Tw rennen die Kollegen im Flur mit ihren IPads herum, um Internetempfang herzustellen.
Kenne ich.
Tw rennen die Kollegen im Flur mit ihren IPads herum, um Internetempfang herzustellen.
Kenne ich.
... dass es für Lehrer Sonderurlaub gibt. Ich freue mich.
Lebst du noch? Bist du lange weg?
Ich habe diese Variante genommen. Allerdings habe ich den Zucker zur Hälfte mit Birkenzucker ersetzt wegen der Kalorien. Die Zitronenschale habe ich nicht abgerieben, sondern ein gekauftes halbes Päckchen Zitronenschalen genommen. Für den "Tarte au citron" gibt es jede Menge von Rezepten, ich wollte eines mit Baiser - das waren in Frankreich immer meine Lieblingskuchenstücke bzw. -törtchen.
Das sieht ja auch mal lecker aus. Ich hatte bei meinem Rezept schon etwas weniger Zucker genommen, so wie ich es hier geschrieben hatte, als in dem Originalrezept stand.
Eine Schülerin hatte letzte Woche Geburtstag und 3 Kuchenvariationen dabei. Wir haben uns um den Zitronenkuchen gestritten - der war leckerer als meiner. Ob ich nach dem Rezept fragen kann?
Jetzt, wo es keine Coronaregeln in der Schule mehr gibt, genießen es die Kinder so, wenn sie Geburtstag haben und etwas mitbringen dürfen.
Ich mache öfter zu Anfang der Stunde eine kurze Zusammenfassung, wo wir gerade bei dem Thema stehen, gemeinsam mit der Klasse. Das hat nichts mit abfragen zu tun, aber man sieht, wer schon etwas mitgenommen hat. Mache ich sogar in Reli oder in Sachkunde in Klasse 1 so.
Als Schülerin im Saarland wurden wir damals auch zu Beginn jeder Stunde abgefragt. In den Sprachen Vokabeln, dann noch in Bio, Musik, Erdkunde, Geschichte, Religion, Politik, Erdkunde. Eigentlich überall. Das war echt stressig, Angst hatten wir auch. Es kamen immer ca. 3 Schülerinnen dran. Und das war ja oft mehrmals am Schultag der Fall.
Prima, dass du das Rezept hier reingestellt haben wirst
Er ist bis auf die Zitronen nicht gesund, aber hier:
Zitronenkuchen
350g Margarine
300g Zucker
1P. Vanillezucker
6 Eier
350 g Mehl
1 halbes P. Backpulver
Abrieb von 3 unbehandelten Zitronen
Daraus einen Rührteig herstellen, in einer großen Kastenform eine knappe Stunde bei 175 ° backen.
3 oder 5 (meine waren nicht alle saftig) Zitronen auspressen, mit 250 g Puderzucker zu einem eher dickflüssigen Guss rühren.
Den Kuchen nach dem Backen aus der Form stürzen, nach oben drehen, mit einem Ess - oder Schaschlikstäbchen löchern, mit dem Guss überziehen und auch darauf achten, dass davon in die Löcher fließt. So wird der Kuchen schön saftig. Nach dem Erkalten unter der Kuchenglocke aufbewahren, damit er nicht austrocknet.
Ich habe gehackte Pistazien darüber gestreut, damit man die Löcher nicht sieht.
Frühstück in der Badewanne?
Nach dem Frühstück. Draußen regnet es...
Außerdem steht in meinem Horoskop: Entfliehen sie einmal dem Trott der Alltagswelt.
...Zitronenkuchen zum Frühstück
(da ist ein ganzes Netz Zitronen verarbeitet, man braucht ja Vitamin C; nein, die Zitronen wurden nicht erhitzt)
... und es gibt auch noch Brötchen, danach ![]()
Ist es dann auch so, dass man, wenn man zurückgestuft wird, das letzte niedrigere Gehalt angerechnet bekommt bei der Pension? Kenne 2 Fälle: Eine war Konrektorin an einer großen Grundschule, hat das Amt niedergelegt und kam von A14 (was hier selten ist) auf A12. Sie wurde in der Coronazeit von Eltern bedroht wegen der Maßnahmen und hat sich versetzen lassen, ist wieder ganz normale GS-Lehrerin.
