So eine idiotische Idee.
Das ist ziemlich einfach: Keiner muss sich den Samstag freihalten. Auch nicht, wenn er lange vorher angekündigt wurde. Da würde ich mitteilen, dass ich an diesem Tag verhindert bin und damit wäre für mich der Keks gegessen.
Und bei nächster Gelegenheit würde ich die Person mal fragen, was er/sie sich dabei gedacht hat, sich so sein Kollegium zu verprellen. So macht man Schulentwicklung....nicht!
Mal abgesehen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand am Samstag vor den Ferien kurzfristig vorher zu einer Dienstveranstaltung einlädt, frage ich mich, ob das irgendwo in Verordnungen geregelt ist. Ich meine, den Samstag freihalten zu müssen oder umgekehrt, den Samstag nicht freihalten zu müssen.
Bei uns finden pädagogische Tage und der Tag der offenen Tür am Samstag statt, was aber zu Schuljahresbeginn auf einer LK beschlossen wird und somit die Termine rechtzeitig bekannt sind.
Und in dem Zusammenhang frage ich mich auch, welche Konsequenzen es hat, so einen Termin einfach zu vergessen. Geldstrafe, Kündigung, Versetzung....? Wahrscheinlich nichts von dem.