Beiträge von dreisamteacher
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- Reip, Gayer: Schul- und Beamtenrecht
- das gute alte GEW-Jahrbuch
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Kris24 ja, Du sagst es. Dem Vernehmen nach wurden in der aktuellen STEWI-Runde sogar GYM-Mathe/Physik-KollegInnen abgewiesen, die in den Regierungsbezirk Freiburg wechseln wollten...
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Meines Erachtens wäre es verwaltungsrechtlich höchst problematisch, eine erneute Verbeamtung auszuschließen. Mit welcher Begründung, mit welcher rechtlichen Grundlage? Jedes öffentliche Amt steht jedem und jeder (in gewissen Altersgrenzen) nach Befähigung und Leistung offen. Wie stünde es denn dann um entlassene VerwaltungsbeamtInnen, die später Lehramt studieren und in einem anderen Geschäftsbereich erneut verbeamtet werden sollen?
Fakt ist in BaWü: Rein rechtlich klappt Entlassung und Neu-Verbeamtung! Entscheidend ist, dass eine Schule dich möchte und eine Planstelle zur Verfügung steht. Die abgeleistete Probezeit wird ggf. sogar angerechnet. Eine andere Frage ist halt, ob es im Lebenslauf doof aussieht und das deine Chancen mindert, dass eine Schulleitung sich erneut für dich entscheidet. (Nach dem Motto: Der geht eh, wenn er weg will...ABER: Ich bin auch erst im dritten Dienstjahr und meine (kurze) Erfahrung zeigt, dass ein Ortswechsel schon irgendwie klappt. Entweder durch Abordnung, durch Versetzung oder durch Bewerbung auf eine A14-Stelle andernorts.
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Hallo Max, nur wegen der Flexibilität würde ich persönlich nicht auf die Verbeamtung verzichten. Du kannst dich zum Schuljahresende auch als Beamter jederzeit aus dem Dienst entlassen lassen und andernorts neu bewerben. Eine Versetzung klappt auch im Angestelltenverhältnis nicht automatisch einfacher als im Beamtenstatur.
VG
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Für alle künftigen A14-BewerberInnen, die in diesem Thread landen: Man erhält die Urkunden Mitte/Ende Mai. Das RP versendet die Urkunden in den ersten Tage des Monats Mai, dann sind sie einige Tage auf dem Dienstweg unterwegs und kommen mal schneller mal langsamer an den Schulen an.
Wer unsicher/ungeduldig ist oder nachhaken möchte: Bei den RPs gibt es feste SachbearbeiterInnen, die für das A14-Beförderungsverfahren zuständig sind. Man kann dort unkompliziert nachfragen und erhält dann eine Auskunft zum Stand des Verfahrens (auf dem "kurzen Dienstweg" ;).
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Für alle künftigen A14-BewerberInnen, die in diesem Thread landen: Man erhält die Urkunden Mitte/Ende Mai. Das RP versendet die Urkunden in den ersten Tage des Monats Mai, dann sind sie einige Tage auf dem Dienstweg unterwegs und kommen mal schneller mal langsamer an den Schulen an.
Wer unsicher/ungeduldig ist oder nachhaken möchte: Bei den RPs gibt es feste SachbearbeiterInnen, die für das A14-Beförderungsverfahren zuständig sind. Man kann dort unkompliziert nachfragen und erhält dann eine Auskunft zum Stand des Verfahrens (auf dem "kurzen Dienstweg" ;).
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In NRW muss in der dienstlichen Beurteilung für das erste Beförderungsamt (A14) das Datum beider UBs angegeben werden.
Dann ist das deutlich strenger als hier in BaWü
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Ob die SL einen neuen UB will oder einen alten UB "mitverwertet", entscheidet sie völlig frei. Manche SL besuchen jemanden zwei Mal, andere gar nicht, wenn in den letzten drei Jahren ein anderweitiger UB stattfand. Die UBs sind ja auch nicht separat in der DB auszuweisen, sondern dienen eben als Eindrucksgrundlage.
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Erstens kann man doch übergangsweise jemanden einstellen, bis man bessere Bewerber mit besserem Staatsexamen findet. Erscheint mir eine logische Überlegung.
Zweitens wird das natürlich genau begründet in einem Gutachten, das man nach dem Gespräch zugeschickt bekommt, aber es lässt sich nicht extern überprüfen, ob die Begründung plausibel ist und mit dem vorherigen Gespräch übereinstimmt, weil ich ja keinen weiteren Kollegen oder wen vom Personalrat in der LP drin habe. Und zu den Vorrednern ( Susannea Ja, das ist möglich ohne Anwesenheit vom Personalrat. Laut meinem Anwalt habe ich kein Recht, jemanden außer Prüfer und Chef mit in die LP zu nehmen, weil das kein normales Mitarbeitergespräch ist, sondern eine Prüfungssituation.
Du vermengst in deinen Ausführungen m.E. viele Bereiche, die aber nicht unmittelbar zusammenhängen.
