Wie mit Ablehnungsbescheid der weiterführenden Schule umgehen?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht sollte man ergänzen, dass die Kriterien nicht in der APO-S I angeführten Reihenfolge anzuwenden sind.
    In meiner Kommune ist das einheitlich geregelt, d.h. dass alle Gymnasien beispielsweise einheitlich vorgehen.

    Hier noch der Auszug aus den VV zu den Aufnahmevorgaben nach § 1 Abs. 2 APO-S I:

    Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, soll die Aufnahmeentscheidung mit benachbarten Schulen abgestimmt werden. Dazu sollen sich die Schulleitungen der beteiligten Schulen frühzeitig miteinander in Verbindung setzen. Kommt dabei keine Einigung zustande, koordiniert die Schulaufsichtsbehörde unter Beteiligung des Schulträgers die Aufnahmeentscheidungen der Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler die gewählte Schule besuchen können. Erst danach dürfen die betroffenen Schulen über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheiden. Das Aufnahmeverfahren ist zu dokumentieren.


    Für mich stellt sich die Frage, was eine Klage bringen soll, wenn bestimmte Einzugsgebiete chronisch zu wenig Schulplätze an der weiterführenden (Wunsch)Schule haben. Man kann die Plätze ja nicht herzaubern.

  • Nur wenn es an der gewünschten Schulform keine freien Plätze gibt, hätte man einen Rechtsanspruch.

    Sollte die Gesamtschule im Nachbarort ebenfalls ablehnen, würden wir wohl genau darauf klagen, also: „Wir wollen einen Platz an einer Real- und eben an keiner Gesamtschule. Welche Realschule es dann wird, ist dann auch egal.“


    Beide Realschulen haben die Klassen schon mit 30 Schülern gefüllt. Also über einen anderen Klassenteiler geht da auch nichts mehr. Beide Schulen nehmen jeweils ein Inklusionskind, was zur Folge hat, dass in dieser Klasse dann „nur“ 27 Schüler sitzen. Da kam bei der Vorstellung der Schulen schon Unmut auf, weil so ein Inklusionskind drei anderen Schülern den Platz wegnimmt. Wäre es nicht da, könnte man die Klasse ja auch mit 30 Kindern füllen.


    Die Gesamtschule im Nachbarort steht besser da, weil es in deren „Einzugsgebiet“ keine Gymnasien und keine Realschulen gibt. Da werden also eben nicht die Guten zum Gymnasium wegsortiert, die weniger Guten zu den Realschulen und an der Gesamtschule sammeln sich die Haupt- und Förderschüler, weil diese beiden Schulformen geschlossen wurden, wie es bei uns der Fall ist.


    Daher auch meine Frage: Zählen Real- und Gesamtschulen als eine Schulform oder nicht? Man kann ja den gleichen Schulabschluss machen. Wo steht das mit der Wahlfreiheit der Schulform im Gesetz?

  • Für mich stellt sich die Frage, was eine Klage bringen soll, wenn bestimmte Einzugsgebiete chronisch zu wenig Schulplätze an der weiterführenden (Wunsch)Schule haben. Man kann die Plätze ja nicht herzaubern.

    In der angestrebten Realschule haben die Eltern vor Jahren in der aktuell 10. Klasse einen dritten Zug erfolgreich eingeklagt. Alle anderen Jahrgänge sind zweizügig. Es scheint also zu gehen.

  • (Hier in BW dürfen nur die Gymnasien abschulen, d.h. der Weg weg von uns als Realschule ist gegen den Elternwillen nicht durchsetzbar, egal wie katastrophal 5/6 verlaufen von den Leistungen her. )

    Nach Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung gingen viele Kinder mit Hauptschulempfehlung auf die Realschulen. Diese wollen nicht abgewertet werden und helfen sich damit, dass sie nach Klasse 6 intern sortieren nach Hauptschulzweig und Realschulzweig, d.h. sie vergeben den Hauptschulabschluss UND den Realschulabschluss. Wer Ende Klasse 6 zu schlechte Noten hat, verlässt nicht die Schule, sondern wird auf Hauptschulniveau unterrichtet und geprüft (meist sogar in der Ursprungsklasse) und verlässt nach der 9 die Realschule, aber ohne mittleren Bildungsabschluss.


