Und immer dran denken: Was die erste Instanz urteilt, hat in Fällen wie diesem, wo es doch um eine gewisse Tragweite geht, eher nicht so große Bedeutung.
Ja, weil Lehrer in rechtlichen Dingen gerne mal zurückstecken. Wenn die harmlose Schürfwunde dann zu einer Blutvergiftung mit schweren Folgeschäden geführt hat, schaut ihro Unbedarftheit gewaltig in die Röhre.
Man muss übrigens die leichte Schürfwunde nicht bonfortionös als Dienstunfall melden. Ein Eintrag ins Verbandbuch reicht (pst, Hand aufs Herz: Wer weiß, was das ist und wo man es findet?).
Ich schreibe alle versorgten Verletzungen ins Verbandbuch und fordere auch alle Kollegen auf. Bei einer Schürfwunde kann ich aber definitiv unterschreiben, dass diese gerade eben im Dienst geschehen ist. Ich vermerke aber auch, wenn ich bei einem Schüler eine "alte" Verletzung mit einem neuen Pflaster versorge (ich könnte es ja falsch kleben).
Und: ich wünsche natürlich gute und komplette Genesung, mich wundert es aber nur, warum es dann so wichtig ist, wenn man selbst betroffen ist und evtl. profitieren könnte. Und ansonsten Corona als unwichtig abgetan wird und keine oder nur geringe aktive Prävention erfolgt.