1. Bewährung wird durch die Dienstlichen Beurteilungen in der Probezeit festgestellt, nicht allein durch einzelne Unterrichtsbesuche der Schulleitung. Gegen diese Dienstlichen Probezeitbeurteilungen kannst Du Widerspruch einlegen, Begründungen einsehen oder Stellungnahmen abgeben. Hast Du das getan und dich an die obere Schulaufsichtsbehörde gewendet?
2. Du überschätzt die Rolle von Schulleitungen. Solche Erwägungen – erst ein schlechteres Examen einstellen, um Lücken zu füllen, später einen besseren Kandidaten/-in einstellen und den anderen rauswerfen - sind beamtenrechtlich völliger Unsinn und in der Kultusverwaltung in keiner Hinsicht praktikabel.
3. Die Verlängerung nach drei Jahren auf fünf Jahre ist kein "Spiel", sondern eine Maßgabe des Beamtenstatusgesetzes. Im Gegenteil: Würde jemand nach drei Jahren entlassen, wäre das vor jedem Verwaltungsgericht zurecht höchst angreifbar.
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"Grundrespekt" ist meiner Erfahrung nach nichts, was Du qua Person sofort hast, sondern etwas, das mit einer Beziehungsebene wächst und sich entwickelt, je besser Du die SchülerInnen kennst und umgekehrt. Kurzum: Nicht überbewerten. Nur nachmittags für wenige Stunden im Sport dabei zu sein, ist undankbar. Gib dem Ganzen eine Chance und lern deine SchülerInnen später mit ausreichend Zeit ordentlich kennen, dann reguliert sich Vieles durch gute Beziehungsarbeit von selbst.
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1. Dass jemand die Probezeit nicht schafft, ist eine absolut krasse Ausnahme. Ich kenne solche Fälle nur bei wirklich schwerwiegenden Dienstvergehen in der Probezeit.
2. Wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht ausgesprochen wird, wird dein Dienstverhältnis in eine Anstellung umgewandelt. Tritt mitunter ein bei Probezeit-BeamtInnen, die zum Beispiel schwer verunglücken und dann gesundheitlich nicht LebzeitbeamtInnen werden können. Die werden einfach direkt weiterbeschäftigt als Angestellte.
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Also brauche ich noch etwas Geduld. Danke Dir für die Infos und Erfahrungen! Kris24
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Warum bezeichnest du eine volljährige Schülerin als Kind und warum sollte eine volljährige Schülerin eine Entschuldigung der Eltern mitbringen?
Ups, richtig lesen hilft. Dann ist es noch einfacher: Ein Volljähriger Schüler kann sich mithin selbst entschuldigen. Eine Attestpflicht kann nur die SL verhängen. Insoweit gleich gelagert – entschuldigt bedeutet, der junge Mensch darf nachschreiben.
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Ich sehe das Problem nicht so recht. Wenn Du aktuell dienstfähig bist: Warum sollte ein Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit unterstellen, nachdem Du als Probe-Beamtin jahrelang dienstfähig warst?!
Ansonsten: Über die Lebzeitverbeamtung entscheiden kein Arzt, sondern dein Dienstherr. Die Rechtsprechung hat sich da sehr krass zu Gunsten der BeamtInnen entwickelt in den letzten Jahren, ein Arzt muss schon sehr konkret absehen und beweisen, dass eine unmittelbare Dienstunfähigkeit mit großer Sicherheit bevorsteht. Wie man das rechtlich begründen wöllte bei einem Beamten, der dienstfähig ist, sehe ich nicht.
Mein Tipp: Entspannen, durchatmen und die Untersuchung bzw. daraufhin die Entscheidung des Dienstherren abwarten. Gegen diese - sollte sie jemals negativ ausfallen - kannst Du dich dann mit jedem Mittel wehren. (Und dann zu diesem Zeitpunkt einen guten Fachanwalt für Verwaltungsrecht mandatieren
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Hallo liebe Community,
eine Frage: Ich habe letzte Woche eine Klassenarbeit geschrieben in einer Klasse. Beginn: 3. Stunde, bei uns also um 9:45 Uhr.
Die Klasse teilte mir mit, dass die Lernerin etwas zu spät komme, also habe ich 5 Minuten gewartet und danach gestartet.
30 Minuten später kommt die Lernerin, sagt, sie habe die Bahn verpasst, hatte aber keine Bescheinigung dabei.
Ich meinte dann, dass in dem Fall auch nicht nachgeschrieben werden könne und die Leistung mit einer "6" zu ahnden sei.
Die betreffende Schülerin ist dann zur Schulsozialarbeit gerannt, die ein Gespräch mit mir wollte. Ich solle mir doch überlegen, ob die Lernerin nicht nachschreiben könne, die Bescheinigung könne sie auch nachreichen.
Auf meine (!) Nachfrage hatte die Lernerin die Bescheinigung auch nachgereicht, allerdings ergab der Fahrplan, dass die Lernerin einen Zug 30 Minuten vorher hätte nehmen können, um einen ausreichenen Puffer zu haben. Zumal die Arbeit ja um 9:45 Uhr begann und nicht um 8 Uhr.
