Beiträge von qchn

    in NRW stellt der pädagogscher Tag übrigens auch für Kollegin A keine Arbeitserleichterung dar

    § 11 ADO

    (4) [...] Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. [...]

    Offenbar hat das Ministerium nun die Lage für Schwangere in NRW geändert: Man ist nicht mehr automatisch 8 Tage raus bei einem Coronafall an der Schule, sondern es muss (bei jedem Fall?) eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, wie „nah“ man dem Schüler ist: Wenn man nur in der Sek1 unterrichtet, der Covidfall taucht aber in der Sek2 auf, dann scheint man als Schwangere ganz normal weiterarbeiten zu dürfen.

    das ist doch für die Schulen noch viel nerviger.

    Quittengelee: Bei allem Respekt gegenüber der Studie würde ich da eher auf die Erfahrung mit mir bekannten realen Fällen setzen. Womöglich schreibst du hier bereits mit Usern, die selbst die besagten strukturellen Benachteiligungen überwinden konnten.

    ins Verhältnis gesetzt, muss man sich aber bei solchen Fällen fragen, was da passiert ist, dass Fähigkeitsselbstkonzept, Leistungswille etc trotz der gegebenen Umstände positiv sind und nicht andersherum, warum das Gros das nicht hinbekommt. ich bin jetzt wissenschaftlich nicht mehr auf dem neuesten Stand, aber in der Resilienzforschung stellte sich imho raus, dass es in der Regel reicht, eine einzige erwachsene Bezugsperson im Umfeld zum Vorbild zu haben, der einen anderen Habitus hat, als das Umfeld.

    naja, wie leben in Zeiten, in denen jedeR selbst entscheidet, von was er/sie getriggert ist und darauf verdammtnochmal Rücksicht genommen werden muss - egal wie absurd es ist.

    Bist du in NRW? Wie kannst du 1-2 abrechnen, wenn du keine 4 hattest?

    Ich meine der Wortlaut war irgendwie sowas wie "ab der vierten Stunde abrechenbar". An allen Schulen, an denen ich bisher war, hieß das, dass mit Erreichen der 4. Stunde eine Abrechenbarkeit vorlag, d.h. zB, wenn Du 5 Stunden vertreten hast, aber 3 Minusstunden enstanden sind, kannst Du die verbliebenen 2 immernoch abrechnen, weil Du ja insgesamt mindestens 4 hattest.


    edit: oh Karl-Dieter hat das ganze viel schöner und nachvollziehbarer beschrieben, aber ich lass es mal stehen.

    ich bin zur Zeit nicht im aktiven Schuldienst und kann also nichts zur aktuellen Lage sagen.
    Ich hatte als VZ-Kraft 2-3 VBs pro Woche (je nach Woche) und trotzdem in den wenigsten Monaten abrechnen können.
    August zu kurz, September oft ja, Oktober Schulferien, November und Dezember leider oft ja, Januar zu kurz (Weihnachtsferien und Zeugnisse), Februar-März 9er Praktika, April-Juni, zu kurz und irgendein Abikurs weg.

    Also ich hab als VZ mit voller Stundenzahl eigentlich in etwa 3/4 der Monate was abrechnen können. Wenn nicht 4 Stunden, dann zumindest 1-2 davon. Meistens mehr. Ich hab aber auch an einer Ganztagsschule unterrichtet, an der alles vertreten wurde in der Sek 1 und auch in Randstunden nie was ausgefallen ist.

    Ja dann sollen sie halt diskutieren?! Ich habe an 5 Tagen in der Woche 25,5 Stunden Unterricht abzuleisten, das macht 19,125 Zeitstunden reine Unterrichtszeit. Wenn ich dann mit Konferenzen etc. auf von mir aus 25 Zeitstunden an der Schule komme fehlen mir immer noch 16 Stunden, die ich zuhause arbeite. Den Finanzbeamten will ich sehen, der das in Frage stellt. Es gilt anrufen und sich ggfls. mit dem Chef verbinden lassen, so hab ich bisher alle Probleme bzgl. Steuererklärung aus der Welt schaffen können.

