Wir können Beratung von den Förderschulen oder der regionalen Schulberatung anfordern, aber die Termine sind schwer zu bekommen. Ich habe in der 4. ein zugezogenes Kind im 6. Schulbesuchsjahr. Ich würde gerne noch ein Verfahren eröffnen, um es mit Förderschwerpunkt aus pädagogischen Gründen zu versetzen. Ich warte auf einen Termin. Mal sehen.
Beiträge von Lamy74
-
-
Diese Aussage vom Schulamt wage ich zu bezweifeln. Bitte nicht falsch verstehen: Ich bestreite nicht, dass du das denkst, aber ich glaube nicht ,dass diese Aussage so gefallen ist.
Originalaussage vom zuständigen Sachbearbeiter: Fragen sie bitte bei der SL der benachbarten GL Schule an, ob das Kind dort unterkommen kann, ansonsten möchte ich sie bitten von der Antragstellung abzusehen.
Das kannst du glauben oder nicht.
Besonders erschwert werden uns Anträge bei Anträgen Ende Klasse 3 und Klasse 4. Bei Kindern wo erstmal alle anderen Register gezogen wurden: Diagnostik LRS, Dyskalkulie, AD(H)S, Nachhilfe, .... Wo wir aber wissen, dass es für den Start auf der weiterführenden Schule gut wäre schon einen Förderschwerpunkt zu haben.
-
Und warum leitet ihr dann kein AOSF-Verfahren ein?
Puh, da gibt es unterschiedliche Gründe.
Ein Hauptgrund ist sicher, das viele LK an der Grenze ihrer Kapazitäten sind und nicht die Energie und Ressourcen aufbringen ein oder gar mehrere AO SF zeitgleich zu stellen. Wir schreiben diese komplett alleine, erst ganz am Ende des Prozesses kommt eine Fachkraft von der Förderschule dazu.
Es braucht viel Zeit und Energie die Eltern davon zu überzeugen der Eröffnung des Verfahrens zuzustimmen. Wir haben viele Familien mit Zuwanderungsgeschichte, die einem Schulwechsel nicht offen gegenüberstehen.
Ohne Unterschrift werden die Verfahren nur bei Fremd- und/oder Eigengefährdung eröffnet.
Das hört sich alles nach Jammerei an und wir wissen, dass das alles auch zu unseren Aufgaben gehört.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns aber gelehrt, dass wir nur noch Anträge schreiben, wenn der Förderbedarf sofort ins Auge fällt und dem Antrag sicher stattgegeben wird. Wie z.B bei Kindern die am Ende der 3-jährigen Schuleingangsphase noch nicht lesen, nicht lautgetreu schreiben und/oder nur/noch nicht im ZR 10 rechnen können. Das waren die letzten Anträge die wir durchbekommen haben.
-
Ja, das kann sein, dass das hier auch so gehandhabt würde. Aber wir haben immer mehr Anmeldungen als Kapazität (eigentlich 2-zügig) aber die Zahlen führen zu 3 Eingangsklassen. Im nächsten Jahr auch wieder. Daher sind wir auch um jedes Kind froh, dass einen Gastschulantrag stellt.
-
Verpflichtende? Das ist komisch, denn in NRW hast du freie Schulwahl.
Es kann zwar Schuleinzugsgebiete und bei einem Anmeldeüberhang werden zuerst die Kinder aus dem anderen Schuleinzugsgebiet abgelehnt.
Aber solange noch Platz in den Eingangsklassen sind, haben Eltern auch ein Anrecht auf Einschulung in der Schule, auch wenn sie nicht im Schuleinzugsgebiet liegen.
Nein. Hier können Gastschulanträge gestellt werden. Der Träger hat einen Kriterienkatalog in dem die Gründe gewichtet sind. Im Anschluss an die Anmeldungen sitzen die Schulleitungen dann wie beim Pokern mit dem Träger zusammen und es wird entschieden, welchen Gastschulanträgen stattgegeben wird und welche abgelehnt werden.
-
Die Kinder müssten dann (nach einem abgeschlossenen Verfahren) die Schule wechseln.
