Beiträge von Zauberwald

    Also braucht man im Zweifelsfall einen guten Anwalt...

    Bevor ich noch was falsch im Kopf habe: Die meiste Zeit meines Lehrerinnenlebens habe ich 23/28 Wochenstunden gearbeitet. Ein paar Jahre auch 25. Wenn ich jetzt die letzten Jahre auf 28/28 Stunden gehe, erhalte ich aber trotzdem nicht die Pension einer vollen Stelle. Stimmt das so?

    Und wie ist das zu verstehen unter §19 des Links von Krabat? siehe S. 8

    (5) Das Ruhegehalt eines Beamten, der früher ein mit höheren Dienstbezügen verbundenes Amt bekleidet und diese Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten hat, wird, sofern der Beamte in ein mit geringeren
    Dienstbezügen verbundenes Amt nicht lediglich auf einen im eigenen Interesse gestellten Antrag übergetreten ist, nach den höheren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des früheren Amts und der gesamten
    ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 gelten entsprechend. Das Ruhegehalt darf jedoch die ruh

    Flupp

    Für BW regelt das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg die Höhe der Pension. Im Abschnitt 2 kann man nachlesen, wie sich das Ruhegehalt berechnet. Entscheidend für die Höhe ist in der Regel die EIngruppierung der letzten beiden Dienstjahre.

    Ich finde es voll ungerecht.

    Andererseits erzählte mir eine Freundin in BY, die als GS-Lehrerin von A12 auf A13 hochgestuft wurde (in BY geht das bei besonderer Qualifikation), dass sich das pensionstechnisch nicht groß auswirkt, obwohl sie am Ende mehrere Jahre A13 hatte. Aber vllt. haben wir es auch falsch verstanden. Ich dachte ja immer, dass jeder einzelner Bezug in einen Topf kommt, addiert und dividiert wird und am Ende ergibt sich die Pension. Ist wohl nicht so. Dann wäre es egal, welches A vorne steht. Vor allem, wer rechnet denn dann jeden Monat rückwirkend neu aus, wenn sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben?

    Hieße das im Klartext, dass jemand, der am Schluss auf A16 landet, eine Pension erhält, die so hoch ist, als wäre er 30 Jahre auf A16 gewesen? Voll ungerecht!

    Gebe zu, dass ich das Landesbeamtenversorgungsgesetz jetzt noch nicht gelesen habe. Brauche erst mal einen Kaffee.

    Fand die Idee toll, habe es für Baden-Württemberg getestet, bin gescheitert.

    Auf Nachfrage per Email erfahren: Kann nur genutzt werden, wenn man beim KVBW (Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg) beihilfeberechtigt ist. Nicht, wenn man über LBV beihilfeberechtigt ist.

    Aber macht sich natürlich toll, wenn in der Tabelle für Baden-Württemberg ein "ist vorhanden" eingetragen ist.

    Meine Tochter, Berufsanfängerin, wollte neulich wissen, wie man die Rechnungen einreicht. Ich zeigte ihr alles analog, so wie ich das immer mache. Sie machte es per Handy (LBV) und siehe da, schon nach ein Paar Tagen hatte sie das Geld sowohl von der Beihilfe als auch von der Privaten Versicherung. Nächstes mal lasse ich mir von ihr zeigen wie es geht. Es scheint auf digitalem Weg viel schneller zu gehen. Man muss den QRcode einscannen vom Beihilfeantrag.

    Die Stunden ja, aber ob die Pension auf Grundlage von A12, 13, 14, 15 oder 16 berechnet wird, da spielen nur die letzten Jahre eine Rolle.

    Jemand, der 4 Jahre vor der Pension auf A14 befördert wird, bekommt das gleiche wie jemand, mit exakt den gleichen Reduktionen, der nach 4 Jahren auf A14 befördert wurde.

    Supi, schnell noch so ne Stelle suchen :cash:

    Leider gibt es keine Pensionsanrechnung, wenn man den Job 15 Jahre macht und dann für die letzten Jahre zurück ins Glied tritt.

    Das verstehe ich nicht. Deine Pension errechnet sich doch aus dem, was du in jedem einzelnen Jahr verdient hast. Egal, ob das am Anfang oder am Ende ist. Wenn du für die 15 Jahre SL mehr Besoldung bezogen hast, wirkt sich natürlich auf deine Pension aus.

    Aber die Mär, dass sich die Pension aus den Bezügen der letzten 3 Jahre errechnet, hält sich ja immer noch. Nein, das ist nicht so. Ich bekomme schon meine voraussichtlichen Pensionsbezüge ab und an zugeschickt und da sieht man, dass jede Ermäßigungsstunde von anno irgendwann zu Buche schlägt.

    Meine Schule ist das ziemliche Gegenteil einer Brennpunktschule. Trotzdem wäre draußen frühstücken und womöglich noch Mittagessen absolut utopisch! Meine Erstklässlerkinder kann ich mir nicht vorstellen wie sie draußen im Laufen essen. Genügend Sitzplätze für alle Klassen gäbe es draußen gar nicht. Selbst wenn sie in der Klasse ihre Straßenschuhe anließen, so müssten sie dann ihre Brotdose mit zur Garderobe nehmen, dort abstellen um sich ihre Jacke, Schal, Mütze anzuziehen, dann draußen wieder abstellen, weil sie ja ihre Masken abnehmen und Weg packen müssen, dann im Stehen essen und schließlich den Rest der Pause mit ihrer Brotdose herumlaufen. Bei dem vielen Essensresten, die da auf dem Boden landen würden, hätten wir sehr bald die Ratten auf dem Schulhof (aus diesem Grund ist es bei uns übrigens verboten, Essen mit nach draußen zu nehmen).

    Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre mit der Lehrkraft nach draußen zum Essen zu gehen, jede Klasse hat ihren eigenen Bereich, jeder setzt sich auf den Boden und dann wird dort gegessen. So wurde es eine Zeit lang beim Gym meiner Tochter für die Mittagspause gehandhabt, aber das war natürlich im Sommer und lief selbst bei denen suboptimal.

    Ich bin sicher, dass meine Erstklässler das alles ab Montag schaffen.

    In meinem Kollegium gibt es meines Wissens einige wenige KuK, die sich bisher nicht haben impfen lassen (von einer Kollegin aus meiner Abteilung weiß ich das ganz sicher; sie wartet auf den Totimpfstoff...), aber die gehören alle nicht in die Ecke der Querdenker und Verschwörungstheoretiker. Sie sind auch weiterhin im Dienst, legen also regelmäßig ihre Testbescheinigungen vor.

    Ich dachte, der Totimpfstoff wäre jetzt da, wobei ich mir habe sagen lassen, dass das alles Totimpfstoffe sind, aber antimon e.a. kennen sich da sicher besser aus.

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