Kennt ihr die Rechtslage hierzu?
Muss ich die Lernerin jetzt nachschreiben lassen oder kann ich das Ganze mit einer "6" bewerten (da der NAchweis nicht direkt erfolgte und ein Puffer möglich gewesen wäre)?
Danke für ein Feedback im voraus - ich fühle mich gerade hilflos...
Die Sache ist rechtlich meines Erachtens völlig klar: Sollte das Kind eine formlose Entschuldigung seiner Eltern über entschuldigtes Fehlen bringen, hat es natürlich das Recht, die Arbeit nachzuschreiben. Generell: Da ist ein bemühtes Kind, das offenkundig etwas nachschreiben will. Warum sollte man ihm/ihr das verwehren?!
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Diese Aufteilung von Stellen Sek1/2 gibt es im Landeshaushaltsplan BaWü nicht, dass einer Sek2-Lehrbefähigung am GYM eine Sek1-Stelle zugewiesen wird.
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Ja, es dauerte bis Mai (manchmal erfährt man inoffiziell es etwas früher "durch die Blume", bei mir ca. 2 Wochen davor, also auch Mai).
Viel Erfolg (ich kenne das Gefühl).
Kris24 Weißt Du zufällig noch, wann im Mai Du damals die Mitteilung erhieltest bzw. ob die nicht ausgewählten BewerberInnen zuvor Absagen erhalten hatten?! Im Netz liest man überall, es gebe verwaltungsrechtlich sowas wie eine 14-Tages-Frist, die nach Versendung der Absagen eintreten müsste, ehe die Beförderungen ausgesprochen werden dürften. In diesem Falle hätten die Absagen ja bereits versendet werden müssen?!
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Warum gibt es am Gymnasium reine Sek.-1-Stellen?
In BaWü ist das tatsächlich nicht selten so, dass Sek1-KollegInnen am GYM in der Unter- und Mittelstufe unterrichten. Ist zwar nicht per Haushaltsplan vorgesehen, aber passt mit der Lehrbefähigung ja auch. Die Besoldung ist in diesen Fällen aber weiter an die Laufbahn gekoppelt...
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Ich unterrichte Sek1 an der Werkrealschule/Hauptschule.
You've ain't seen nothing yet - was Hochnäsigkeit und herablassende Schnöseligkeit der "Rats-Kolleg*innen" betrifft.
Das Problem besteht seit mehr als 100 Jahren und hat seinen Ursprung in der Trennung der Lehrer in "höheren Dienst" und "gehobenen Dienst". Erstere unterrichten in Frack und Zylinder, letztere im abgewetzten Zwirn und Arbeitskittel, erstere sind "Studienräte", wir dagegen sind "die armen Dorfschulmeisterlein". Doch eins sei gesagt: Wir sind das gern und machen einen Job, der manchen "Rat" auf kurzem Weg in die Frühpensionierung treiben würde. Das liegt jedoch nicht daran, dass wir die besseren "Kutteln" besitzen und die Tätigkeit "ertragen". Wir haben das studiert, besitzen Kenntnisse in Pädagogik, Soziologie, Psychologie und Didaktik, die uns dazu befähigen.
Leider wird das schlechter honoriert und ist weniger angesehen als die Fähigkeit, Gedichte von Gottfried Benn analysieren zu können.
Just my 2centsNun ja. Als GYM-Lernbegleiter an einer GMS kann ich Deine Einschätzung nicht so recht teilen. Gerade in der Arbeit mit etwas herausfordernden Lerngruppen, die viel Beziehungsarbeit benötigen, kommt es meines Erachtens auf die jeweilige Lehrerpersönlichkeit an und nicht so sehr auf die Lehrbefähigung. Es gibt Sek1-KollegInnen, die überfordert herumbrüllen, und StudienrätInnen, die eine gute Beziehungsarbeit hinbekommen. Und natürlich umgekehrt!
Dieses gegenseitige Nicht-Ernst-Nehmen erlebe ich vor allem bei älteren GYM-KollegInnen jenseits der 50/60 am Gymnasium, die alle anderen Schularten abqualifizieren. Grundsätzlich, und das finde ich sehr positiv, geht dieses falsche Denken zum Glück bei jungen KollegInnen verloren, was auch an der erfreulichen A13-Besoldung für ALLE SEK1-KollegInnen an RS/GMS liegt (und ja, auch in GS und WRS sollten alle A13 kriegen).
Kurzum: Dieses Denken verschwindet hoffentlich und erfreulicherweise, je mehr junge KollegInnen in die Schulen kommen. Der Rest liegt eben daran, wie man sich als Lehrerpersönlichkeit begreift. Unterrichtet man Fächer oder Menschen? Ich bin dankbar für jede(n) Kollegen/-in, der/die Menschen unterrichten will und nicht NUR den Blick auf die Fächer hat.
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