Es geht um den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache!
Es geht nicht um eine theoretische, metasprachliche Einführung und Benennung von Fällen oder Satzgliedern, sondern um eine Förderung der konkreten sprachlichen Handlungsfähigkeit.
Der Akkusativ wird nach Clahsen z. B. im vierten Lebensjahr erworben. Wenn Zweitklässler ihn nicht bilden können, besteht da auf jeden Fall ein Bedarf. In der Sprachtherapie werden auch mit Kindern im Vorschulalter Akkusativmarkierungen geübt, wenn der Bedarf besteht (und vorrangig vor z. B. Wortschatz, Artikulation oder grundlegenderen grammatischen Strukturen ist).
Lehrplanbezug (auf mein Bundesland bezogen):
"Die Schülerinnen und Schüler
[...]
- erkennen und nutzen phonologische, morphologische, syntaktische, semantische, prosodische sowie non- und paraverbale Merkmale zur Bedeutungsunterscheidung;
[...]
- erkennen und verstehen morphologische Markierungen und nutzen sie korrekt;
- artikulieren Laute, Silben, Wörter und Sätze korrekt;
[...]
Die Lehrkräfte unterstützen die Entwicklung der syntaktischen und morphologischen Fähigkeiten und stellen dabei sicher, dass sich alle Bildungsangebote am natürlichen Spracherwerb orientieren. Die Schule bietet Lern- und Übungsfelder für den Erwerb, die Erprobung und die Erweiterung morphologischer und syntaktischer Strukturen."
BPL_Sprachbehinderte_online.pdf (bildungsplaene-bw.de), S. 14 und S. 16
Hättet du UB, Lehrprobe, Revision o. Ä. im Förderschwerpunkt Sprache, müsstest du zusätzlich zu deinem inhaltlichen Thema (Rechtschreibphänomen) ein sprachheilpädagogisches/sprachtherapeutisches Lernziel in den Unterricht integrieren (+ ggf. individuelle sprachliche Ziele für einzelne SuS). Insofern hilft das hier wenig weiter.