Übergangsgeld und Nichtbewährung

  • Jetzt muss ich doch mal meinem Ärger Luft machen und allen, denen wegen Nichtbewährung die Entlassung kommt, raten, bis zum Entlassenwerden nicht aufzugeben! Mein Chef hier in Niedersachsen, hab an einem Gymnasium angefangen 2015, hat mir im Prinzip nach dem Jahr 3 schon erklärt, dass er mich fachlich für zu schwach hält, mich zu übernehmen. Ist aj auch in Ordnung, hab mich mit der Tatsache abgefunden. Aber wenn es so offensichtlich ist, warum dann zwei Jahre Verlängerung? Die letzten beiden Jahre musste ich den absoluten Psychoterror mitmachen und habe jetzt nach 4,5 Jahren erst von dem Übergangsgeld erfahren, was mir nach BeamtVG zusteht, erfahren. Meiner Meinung nach hätte mein Chef mich ohne zu zögern doch gleich nach 3 Jahren entlassen können. Wenn ich tatsächlich als Lehrer für unfähig gehalten werde, hätte er das meiner Meinung nach doch gar nicht verantworten können, mich länger dazubehalten. Allerdings jetzt, wo ich von dem Übergangsgeld weiß, bekommt der Psychoterror Sinn. Jetzt nach 5 Jahren stehen mir drei volle Monatsgehälter zu als Weiterzahlung. Würde mich nicht wundern, wenn der Psychoterror die letzten beiden Jahre dazu gedient hätte, mich dazu zu kriegen, selbst zu schmeißen, dann wäre mein Anspuch weggewesen. Ganz ehrlich, wenn eine Landesregierung nur aus Geldgründen die Gesundheitsgefährdung von seinen Beamten in Kauf nimmt, solange sie noch in der Probezeit sind, kann ich gerne darauf verzichten Landesbeamtin zu sein. Mein Vater war bis zu seiner Pensionierung Bundesbeamter, meine Mutter Landesbeamtin, rate mal jemand, wem von beiden es während seiner Dienstzeit besser ging an seinem Arbeitsplatz! Nie wieder. Aber alle, die auch terrorisiert werden, heltet durch! Die ärgern sich, wenn ihr euch nicht unterkriegen lasst :top:

  • Wenn keine Aussicht auf Bewährung gesehen worden wäre, wäre nicht verlängert worden. Du hast noch ein halbes Jahr zur Bewährung, also nutz das doch konstruktiv für dich, statt dich in solche Verschwörungsphantasien reinzusteigern, die dir weder helfen, noch der Realität entsprechen dürften. SLen haben anderes zu tun, als sich so einen Schmarrn zu überlegen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Das ist keine Phantasie. Direkt nach meiner letzten Lehrprobe und zum Zeitpunkt der zweiten Verlängerung sagt mir mein Chef, dass er nicht glaubt, dass ich die letzte Lehrprobe im 5ten Jahr schaffen würde und mir stände es frei, jederzeit ohne Frost zu kündigen. Das ist ja wohl eindeutig!

  • Das sagt eindeutig, wie der Stand zu diesem Zeitpunkt war und bestätigt mitnichten deine Phantasie, mit welcher Intention die Verlängerung gewährt worden wäre. Eine Verlängerung der Probezeit ist der absolute Ausnahmefall und muss ebenso wie eine abschließende Nichtbewährung sehr gut begründet werden. Dazu bedarf es extrem schwerwiegender Probleme. Schonmal darüber nachgedacht, was du verändern müsstest, um deine Probezeit bestehen zu können?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wirfst du deinem bisherigen Schulleiter ernsthaft vor, dass er dir noch einmal die Chance gegeben hat, zu beweisen, dass du dich entsprechend weiterentwickeln kannst? Wenn du das nicht angenommen hast, ist das wohl eher nicht seine Schuld.


    Den Zusammenhang zum Übergangsgeld magst du vlt. aus deiner Perspektive ziehen, aber es ergibt objektiv betrachtet keinen Sinn. Dein Schulleiter hat weder Vor- noch Nachteile durch die Gewährung von Übergangsgeld. Insofern kann ihm auch egal sein, ob du welches erhälst und muss keine seltsamen Maßnahmen ergreifen, um das zu verhindern.

  • Das ist sicher nicht das, was du gerne hören würdest, aber wenn dir nach 3 Jahren gesagt wird, du wärst fachlich nicht geeignet, ist das schon eine Aussage, wo man bei sich selbst schauen sollte (bzw. hätte schauen sollen) wie sowas denn möglich ist...

  • Blöde Frage aber ich verstehe den Ablauf in Niedersachsen nicht ganz.

    Du hast 2 Jahre Referendariat gemacht und da bestanden?

    Anschließend kam die Verbeamtung auf Probe? Die dauert wie lange? Und die wurde bei dir verlängert? In der Probezeit muss man noch Lehrproben halten?


    Edit ich habe grad kurz nach Übergangsgeld NS geschaut. Da hättest du nach drei Jahren zwei Monatsbezüge erhalten. Inwieweit ist das besser, als das was du jetzt bekommen würdest?
    Falls ich es falls verstanden habe, darfst du mich gerne korrigieren.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • In der Probezeit muss man noch Lehrproben halten?

