Beiträge von Zauberwald

    Ich bin Konrektorin in einer Grundschule und habe A13+AZ, meine Amtsbezeichnung lautet "Konrektorin", nicht "Studienrätin/GS".

    Mit A12 und im funktionslosen Beförderungsamt mit A12+AZ ist die Amtsbezeichung "Lehrer/Lehrerin", im funktionslosen Beförderungsamt mit A13 dann "Studienrat/Studienrätin im Grundschul-/Hauptschuldienst".

    Vermutlich haben die beiden, die ich kenne, noch aufwändige Zusatzqualifikationen. Bei einer bin ich mir ganz sicher.

    Die andere kann ja aufwändige Qualifikationen haben und zusätzlich Konrektorin sein. Die Bezeichnung Studienrätin käme dann aufgrund ihrer Qualifikation.

    Ich gönne es den Grundschullehrern ... und von mir aus auch sehr gern den "Studienrat".

    Weiß jemand was über BaWü? Ich glaube, wir sind glaube ich fast das letzte Bundesland mit A12....

    Unsere Nachbarn haben alle schicke SUVs vor der Tür stehen... Manche 4 Stück, weil die Söhne auch schon bei Mercedes sind... :rofl: Nee, Späßlein. Sind sowieso alle geleast.

    Absolut richtig.

    Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.

    An unserem Gymnasium fing vor Jahren ein kath. Kirchenmitarbeiter (Gemeindereferent??? o.ä., Diakon???), der ein paar Religionsstunden unterrichten musste, etwas mit einer 16jährigen an. Sie kannten sich auch aus der Jugendarbeit. Der war mindestens Anfang/Mitte 30. So genau weiß ich nicht, wie es ausging, aber er wurde "versetzt." Wäre interessant zu wissen, ob sie heute ein Paar sind. Das ist bestimmt 15 Jahre her.

    Ich bin 60 und habe noch 3-6 Jahre vor mir. Spaß macht es mir immer noch, mit den Schülern zu arbeiten, vor allem ist es denen egal, wie alt man ist oder sie merken es nicht. Es kommt immer so viel rüber, das einem guttut und ich weiß gar nicht, womit ich das im Ruhestand ausgleichen soll.

    Irgendwie weiß ich jetzt mehr, worauf es ankommt und wenn ich bis zur nächsten Klassenarbeit nicht das ganze Thema schaffe und noch vor dem Zeugnis eine Note haben muss, dann wird eben der Test gekürzt. Ich bin relaxter als früher und wenn alle müde sind, dann wird der Tag mit einem Spiel beendet anstatt noch irgendwas reinzupressen, das nicht wirklich die Welt verändert.

    Ich habe gerade eine sehr liebe Klasse.... :danke:

    Die beiden Jahre vorher waren sehr sehr anstrengend. In der Klasse häuften sich Problemfälle und ich war oft am Ende meiner Kraft. Aber auch da gab es trotzdem sehr sehr anständige Kinder. Auf dem Weg zur Schule begegnen mir manchmal meine alten Racker, da wird man entweder kurz umbaucht, freundlich gegrüßt oder wenigstens wird die Hand cool erhoben. Meine Kollegen meinen, das wäre ein gutes Zeichen, denn manchmal wollen einen die Kinder in der 5. nicht mehr kennen.

    Was mich nervt, sind 2 nachmittägliche Besprechungen/Teamsitzungen in der Woche. Das empfinde ich meist als überflüssig, zumindest strukturierbarer. Aber was soll man machen?

    Prinzipiell bin ich entlastet, weil ich nachmittags nicht mehr meine eigenen 3 Kinder versorgen/mit ihnen lernen muss, weil sie erwachsen sind . Das macht viel aus.

    Schwierige Kinder gab es schon immer. Ich komme besser mit ihnen klar, als früher, obwohl man in seltenen Fällen trotz viel Anstrengung keinen Zugang bekommt, wenn man nur 1 oder 2 Stunden in der Klasse ist, aber das ist mir dann wurscht.

    Jetzt bin ich auch interessiert: Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich auf Antrag ohne Bezüge (und ohne zwingenden Grund) beurlauben zu lassen?

    Für BaWü bis zu 15 Jahre - zwingender Grund ist hier aber: Kindererziehung (unter 18 Jahre) oder Pflege eines Angehörigen....