    Mit Elternwille ist Abschulung aber auch möglich, zumindest erzählt mir immer ein befreundeter Schulleiter immer, dass er mit kleinen 5. Klassen startet, die dann im Laufe des Schuljahres immer voller werden.

  • Auf der beliebteren Gemeinschaftsschule bei uns hat man mit Gymnasialempfehlung größere Chancen aufgenommen zu werden, einmal wegen der gewünschten Heterogenität, zum anderen, weil man die Oberstufe mit Abiturmöglichkeit aufbauen will.

  • Deswegen sollten in einem ersten Schritt die Realschulen dicht gemacht werden.

    Wenn man die Gesamtschule wirklich will, muss man die Gymnasien schließen und so deren Schüler auf die Gesamtschulen zwingen.


    Oder man sieht einfach ein, dass Gesamtschulen an Standorten, an denen es alle vier weiterführenden Schulformen (Gym, RS, HS, FS) gibt bzw. gab sinnlos sind.

  • Daher auch meine Frage: Zählen Real- und Gesamtschulen als eine Schulform oder nicht? Man kann ja den gleichen Schulabschluss machen. Wo steht das mit der Wahlfreiheit der Schulform im Gesetz?

    Meiner Ansicht nach zählen die Schulformen nicht als eine Schulform. Das Schulgesetz NRW bezeichnet im Bezug auf Schulformen Gesamtschulen und Realschulen als eigene Schulformen mit unterschiedlichen Zielen.


    Ginge es nur um die Schulabschlüsse, könnte man auch das Gymnasium als Gesamtschule oder als Realschule sehen, weil Gymnasiasten auch eine Fachoberschulreife erwerben.


    Aber vielleicht hat dazu noch jemand belastbare(re) Nachweise.

    • Offizieller Beitrag

    Daher auch meine Frage: Zählen Real- und Gesamtschulen als eine Schulform oder nicht? Man kann ja den gleichen Schulabschluss machen. Wo steht das mit der Wahlfreiheit der Schulform im Gesetz?

    Wie es genau rechtlich ist, weiß ich nicht, aber die "Gesamtschulempfehlung" ist auch eine eigene Empfehlung.

  • Wenn man die Gesamtschule wirklich will, muss man die Gymnasien schließen und so deren Schüler auf die Gesamtschulen zwingen.

    Wer genau ist dieser "man"?

    Es ist ja nicht so, dass dies nicht versucht worden wäre, es ist krachend gescheitert, in Hamburg zum Beispiel durch einen Volksentscheid (und da ging es nur um Klasse 5 und 6).

  • Ich habe mal etwas im Schulgesetz NRW gestöbert:


    Zitat von Schulgesetz NRW - § 46

    (6) Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

    (7) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler nach Anhörung der Eltern und der beteiligten Schulträger einer bestimmten Schule am Wohnort oder in einer anderen Gemeinde zuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler nicht in eine Schule der gewählten und der Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist.


    Demnach dürfte eine Klage wohl aussichtslos sein, weil gemäß Absatz 7 die Schulverwaltung die Kinder zu einer Schule zuweisen kann unabhängig von den Schulempfehlungen der Grundschule???

  • Euer Beispiel tut mir sehr leid, plattyplus ! Da geht Bildungspolitik wieder am Wähler(-eltern-)willen setzen. Für jetzt wünsche ich euch Durchhaltevermögen und dass euer Kind an einer der zwei Realschulen unterkommt. Auf lange Sicht bei der nächsten Landtagswahl entsprechend bei der Kreuzchensetzung berücksichtigen!

  • Wie es genau rechtlich ist, weiß ich nicht, aber die "Gesamtschulempfehlung" ist auch eine eigene Empfehlung.

    Die Gesamtschule ist in NRW natürlich auch eine eigene Schulform, in der Schulformempfehlung im Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sieht das allerdings so aus:


    Die Klassenkonferenz hat am beschlossen, dass *** auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten sowie des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens auf der Grundlage eines Beschlusses der Schulkonferenz nach § 49 Absatz 2 SchulG (ggf. ist die Formulierung zu streichen) für den Besuch


    0 der Hauptschule

    0 der Realschule

    0 des Gymnasiums


    und der Gesamtschule sowie der Sekundarschule geeignet ist.


