Beiträge von dreisamteacher

    Ich nehme an, Du sprichst von einer unterrichtspraktischen Prüfung im Zweiten Staatsexamen?! Meine Erfahrung damals war, dass komplettes Durchfallen wirklich eine Ausnahme blieb und nur geschah, wenn jemand offenkundig eine völlig schiefe Stunde hielt und/oder NULL SchülerInnenorientierung hatte. Also keine Sorge, meines Erachtens fällt man im Ref nicht ohne Grund durch – und erst recht nicht wegen irgendwelcher Kleinigkeiten im Unterricht... aber das ist meine höchst subjektive Erfahrung ;)

    Unbedingt vorher anrufen. Meines Erachtens machen das die allermeisten interessierten BewerberInnen und die Schulleitungen können sehr gut durch die Blume kommunizieren, ob sich eine Bewerbung lohnt. Angesichts des immensen Aufwandes (Anlassbeurteilung, Bewerbergespräche usw.) wäre es geradezu verschwendete Energie, sich auf intern bereits verplante Stellen fremd zu bewerben...

    Hallo liebes Forum,

    ich habe im Rahmen der Januar-Beförderungsausschreibungen (Baden-Württemberg, RP Freiburg) eine A14-Bewerbung an einer anderen Schule eingereicht. Das Bewerbergespräch und alles lief super und der Direktor hat mir durch die Blume signalisiert, dass sie mich wollen.

    Nun meine Frage: Wie erfahre ich, ob ich zum kommenden SJ an die Schule wechsle bzw. die A14-Beförderung bekomme? Taumelt irgendwann Ende Mai eine Beförderungsurkunde an meiner alten Schule ein oder erfahre ich das früher und auch direkter?

    Mir ist bewusst, dass das RP über die Beförderung entscheidet, aber es ist ziemlich unbefriedigend, bis Ende Mai in den Seilen zu hängen und nichts zu wissen. Hat jemand eigene Erfahrungen?

    Danke für euer Feedback!

    Liebe Grüße!

    Vielen Dank für die sehr substanziellen und hilfreichen Antworten! Wie sieht es Eurer Erfahrung nach mit Versetzungen an eine andere GMS (etwa eine der wenigen mit Oberstufe) aus? Sind Versetzungen innerhalb der Schulart weniger problematisch, weil das RP dann keinen Lehrer an ein GYM verlöre?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    auf diesem Wege versuche ich einmal, Ratschläge oder Erfahrungen zu sammeln. Kurz zur Situation: Ich bin Studienrat an einer Gemeinschaftsschule in BW (Beamter auf Probe) in meinem ersten Dienstjahr. Aus verschiedenen Gründen möchte ich die Schule wieder verlassen. Die GMS-Stelle habe ich damals bei den frühen Ausschreibungen angenommen und mich danach ziemlich geärgert, weil später auch noch viele Stellen an Gymnasien ausgeschrieben waren, die ich dann alle nicht mehr annehmen konnte.


    Ich erwäge nun, folgendermaßen zu verfahren: Ich könnte beim RP meine Entlassung zum Schuljahresende beantragen. Dann müsste ja eine Neubewerbung jederzeit möglich sein. Allerdings frage ich mich: ist eine Teilnahme an den laufenden Ausschreibungen (Februar/März) möglich, wenn die Entlassung erst zu Ende Juli erfolgt, aber bereits feststeht? Oder müsste die Entlassung bereits zum Halbjahr (mithin Februar) erfolgen, damit eine Teilnahme am laufenden Einstellungszyklus und eine Neueinstellung zu September 2020 in Frage käme? Aus meiner Sicht müsste entscheidend sein, dass zum Einstellungstermin im September kein anderes Dienstverhältnis mehr besteht.


    Ihr merkt, meine Frage tangiert vor allem Einstellungs- und Beamtenrecht... vielleicht weiß ja jemand mehr. Bei der GEW meinte man, das müsste so klappen. Aber: Theorie und Praxis...

    Im Voraus herzlichen Dank für alle Ideen und Anregungen!


    Herzliche Grüße aus Südbaden,

    DreisamD

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