Zur Info dazu: theoretisch findet in allen Grundschulen in NRW Inklusion statt. Es gibt aber einige Kreise (ich glaube ich schaue mal, welche das genau sind), die Kinder mit einem Förderschwerpunkt auf eine benachbarte Schule in der Kommune schicken. Dadurch versprechen sie sich, dass die Förderschulkollegen nicht wie mit dem Salzstreuer an alle Schulen des Kreises verteilt werden, sondern schwerpunktmäßig an Schulen sitzen, um dort eine angemessene zeitliche und personelle Unterstützung des Kollegiums zu ermöglichen.
Im Masterplan Schule NRW (von 2021) wird aber explizit für Grundschulen gefordert, dieses System nicht mehr einzusetzen.
Genau, so sieht es bei uns auch aus.
Den Masterplan und den Erlass dazu habe ich gelesen, aber jubeln Schulamt und Träger oder versuchen sie es abzuwenden, weil ja die bessere (nicht gute oder ausreichende) Ausstattung erst hergestellt werden muss.
Und wir natürlich dann auch entsprechende Kinder, mit festgestelltem Förderbedarf aufnehmen müssen.
-
Es hat alles sein Für- und Wieder.
Oft liegen die Schulen in einer Kommune ja nicht so weit auseinander und es gibt eh (dank freier Schulwahl) eine regelmäßige Hin- und Her-Schülerwahl.
Von Vorteil ist definitiv auch, dass die GL-Schule dann einen besseren Personalschlüssel hat.
(Ich schreibe aber bewusst "besseren", nicht "guten".)
Bei uns gibt es keine freie Schulwahl, wir haben seit ein paar Jahren wieder Schulbezirke.
-
Warum werden eure Kinder nicht überprüft?
Hat diese Diskussion nicht einen anderen Hintergrund, wenn an eurer Schule bereits etliche Kinder einen Status haben?
... oder müssten die Kinder mit Status dann die Schule wechseln?
Genau, sie müssen die Schule wechseln. Und wir dürfen tatsächlich erst nach 3 Jahren Eingangsstufe ein Verfahren eröffnen. In den letzten 2 Jahren konnten so 1 Kind an eine Förderschule wechseln und 2 Kinder an eine benachbarte GL Schule.
Diese Verfahren werden aber nicht gerne gesehen (Schulamt), weil sowohl GL als auch Förderschulen proppenvoll sind. Dazu kommt, dass ohne Einwilligung der Eltern, die Verfahren nicht mal eröffnet werden.
Ich finde allerdings das 3 Jahre Eingangsstufe bei vielen dieser Kinder verschwendete Zeit ist.
Wie ich im Umfrage-Thread ja schon geschrieben habe, haben wir pro Klasse 1 Lehrkraft und es gibt eine Sozialpädagogin in der Schuleingangsphase die stundenweise in den Klassen 1+2 unterstützt.
Wir haben nicht die Ressourcen diese Kinder, die auch laut schulärztlichem Gutachten erhöhten Förderbedarf haben, so individuell zu fördern wie es nötig wäre.
-
Da hast du wahrscheinlich recht. Das wäre bei uns leider ein Problem. Darüber habe ich so auch noch nicht nachgedacht. Danke dir. Ich war noch nie an einer GL Schule und so richtig fehlt mir die Einsicht in so ein System. Wir sehen alle nur die Schulen unserer Kinder, alles GS im Umkreis die GL haben und sind erstaunt über den Personalschlüssel. Die Idee kommt aus dem Kollegium aus einer permanenten Überlastung heraus. Wir werden das Thema in einer Konferenz aufbringen und erstmal diskutieren. Bevor man das an das Schulamt heranträgt, muss es ja ein klares Meinungsbild und auch ein klares Votum aller Beteiligten im bestehenden System geben.
-
Mein Schule ist keine Schule des Gemeinsamen Lernens. Wir verfügen also nicht über die Ressourcen die ein GL Schule im besten Falle hat (Sonderpädagogen, mehr SL Entlastung, mehr Schulsozialarbeit,....) Nichts desto trotz haben wir eine Fülle von Kindern an der Schule, die bei Diagnose einen Förderschwerpunkt bekämen. Wir haben aber keine/kaum Ressourcen um diesen Kindern wirklich gerecht zu werden.
Nun erwägen wir bzw. wollen zumindest mal in die Diskussion gehen, ob wir auch den Status einer GL-Schule anstreben wollen.
Hat schon mal jemand diesen Prozess mitgemacht? Den Erlass habe ich gelesen.