    Direkt wird die Gesamtschule also nicht empfohlen.

    • Offizieller Beitrag

    Eine direkte Klage vielleicht nicht, aber Proteste und Zusammentun von Eltern sind auch wichtig, um dem jeweiligen Träger klarzumachen, dass man den Schulentwicklungsplan der Stadt doof findet.
    Ob es erfolgreich ist, hängt von den Verhältnissen ab, aber ernsthaft: die Gesamtschulen entstehen genau auf diese Art: politische Bündnisse von Eltern, die die Schulform wollen. Mir tut es in der Seele weh, wie Real- und Hauptschule dadurch ausgeblutet werden (und in meiner Stadt das Gymnasium auch)

    • Offizieller Beitrag

    interessant, es sieht zum Teil (zumindest mündlich oder wie auch immer) bei uns in der Stadt anders aus (also einigen Kindern wird was empfohlen.)

    Andererseits: in meiner Stadt gibt es Grundschullehrkräfte, die ganz klar fragen, was der Wunsch der Eltern ist und je nachdem, welches Gymnasium/welche Schule genannt wird, wird es entsprechend anders geschrieben ("Ach, für das städtische Gymnasium schreibe ich gerne eine Gymnasialempfehlung, für das bischöfliche nicht")

  • FS-Empfehlung

    Was ist das? "Förderschulempfehlung"?! Falls ja, würde es mich doch sehr wundern, wenn es das - analog zu Hauptschul-, Realschul- bzw. Gymnasialempfehlung - in irgendeinem Bundesland gäbe. Da ist der Weg doch ein ganz anderer (Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs).

    weil so ein Inklusionskind drei anderen Schülern den Platz wegnimmt. Wäre es nicht da [...]

    Ableismus.

  • interessant, es sieht zum Teil (zumindest mündlich oder wie auch immer) bei uns in der Stadt anders aus (also einigen Kindern wird was empfohlen.)

    Andererseits: in meiner Stadt gibt es Grundschullehrkräfte, die ganz klar fragen, was der Wunsch der Eltern ist und je nachdem, welches Gymnasium/welche Schule genannt wird, wird es entsprechend anders geschrieben ("Ach, für das städtische Gymnasium schreibe ich gerne eine Gymnasialempfehlung, für das bischöfliche nicht")

    Wie der "Ankreuzteil" auszusehen hat, ist in der BASS geregelt. Du kannst als Lehrkraft darunter aber noch zusätzliche Anmerkungen machen. Und was im Beratungsgespräch mit den Eltern besprochen wird, steht nicht unbedingt genau im Formular.

  • Auf lange Sicht bei der nächsten Landtagswahl entsprechend bei der Kreuzchensetzung berücksichtigen!

    Meinst Du nicht eher bei der Kommunalwahl?

    Bei uns am Ort regiert seit dem 2. Weltkrieg mit nur einer kurzen Unterbrechung die SPD und die Unterbrechung kam auch nur dadurch zustande, dass ein SPD-Kandidat während des Wahlkampfs aus der Partei ausgetreten ist und dann als Parteienloser zum Bürgermeister gewählt wurde.


    Da ist mir schon klar wer den Mist zu verantworten hat.

  • In der angestrebten Realschule haben die Eltern vor Jahren in der aktuell 10. Klasse einen dritten Zug erfolgreich eingeklagt. Alle anderen Jahrgänge sind zweizügig. Es scheint also zu gehen.


    Dann damit argumentieren: Es machen drei Klassen den Schulabschluss, damit werden Lehrerstunden für drei 5. Klassen frei.

  • plattyplus : Ist halt die Frage, ob es ein Thema des konkreten Standorts oder der Bildungspolitik allgemein bei euch ist. Kommunalpolitisch ist auch in meiner Gegend keine Abwechslung an der Regierungsspitze, was natürlich dann immer auf ein "weiter so" hinausläuft (gleichzeitig aber auch vom Wählerwillen getragen wird).

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