    Und sollte der Tag X kommen, an dem das Finanzamt die reale Situation von uns Lehrern nicht mehr anerkennt hat meine SL am Tag X+1 sämtliche(!) Unterlagen von zu Hause in ihrem Büro stehen, mitsamt der schriftlichen Anweisung, mir einen den gesetzlichen Vorgaben genügenden Bildschirmarbeitsplatz einzurichten. Als Anhang dann noch ein Schreiben meines Orthopäden, der auf die Notwendigkeit eines besonderen Schreibtischstuhles sowie die Höhenverstellbarkeit des Schreibtisches hinweist. Ich setze mich mit einem Bandscheibenvorfall sicher nicht mit meinem iPad (=Dienstgerät) an einen Katzentisch in der Ecke des Lehrerzimmers auf einen 50 Jahre alten Holzstuhl und erstelle Klausuren etc...

    mein smiley war kein auslachendes Nelson "haha", sondern ein echt erfreutes Gesicht. früher hätte man "word" geschrieben =)

    kleiner gruener frosch  k_19


    Habe gerade mit dem LBV telefoniert. Die Schule hat tatsächlich die jeweiligen Einträge V bzw. A falsch gesetzt. Ich darf jetzt für die letzten 7 Jahre die Bezügemitteilungen überprüfen, wo dieser Fehler überall auftaucht. Die Schule muss dann neue Anträge stellen.


    Das LBV prüft nach eigener Aussage NICHT noch einmal nach, sondern nimmt stumpf dass, was die Schulen einreichen.

    wie wird denn der Wert einer Stunde berechnet? wenn man jetzt mal zB von nem A13 Gehalt ausgeht. Auf der Bezügemitteilung steht ja immer, was z.B. 13 von 25.5 Deputatstunden sind. Wenn man dann 1 von 25.5 Stunden analog berechnet, ist das ja nicht der Wert von einer einzigen Stunde, sondern von etwa 4. Oder sprechen wir hier garnicht von kurufristigen einzelnen Vertretungsstunden, sondern von langfristig angeordneter, vom LR zustimmungspflichtiger Mehrarbeit?


    edit: habs gefunden. sind etwa 50 euro

    Bevor sie dich in den Mathe-ZK schickt, gibt es sicher andere Leute im Kollegium oder auf der Bewerber*innenliste, die eine gewisse Affinität gezeigt haben (oder du hast zumindest vor der Bewerbung ein paar Semester Mathe studiert, um die Affinität zu beweisen). Das heißt: Ein ZK ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss gebraucht werden.

    ich bin absolut bei Dir, was die Aussage angeht, dass SL den Zertifikatskurs nicht aus Freundlichkeit verordnen und bei allen anderen Zertikatskursen würde ich Dir ggf. auch beim zitierten Rest zustimmen - außer halt bei Mathe. zum Einen gibt es kaum ein Gymnasium, das nicht noch mehr MathelehrerInnen gebrauchen kann, und wenn nur, damit bisherige MathekollegInnen mehr in ihrem anderen Fach (Physik, Informatik) unterrichten können. Ebenso kann ich mir kaum vorstellen, dass es an irgendeiner Schule eine lange BewerberInnenliste für den ZK Mathematik gibt: Diejenigen, im Kollegium, die sich Mathe vorstellen können, unterrichten das eh schon fachfremd ganz ohne ZK und haben zudem ohnehin zumeist ein MINT-Fach, das ebenso dringend gesucht wird. Darüber hinaus ist Mathematik - im Gegensatz zu z.B. "Darstellen und Gestalten" - nicht gerade ein Fach, das Entlastung verspricht, sondern es kommt mit Klassenarbeitsverpflichtung und ggf. Klassenleitung daher - allein daher sollte die BewerberInnenlage im Kollegium überschaubar sein.

    imho ist die Kombi F/S auch aus systemischen Gründen nicht so super, weil es quasi um die selben SuS konkurrierende Fächer sind, die oft parallel liegen werden, aber wenn Du beim Einstellungsgespräch sagst, dass Du die Bereitschaft für nen Zertifikatskurs Mathe Sek i mitbringst, kommt das in der regel sehr gut an. (wie gut der Zertifikatskurs ist, ist sicher Ansichtssache, aber offenbar wird man in Mathe da besser ausgebildet, als in Praktischer Philosophie)

