Meines Wissens gab es vor einigen Jahren mal einen Vater, der hat in Münster vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sein Kind (die Familie waren Moslems) nicht auf der gewünschten Schule (staatl. kath. Grundschule) angenommen wurde.
Der Vater wollte (nachvollziehbarer Weise) nicht unterschreiben, dass sein Kind im kath. Religionsunterricht teilnimmt. Daher hatte der Schulleiter ihn abgelehnt.
Wie es vor Gericht entschieden wurde, weiß ich aber nicht mehr. ich denke aber, dass die Ablehnung bestätigt wurde.
Aber da sich staatlich katholische Grundschulen kaum von Gemeinschaftsgrundschulen unterscheiden (müssen), sollte es für Kinder anderer Konfessionen kein Problem sein - sieht man von der Teilnahme am Religionsunterricht ab. Finde es aber gut, wie es bei RosaLaune gelaufen ist.
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Eigentlich hat es mehr Auswirkungen auf das Personal.
Schulleiter MUSS katholisch sein, Konrektor auch. (Gibt nur wenige Ausnahmen bei Konrektoren.)
Kollegen müssen nicht katholisch sein, aber katholische Bewerber müssen aufgrund des Profils vorrangig eingeladen werden.
Sprich: wenn ich einen konfessionslosen Bewerber mit Note 2,3 habe, muss ich auf jeden Fall alle katholischen Bewerber bis zu dieser Note auch einladen. Zum Vorstellungsgespräch.
Bin mal gespannt, wann da mal jemand vor dem EU-Gerichtshof klagt.
Sorry fürs off-topic.