Beiträge von Zauberwald

    Es bringt ja nichts, wenn jeder hier schildert, wie die Gepflogenheiten an seiner Schule sind.

    Der Threaderöffner ist angesäuert, weil er seine geliebte Klasse abgeben soll, in die er viel Arbeit gesteckt hat und die er normalerweise noch 3 Jahre behalten dürfte. Anstatt dessen soll er 2 Quereinsteiger mitziehen und mit 5ern wieder von vorne anfangen. Würde mir auch nicht unbedingt gefallen.

    Wer erklärt das eigentlich den Eltern?

    Ich selbst habe nie das Bundesland gewechselt, aber ein Verwandter konnte vor inzwischen wohl ca 10 Jahren Jahren seine Erfahrungsstufen nicht mitnehmen. Als Gymnasiallehrer blieb ihm zwar A13 beim Wechsel erhalten, seine Erfahrung als Kollege in dem alten Bundesland zählte aber nicht mehr. Wenn es in deinem Fall an der Grundschule anders war, umso besser.

    Man sollte beim Wechsel aber auf dem Schirm haben, dass man sich da gegebenenfalls für die betroffenen Bundesländer und seine Schulform informieren sollte. Gerade, wenn man schon eine höhere Erfahrungsstufe erreicht hat.

    War der Verwandte verbeamtet oder angestellt? Bei Angestellten gibt es nämlich einen Auflösungsvertrag und eine Neuanstellung. Bei Beamten erfolgt eine Versetzung.

    Ich schätze mal. dass du auf alle Fälle zum Amtsarzt musst, du bist ja auch relativ jung. Wie gesagt, ich musste auch, war damals ca dein Alter, etwas jünger. Dass die Erfahrungsstufen runter gesetzt werden, kann ich mir fast nicht vorstellen, bei mir war es nicht so, DFU hat allerdings was anderes gehört. Letzteres lässt sich aber relativ leicht herausfinden. Der große LehrerInnenverband in Bayern ist der BLLV, vllt. kontaktierst du den, da wird man eigentlich gut beraten.

    Ansonsten hatte ich damals Kontakt mit dem aufnehmenden Schulamt, also mit dem, das für den gewünschten Landkreis zuständig ist. Ich war aber schon umgezogen mit Kind und Kegel, weil es nicht anders ging und war sozusagen darauf angewiesen, dass ein Wechsel funktioniert. Das ging dann sogar schneller als ich dachte. Tatsächlich bin ich zum Schulamt gegangen, habe mein Anliegen geäußert, und da gab es eine Person, die für Personaldinge zuständig war, der hat mir sehr geholfen.

    Na ja, wir gehen zu größeren Festen auch momentan nur, wenn sie draußen stattfinden und wenn wir Abstand zu den anderen "Feiernden" halten können. "Massenveranstaltungen" wie Schützen- oder Stadtfeste, Konzerte, Sport-Events o. ä., wo die Menschen dicht an dicht stehen/gehen und man schlecht Abstände einhalten kann und/oder die in Innenräumen stattfinden, vermeiden wir weiterhin.

    Das habe ich gar nicht so auf dem Schirm, weil ich da eigentlich kaum hingehe, auch ohne Corona.

    Mich hat z. B. im vergangenen Jahr schockiert, dass geschätzt 15 % alle Krebserkrankungen auf Viren zurück zu führen sind (manche sagen sogar 20 %).

    Also noch ein Grund, Maske zu tragen?

    Das kann doch jeder für sich entscheiden. Wer jetzt keine Maske trägt, verstößt nicht gegen die geltenden Vorschriften. Wer weiter Maske tragen will, soll dies doch tun, wer nicht, sollte sich aber auch nicht rechtfertigen müssen.

    Wo gibt es solche Schulen?

    Dachte zumindest in Sachen Deutsch werden die Kinder nur mit Sprachtest eingeschult

    Und die Ukrainer? Es gibt den google-Übersetzer (und DaZ-Stunden, die nicht stattfinden).

    An meiner Schule gibt es auch ein Nichtflüchtlingskind, das nicht im Kindergarten war und zu Hause eine andere Sprache gesprochen hat. Wenn das Alter da ist, tritt die Schulpflicht ein.

    Ich meine in BW wird man als Anfänger eingruppiert.

    Ich wurde nicht als Anfängerin eingruppiert bei meinem Wechsel aus BY, sondern habe da weitergemacht, wo ich war.

    In BY kann man als GS-Lehrerin bei guter Qualifikation und Fortbildungen auf A13 kommen. Eine Kollegin, die in BY A13 hatte, fiel bei ihrem Wechsel nach BaWü auf A12 runter, weil hier Grundschullehrerinnen für immer auf A12 bleiben.

    Ich verstehe die Frage nicht. Wenn ein Land einen Beamten übernimmt, muss es selbstverständlich auch für die Pension aufkommen. Eben darum geht es ja - kein Land will einen Beamten übernehmen, der kurz darauf dienstunfähig wird und dann jahrelang versorgt werden muss.

    Vergessen: Ich meinte, wenn man das Bundesland wechseln möchte und die Untersuchung beim Amtsarzt nicht "besteht," was ist dann mit den alten Pensionsansprüchen aus dem vorherigen Bundesland?

    Wenn er hingegen Diabetes II aufweist, dann wird sich das Bundesland das schon überlegen, ob es den Kollegen mit seine Pensionsansprüchen - und um die geht es ja im Prinzip - übernehmen will.

    Weißt du das sicher? Heißt das, man verliert bei einem Wechsel die Pensionsansprüche oder bekommt man wenigstens die bisher erzielten?

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