sinn, weil du a) Einblick in interne Dienstgeheimnisse hattest und b) sonst kaum in die Kollegenrolle zurück kommst.
Na ja, an einem oder besser an unserem System mit 12 LK stellt sich dieses Problem eher nicht. Ich war Lehramtsanwärterin an der Schule, Kollegin, Konrektorin mit 22 Std Unterrichtsverpflichtung, die ganze Zeit mehr Kollegin als Leitung und wäre dann wieder Kollegin.
Ich werde mich an die GEW und den PR wenden, mal sehen, was die sagen.
-
Wenn das Amt an der eigenen Schule aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt wird, macht es ja keinen Sinn, so jemanden kommissarisch im selben Amt an eine andere Schule zu schicken. Außer man möchte, dass diese Person auch als "normale" Lehrkraft auf Dauer ausfällt.
Aber Weitsicht und Handeln im Sinne der Lehrkräfte ist in unserem Schulamtskreis leider nicht verbreitet.
-
Danke für deine Antwort Bolzbold.
Aber kann man so eine kommissarische Verpflichtung nicht mit entsprechenden Attesten etc. verhindern. Eine Niederlegung hat ja Gründe oder ist man diesem Prozess gänzlich ausgeliefert?
-
Guten Morgen,
ich habe hier im Forum in einem älteren Thread gelesen, dass man die Schule wechseln muss, wenn man sein Amt niederlegt. Ist das tatsächlich so? Hat jemand Erfahrung?
Vielen Dank!
-
Entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben, wenn du schon mich zitierst, solltest du es auch lesen. In NRW bekommt die Lehrkraft auch ein Exemplar der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt und zwar nach dem Gespräch, welches, wie im obigen Zitat zu lesen, davor stattzufinden hat.
🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.
-
-
Ich habe den Eindruck, es macht euch Spaß ordentlich auf mir rumzuhacken. Tolle Pädagogen seid ihr.
Da ist es! Darauf warte ich eigentlich seit Seite 10.
Zur Frage des TE: Lesen hilft. Wie in Dantes Zitat erklärt, wird dir die Beurteilung bekannt gegeben. In der Praxis heißt das, du liest die fertig gestellte Beurteilung im Büro der SL. Da hast du die Möglichkeiten auf Fehler etc. hinzuweisen, bei Unklarheiten nachzufragen, evtl. Änderungswünsche und/oder Ergänzungen vornehmen zu lassen. In meiner Beurteilung hatten sich auch Fehler eingeschlichen, die wurden dann noch behoben.
Im Anschluss daran bestätigst du diese Kenntnisnahme mit deiner Unterschrift. Das ist das übliche Vorgehen.
Erst dann geht die Beurteilung an die übergeordneten Stellen. Danach hab ich meine Beurteilung für die Konrektorinnenstelle nie wieder gesehen. Irgendwann kam die Beauftragung, nach knapp 5 Wochen und nach der Bewährung die Urkunde.
-
Briefmarke
-
Leinwand
-
Guten Morgen,
zu deiner Rechnung kann ich nichts sagen. Aber in NRW gibt es bei Dienstunfähigkeit eine Mindestpension auf die nochmal Prozentual nach Dienstjahren o.ä. was drauf kommt.
Mein Mann erhält eine Pension nach ähnlichen Dienstjahren von mehr als 2200,- . Davon geht dann noch die PKV runter.
Ich bin mir sicher, dass auch NDS so eine Mindestpension hat.
-
Ich will eigentlich weniger Zeit am Handy verbringen und nicht mehr. Noch ein Vorsatz 😵💫!
-
Wollen wir nicht hoffen, dass du Recht behältst. Die Nichtberücksichtigung dieser relativ kleinen Personengruppe wird, aus meiner Sicht, schon auf kurze Distanz zumindest in den GSen Auswirkungen auf die Personaldecke haben. Ich weiß von mehreren Konrektor*innen, die dann nicht mehr bereit sind die erhebliche Mehrarbeit nur für die Stellenzulage zu leisten.
Ich würde tatsächlich auch darüber nachdenken.
-
Jobcenter
Werbung