    Und es reicht sicherlich auch nicht aus, dass ich wenig Schlaf bekommen habe oder die Betreuung meines Kindes belastend ist. Auf Klassenfahrt betreuen die Lehrkräfte auch die Kinder und sind nicht am nächsten Tag alle krank.

    also, das kann man jetzt auch so pauschal nicht sagen. Zum Einen werden ja Belastungssituationen höchst unterschiedlich wahrgenommen und der eine mag sich nach ner durchgemachten Nacht krank fühlen und Du nicht und zum Anderen sind bei uns regelmäßig KuK nach einer Klassenfahrt krank. ne Dauerlösung für das o.a. Problem kann das Kranksein dennoch nicht darstellen. Komisch, dass es dafür keine Regelung gibt, so unwahrscheinlich ist das ja nicht. Ich würde wahrscheinlich auch über die Corona-Regelung versuchen - wenn unsere Tagesmutter krank ist, kann ich schließlich auch Sonderurlaub nehmen, aber was die Gesetzgeberin dazu sagen würde, interessiert mich auch.

    In NRW würde ich sagen OBAS ist deutlich anstrengender als Ref, weil OBAS deutlich mehr Unterricht + Ref ist.

    also das find ich jetzt doch zu einfach gedacht. natürlich machst Du in OBAS mehr Unterrichtsstunden, aber die müssen auch nicht so gut vorbereitet werden, wie im Ref, so dass es ggf. am Ende beim Workload viel ähnlicher aussieht. Darüber kann u.U. die psychische Belastung im OBAS geringer sein, wenn zB man schon eine feste Stelle sicher hat und quasi unbeobachtet ist, während es im Ref auf die Note ankommt und man ständig die Bewertung spürt. Größter Nachteil am OBAS ist imho, dass man deutlich weniger Zeit und Gelegenheit für die extrem lehrreiche intensive Stundenvorbereitung hat - dafür ist man direkt im Ernstfall, was einem später auch wieder nützt.


    Insofern wäre mein Rat: wenn Du schon unterrichtet hast, also es Dir leicht fällt, Buchunterricht oder wenig geplante Stunden durchzuführen, ist OBAS sicher der richtige Weg, wenn es Dir nur daum geht, fertig zu werden.

    das mag sein, aber die Schwangeren lassen sich nicht freistellen, sondern sie dürfen die Schule nicht betreten aus Gründen, die sie selbst nicht zu verantworten haben. (naja gut, die Schwangerschaft natürlich schon) Entsprechend find ich es absolut kein Stück ungewöhnlich oder paradox oder verwerflich, wenn sie in ihrem Alltag auf Masken verzichten, obwohl sie wegen Corona nicht in der Schule unterrichten. dass das Ganze dann natürlich langfristig doch wieder auf ein BV herausläuft, weil keine Schule Interesse daran hat, jemanden permanent für 8 Tage auszuplanen, ist ja nicht die Schuld der Schwangeren.

    Das war bei mir (NRW) die Frage von Henne und Ei… Beihilfe wollte eine neue Quotenbescheinigung der PKV (also 30%) sehen, um dann auf 70% umzustellen, die PKV wollte diese Quotenbescheinigung erst erstellen, nachdem die Beihilfe umgestellt hatte… man sollte meinen, solche Fälle kämen öfters vor. Naja, irgendwann mit Screenshot der Beihilfe-Homepage mit dem richtigen Prozentsatz wurden die beiden sich dann einig.

    genau so bei uns. und ganz wichtig: die neue Quote gilt rückwirkend zum Monatsersten. Das war richtig toll, neben der (überraschend früher als erwartet geborenen) Neugeborenen noch die ganzen rückabgewickelten Rechnungen der Privaten zu händeln, und Nachzahlungen der Beihilfe nachzuhalten. wär ich nochmal in der Situation, ich würd künftig 4-8 Wochen vor ET des zweiten Kindes keine Rechnung mehr einreichen.

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