Die andere war in Bayern auf A13, weil sie viele Zusatzqualifikationen hat. Die nutzen ihr aber in Bawü nichts bei der Bezahlung. Sie hat sich der Liebe wegen versetzen lassen und ist hier auf A12.
Wenn deren Pension sich nach den letzten 3 Jahren richtet, dann haben sie aber Pech gehabt. Oder gibt es da Ausnahmeregeln?
Dass jemand nicht versteht, dass TZ sich auf die Rente oder Pension auswirkt, mein Gott, da habe ich ehrlich gesagt kein großes Verständnis. Wie kann man es anders glauben?
Wenn man Zahlen sieht, wird es einem mehr bewusst. Ich dachte immer, dass ich als Beamtin besser dastehen würde. Vor ein paar Jahren war es so, dass viele schon mit Ende 50 in Pension gingen oder spätestens mit 63. Entweder hatten die weniger Abzüge oder es war ihnen egal.
Die Kolleginnen mit Kindern arbeiten aber fast nie Vollzeit und es ist nicht allen klar, dass es sich sehr wohl gewaltig auf die Pension auswirkt. Ich habe immer 23/28 Wochenstunden gearbeitet und habe genug Abzüge. Viele bleiben ja jahrelang auf 50% und machen sich keine Gedanken. Man sollte es im Hinterkopf behalten... Bezüglich Teilzeit reicht es nicht, die letzten 3 Jahre aufzustocken.
Verstehe ich den Link von palim richtig und jede Lehrkraft darf entscheiden, ob sie teilnimmt? Also muss man gar nicht?
VERA 3 ist übrigens bei uns letzte Aprilwoche, erste Maiwoche
Bei uns auch.
Quatsch! Für jedes Jahr Vollzeit bekommst Du als Beamter 1,79% Pensionsanspruch, so daß du nach 40 Jahren bei maximal 71,75% ankommst. Für Teilzeitarbeit bekommst du entsprechend jährlich weniger Pensionsanspruch, bei 50% Teilzeit entsprechend ca. 0,9%.
Um mit 50% Teilzeit den vollen Pensionsanspruch zu erhalten, müßtest Du theoretisch also 80 Jahre im Dienst sein.
Bei der Rente läuft das mit Entgeltpunkten.
Der wesentliche Unterschied: Bei der Pension wird der Prozentsatz auf das Vollzeitgehalt der letzten drei Jahre angewendet, während bei der Rente, bedingt durch die Entgeltpunkte, das durchschnittliche Lebenseinkommen herangezogen wird. Da wir aber unsere höchsten Gehaltsstufen üblicherweise erst am Ende der Karriere erreichen und nicht bereits mit 25 und dann zurückgestuft werden, ist der Unterschied beträchtlich.
Bsp.: Als Zivi hatte ich einen Sold von ca. 260€ monatlich, als Referendar hatte ich als Anwärter hatte ich 1150€ monatlich. Damit war ich weit unter dem Durchschnitt und hätte entsprechend wenige Entgeltpunkte bekommen und erst am Ende der Karriere mit großem Gehalt entsprechend mehr. Als Beamter habe ich aber in all den Jahren jeweils einen Pensionsanspruch von 1,79% erwirtschaftet und diese 1,79% beziehen sich nicht auf die Anwärterbezüge sondern auf das Endgehalt vor der Pensionierung , also wahrscheinlich A14 in der höchsten Erfahrungsstufe. Würde man es mit der Rente vergleichen, hätte ich als Anwärter in jedem Jahr nur einen Pensionsanspruch von ca. 0,3% erwirtschaften dürfen.
Du hast nur die Hälfte meines 1. Satzes zitiert. Das verfälscht total die Aussage.
Das habe ich doch gesagt. In deinem vorigen Beitrag hört es sich so an, als zählten nur die letzten 3 Jahre bei Beamten - du schreibst ja "weil die Pension 71,75% vom Gehalt der letzten 3 Jahre beträgt und die Rente nur 44 % vom Durchschnittsgehalt bringt."
Die Pension beruht auch auf dem Durchschnittsgehalt. Ich erhalte schon meine Pensionsberechnungen alle 5 Jahre, da steht es deutlich drin. Deshalb: Augen auf und möglichst wenig Teilzeit arbeiten.
Ich wusste nicht, dass man nicht teilnehmen muss. Ist das Beschluss des Bundeslandes?
Werbung