Für BW regelt das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg die Höhe der Pension. Im Abschnitt 2 kann man nachlesen, wie sich das Ruhegehalt berechnet. Entscheidend für die Höhe ist in der Regel die EIngruppierung der letzten beiden Dienstjahre.
Ich finde es voll ungerecht.
Andererseits erzählte mir eine Freundin in BY, die als GS-Lehrerin von A12 auf A13 hochgestuft wurde (in BY geht das bei besonderer Qualifikation), dass sich das pensionstechnisch nicht groß auswirkt, obwohl sie am Ende mehrere Jahre A13 hatte. Aber vllt. haben wir es auch falsch verstanden. Ich dachte ja immer, dass jeder einzelner Bezug in einen Topf kommt, addiert und dividiert wird und am Ende ergibt sich die Pension. Ist wohl nicht so. Dann wäre es egal, welches A vorne steht. Vor allem, wer rechnet denn dann jeden Monat rückwirkend neu aus, wenn sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben?
Hieße das im Klartext, dass jemand, der am Schluss auf A16 landet, eine Pension erhält, die so hoch ist, als wäre er 30 Jahre auf A16 gewesen? Voll ungerecht!
Gebe zu, dass ich das Landesbeamtenversorgungsgesetz jetzt noch nicht gelesen habe. Brauche erst mal einen Kaffee.