Verpflichtende? Das ist komisch, denn in NRW hast du freie Schulwahl.
Es kann zwar Schuleinzugsgebiete und bei einem Anmeldeüberhang werden zuerst die Kinder aus dem anderen Schuleinzugsgebiet abgelehnt.
Aber solange noch Platz in den Eingangsklassen sind, haben Eltern auch ein Anrecht auf Einschulung in der Schule, auch wenn sie nicht im Schuleinzugsgebiet liegen.
Nein. Hier können Gastschulanträge gestellt werden. Der Träger hat einen Kriterienkatalog in dem die Gründe gewichtet sind. Im Anschluss an die Anmeldungen sitzen die Schulleitungen dann wie beim Pokern mit dem Träger zusammen und es wird entschieden, welchen Gastschulanträgen stattgegeben wird und welche abgelehnt werden.