    1.1.1 Sonderurlaub bis zu 15 Jahre 28 TV-L räumt dem Arbeitgeber die Befugnis ein, darüber zu entscheiden, ob er Beschäftigten auf deren Antrag hin Sonderurlaub unter Wegfall des Entgelts erteilt. Haben die Beschäftigten einen wichtigen Grund und gestatten die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse die Beurlaubung, hat der Arbeitgeber Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu erteilen (§ 315 Abs. 1 BGB). Die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 TV-L durch die Beschäftigten ist regel mäßig ein wichtiger Grund im Sinne des § 28 TV-L. Bei der Gewährung eines diesen Zwecken dienenden Urlaubs nach § 28 TV-L kann in Anlehnung an die Ermessenspraxis bei Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für Landesbeamtinnen und -beamte verfahren werden. Die Höchstgrenzen für die Dauer der Beurlaubung nach § 73 LBG dürfen nicht überschritten werden. Auf die Vorschriften der §§ 14 und 15 des Chancengleichheitsgesetzes wird hingewiesen. Bei Genehmigung des Sonderurlaubs sind die Beschäftigten darauf hinzuweisen, dass während der Beurlaubung in der Regel ein weiteres Arbeitsverhältnis nicht begründet werden darf und Nebentätigkeiten, die dem Zweck des Sonderurlaubs zuwiderlaufen, untersagt werden können. 1.1.2 Teilzeitbeschäftigung grds. unbefristet § 11 Abs. 1 TV-L regelt ausdrücklich den Fall der Teilzeitbeschäftigung aus bestimmten familiären

    bis zu 15 Jahre - zwingender Grund ist hier: Kindererziehung (unter 18 Jahre), Pflege eines Angehörigen....

    Findet ihr, dass es Vorteile gibt, in bestimmten Bundesländern Grundschullehramt zu studieren? Zum Beispiel komme ich aus Thüringen (10 Semester, 3 Fächer), im Vergleich zu Hessen (7 Semester, 3 Fächer) und Sachsen (8 Semester, 4 Fächer). Wenn man in Hessen studieren würde und anschließend das Referendariat in Thüringen macht, hätte man doch 3 Semester weniger, oder? Und wenn man in Sachsen studiert, würde man laut Theorie zwei Semester sparen und könnte zusätzlich ein weiteres Unterrichtsfach unterrichten, oder? Wenn man dagegen in Thüringen studiert, könnte man Sachunterricht mit dem Schwerpunkt Schulgarten studieren – würde man dadurch schwieriger versetzt werden können, da Thüringen das einzige Bundesland ist, in dem dieses Fach als Unterrichtsfach existiert?

    Was haltet ihr von den Gedankengängen?

    Da es in BaWü immer einen NC für GS-Lehramt gab - zumindest in letzter Zeit- haben manche Kolleginnen in BY studiert und sind fürs Ref. zurückgekommen, weil es in BY 2 Jahre dauert, hier nur 1,5 Jahre und weil es in BY als sehr stressig gilt. Außerdem ist man in BY im 2. Ref.jahr bereits Klassenlehrerin mit allen Aufgaben. Hier nicht. Ich selbst habe Studium und Ref. in BY gemacht und behaupte (anekdotische Evidenz), dass zumindest das Ref. in BY anspruchsvoller ist als in BaWü. Allein das Schriftwesen fordert einen in BY enorm und was ich so beobachte, was die Referndarinnen "abliefern" müssen, ist das hier doch weit weniger.

    Da bin ich vollkommen bei euch. Ja, ein Teil wird auch durch die Abminderungsstunden ausgeglichen und diese kompensieren dann den höheren Präsenzbedarf etwas gegen. Dieser wiederum gehört schlicht zum Stellenprofil dazu und - um zum TE zurückzukommen - kollidiert dann eben durchaus mit dem Familienleben stärker, als das als normale Lehrkraft passieren würde. Dessen muss man sich bewusst sein.

    Das ist in den kleinen Grundschulen vermutlich anders, aber ich habe schon extrem unterschiedliche Leitungen erlebt von Anwesenheit von 7.30Uhr-12.30Uhr und nachmittags frei, keine Klassenleitung, bis Klassenleitung, Mentorin für Referendar, nachmittägliche Anwesenheit bis in die Abendstunden, auch teilweise an Wochenenden und in den Ferien. Zumindest bei meiner Schulart scheint das möglich zu sein. Wobei fall 1 schon sehr extrem war. Will heißen, die einen arbeiten wenig und die anderen viel.

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