Ich frage mich wie einfach oder schwer es eigentlich ist.
Ist ein Schulamt "froh" eine weitere GL Schule zu bekommen oder will es dies eher nicht, weil es mit Mehrkosten verbunden ist?
-
Genau! Sorry, hab ich überlesen. Gilt für SL.
Der ehemalige Schulleiter meines Mannes nannte "einfache Lehrer" immer Schlichtlehrer. Weiß nicht ob das ein offizieller Begriff ist, aber find ich irgendwie befremdlich.
-
Dann hat man als konfessionslose Lehrkraft ja viel weniger Möglichkeiten. Und das klagt niemand ein?
Ich müsste mich theoretisch damit beschäftigen, wenn ich die Schulleitung an einer anderen Schule übernehmen wollte und diese eben Ev. GS ist. Sind die meisten Schulen hier.
Wobei das Schulamt auch Ausnahmen macht, wenn sich so gar niemand findet für eine SL. Es hat jetzt ein Katholik eine Ev. GS als SL übernommen. Das hat ohne Klage geklappt, obwohl es eigentlich ausgeschlossen war. In der Not... und so. Ob der Klageweg schon beschritten wurde, weiß ich tatsächlich nicht.
-
Und wenn man keine Konfession hat? Also gar keine oder keine christliche? Also man darf wahrscheinlich hin, weil sie öffentlich sind, aber man fühlt sich außen vor. Gibt es in NRW auch konfessionslose Grundschulen?
Meine Schule nennt sich Gemeinschaftsgrundschule. Wir haben das ev. irgendwann (vor meiner Zeit) abgegeben.
An einer Ev. GS könnte ich allerdings als "Ausgetretene" auch nicht arbeiten. Ich finde es absolut nicht mehr zeitgemäß, aber ist halt immer noch so.
-
Ich weine mit 😢!
-
In unserem Schulamtskreis gibt es sogar 2x jährlich Treffen aller FaKo-Vorsitzenden der Fächer Mathe und Deutsch. Und beim Bilanzierungsgespräch wurde explizit nach der FaKo-Arbeit und deren Organisation gefragt. Mag sein, dass es für GS keine "Muss-Vorschrift" gibt, aber unsere Schulaufsicht legt zumindest Wert darauf und fordert/wünscht sich aktive FaKo-Arbeit.
-
Ich finde es immer wieder interessant, wofür es an weiterführenden Schulen alles Entlastung gibt. Bei uns ist jede Kollegin und jeder Kollege in 2-3 Fachkonferenzen und 75% haben eine FaKo-Leitung. Die werden zwar gewählt, aber in der Regel bleibt man bis zur Pensionierung, wenn nicht irgendwann junge und motivierte KuK dazukommen. Ich hatte auch schon 2 FaKo-Leitungen. Interessiert hier aber niemanden, ist halt so. Macht man den Job halt auch noch. Und das die nicht-schriftlichen Fächer weniger arbeitsintensiv sind, würde ich auch nicht unterschreiben.
-
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Sekretariate in NRW teilweise nur mit einer Kraft in Teilzeit besetzt sind und man in der Hälfte der Zeit niemanden erreichen kann. Ein funktionierendes Sekretariat das während der gesamten Schulzeit erreichbar ist, ist eine der Grundvoraussetzungen für einen normalen Schulbetrieb. Die Träger machen in diesem Zusammenhang was sie wollen. Was übrigens auch auffällt: Dieser Mangel ist ungleich verteilt. Schulen mit politisch engagierten Eltern werden in diesem Zusammenhang besser bedient als Schulen in denen man die Eltern nie zu sehen bekommt.
Bei uns ist es eher so: Grundschulen bekommen eine Sekretärin 15 Std pro Woche, die weiterführenden Schulen rund um die Uhr und nicht nur eine.
Hier wird einfach davon ausgegangen, dass die SL oder wer auch immer gerade Zeit hat sich schon ums Telefon kümmern wird.
-
Bei uns hätte in so einem Fall die SL selber die Eltern angerufen. Das kommt sogar sehr häufig vor, da das Sekretariat nur sporadisch besetzt ist. Aber an GS ist das ja fast normal, dass die SL zeitweise auch den Job der Sekretärin übernimmt. 🤷🏼
-
-
Werbung