Meines Erachtens wäre es verwaltungsrechtlich höchst problematisch, eine erneute Verbeamtung auszuschließen. Mit welcher Begründung, mit welcher rechtlichen Grundlage? Jedes öffentliche Amt steht jedem und jeder (in gewissen Altersgrenzen) nach Befähigung und Leistung offen. Wie stünde es denn dann um entlassene VerwaltungsbeamtInnen, die später Lehramt studieren und in einem anderen Geschäftsbereich erneut verbeamtet werden sollen?
Fakt ist in BaWü: Rein rechtlich klappt Entlassung und Neu-Verbeamtung! Entscheidend ist, dass eine Schule dich möchte und eine Planstelle zur Verfügung steht. Die abgeleistete Probezeit wird ggf. sogar angerechnet. Eine andere Frage ist halt, ob es im Lebenslauf doof aussieht und das deine Chancen mindert, dass eine Schulleitung sich erneut für dich entscheidet. (Nach dem Motto: Der geht eh, wenn er weg will... ![]()
ABER: Ich bin auch erst im dritten Dienstjahr und meine (kurze) Erfahrung zeigt, dass ein Ortswechsel schon irgendwie klappt. Entweder durch Abordnung, durch Versetzung oder durch Bewerbung auf eine A14-Stelle andernorts.