Beiträge von dreisamteacher
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Herzlichen Glückwunsch! Ab jetzt nur noch Filme im Unterricht

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Mir fallen spontan vier A14-Kollegen ein, die überhaupt nichts mehr machen und auch ursprünglich für fadenscheinige Aufgaben befördert wurden. Dann gibt es noch zwei, die mehr schlecht als recht eine kleinere Aufgabe erfüllen. Und mich, der einzige A14er der tatsächlich was tut. Alle anderen Kollegen sind A13 oder A15 (und haben eine entsprechende Aufgabe).
In BaWü ist Rechtslage, dass A14-Sonderaufgaben nach fünf Jahren abgegeben werden dürfen, um eine Gleichstellung mit A14-Altersbeförderungen zu erreichen. Insoweit ist das in anderen Ländern vermutlich ähnlich geregelt, soweit es dort noch Altersbeförderungen gibt. Und ja, ein Wechsel der A14-Aufgabe ist hier jederzeit auch in den ersten Jahren möglich, ebenso eine Versetzung.
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Gibt es beides nicht für SH, bzw die SH-Version nur für GEW-Mitglieder. Bin leider im falschen Verband

WillG Da magst du Recht haben, trockener Gesetzestext ist aber oft nicht sehr einprägsam.
Valerianus Schulrecht II von Böhm (2008) finde ich etwas alt, der Rest ist interessant. Danke!
Der Legende nach gibt es sogar VBE-/Philologen-Mitglieder, die sich auf Umwegen ein GEW-Jahrbuch besorgen

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- Reip, Gayer: Schul- und Beamtenrecht
- das gute alte GEW-Jahrbuch

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Kris24 ja, Du sagst es. Dem Vernehmen nach wurden in der aktuellen STEWI-Runde sogar GYM-Mathe/Physik-KollegInnen abgewiesen, die in den Regierungsbezirk Freiburg wechseln wollten...
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Meines Erachtens wäre es verwaltungsrechtlich höchst problematisch, eine erneute Verbeamtung auszuschließen. Mit welcher Begründung, mit welcher rechtlichen Grundlage? Jedes öffentliche Amt steht jedem und jeder (in gewissen Altersgrenzen) nach Befähigung und Leistung offen. Wie stünde es denn dann um entlassene VerwaltungsbeamtInnen, die später Lehramt studieren und in einem anderen Geschäftsbereich erneut verbeamtet werden sollen?
Fakt ist in BaWü: Rein rechtlich klappt Entlassung und Neu-Verbeamtung! Entscheidend ist, dass eine Schule dich möchte und eine Planstelle zur Verfügung steht. Die abgeleistete Probezeit wird ggf. sogar angerechnet. Eine andere Frage ist halt, ob es im Lebenslauf doof aussieht und das deine Chancen mindert, dass eine Schulleitung sich erneut für dich entscheidet. (Nach dem Motto: Der geht eh, wenn er weg will...
ABER: Ich bin auch erst im dritten Dienstjahr und meine (kurze) Erfahrung zeigt, dass ein Ortswechsel schon irgendwie klappt. Entweder durch Abordnung, durch Versetzung oder durch Bewerbung auf eine A14-Stelle andernorts.
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