    Das ist jetzt dein bayrischer Blick auf die Sache, da kommt der Schulleiter soweit ich weiß ja einfach spontan in den Unterricht (gruseliges Verfahren). Woanders plant man Unterrichtsbesuche, ja.

  • Das sagt eindeutig, wie der Stand zu diesem Zeitpunkt war und bestätigt mitnichten deine Phantasie, mit welcher Intention die Verlängerung gewährt worden wäre. Eine Verlängerung der Probezeit ist der absolute Ausnahmefall und muss ebenso wie eine abschließende Nichtbewährung sehr gut begründet werden. Dazu bedarf es extrem schwerwiegender Probleme. Schonmal darüber nachgedacht, was du verändern müsstest, um deine Probezeit bestehen zu können?


    Diese genaue Begründung bestand jedes Mal nur aus ein paar Kreuzen auf dem Beurteilungsformular. Die dürfen ja noch nicht mal Noten geben. Der Chef hätte mich jedenfalls nicht verlängern müssen, wenn er sowieso nach dem vierten Jahr kein Verbesserungspotenzial mehr sah. Laut Gesetz können die Schulleiter sich entscheiden, einen zu entlassen. Wenn sie nicht überzeugt sind, sollten sie das gefälligst auch tun. Mein Chef hat zwar mit dem Übergangsgeld nichts zu tun, aber das Land und das hat wohl kaum daran Interesse, einem noch zusätzlich Geld zu zahlen, wenn man entlassen wird. Da frage ich mich schon, welchen Grund ein Chef denn überhaupt haben sollte, jemanden zu verlängern. Ich würde jedenfalls als Chef keine Verlängerung gewähren, wenn ich jemanden für unfähig halte. Außerdem hilft einem Hilfestellung von Fachobleuten überhaupt nichts, wenn man von externen Prüfern beurteilt wird, die man nicht kennt. Im Referendariat war das anders, da kannte man die Prüfer und wusste, was die von einem erwarten.

  • kater025 ich halte es auch für höchst unwahrscheinlich, dass dein Chef wegen drei(!) Monatsbesoldungen so nen Stress macht.


    Vielleicht hat er noch was in dir gesehen, hatte Hoffnungen, wusste nicht, wer die Klassen übernehmen soll.... Alles viel wahrscheinlicher als deine Theorie mit dem Geld sparen.


    Was ich immer noch nicht verstehe, du hast dein Referendariat bestanden und anschließend teilt dir dein Chef mit, dass du fachlich nichts drauf hast. Wurde dazu im Referendariat je was gesagt? Gab es da schon Probleme?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Vielleicht hat er noch was in dir gesehen, hatte Hoffnungen, wusste nicht, wer die Klassen übernehmen soll.... Alles viel wahrscheinlicher als deine Theorie mit dem Geld sparen.

    Was ich immer noch nicht verstehe, du hast dein Referendariat bestanden und anschließend teilt dir dein Chef mit, dass du fachlich nichts drauf hast. Wurde dazu im Referendariat je was gesagt? Gab es da schon Probleme?


    So war es nicht, ich habe mein Referendariat in BW gemacht, hatte da aber mit einem Examen von 3,3 keine Chance, eingestellt zu werden, da ich kein Mangelfach studiert habe. Eine Kollegin, die beim Vorstellungsgespräch als Fachobfrau dabei war, sagte mir, dass der Chef vor der Entscheidung mich einzustellen, sowieso Bedenken wegen der Examensnoten hatte. Hätte man mir finde ich bei der Zusage auch offen kommunizieren können, dann hätte ich ja die Stelle womöglich gar nicht angenommen. Und rein theoretisch kann es doch auch möglich sein, wenn ein Chef nicht genug Bewerber in einer ländlichen Region hat, dass er sowieso nicht vorhat jemanden zu verbeamten, oder? Man kann mir nicht erzählen, dass es Prüfern und Vorgesetzten nicht möglich ist, jemanden bei einer Lehrprobe durchfallen zu lassen, wenn man das will.

  • Im Abitur wird alles in der mündlichen Prüfung schriftlich festgehalten. Im Referendariat bekam ich meine abschließende Schulbeurteilung und die Begründung mündlich mitgeteilt und hatte keine Ahnung, welche mich begleitende Lehrkraft mich wie bewertet hatte und welche Beurteilungen überhaupt wie in die Note einflossen. Soviel zum Vergleich Abiturprüfung und Beurteilungen beim Abschluss vom Ref. Ach ja, im mündlichen Abitur sind drei Personen anwesend und der Protokollant darf auch Meinung äußern. In die Bewährungslehrprobe darf ich niemanden mitnehmen, es sind nur der Chef und der externe Prüfer anwesend.

  • Das ist jetzt dein bayrischer Blick auf die Sache, da kommt der Schulleiter soweit ich weiß ja einfach spontan in den Unterricht (gruseliges Verfahren). Woanders plant man Unterrichtsbesuche, ja.

    In Hessen sind es sogar zwei Unterrichtsbesuche während der Probezeit.

  • Und rein theoretisch kann es doch auch möglich sein, wenn ein Chef nicht genug Bewerber in einer ländlichen Region hat, dass er sowieso nicht vorhat jemanden zu verbeamten, oder? Man kann mir nicht erzählen, dass es Prüfern und Vorgesetzten nicht möglich ist, jemanden bei einer Lehrprobe durchfallen zu lassen, wenn man das will.

    Und wieso sollte dein "Chef" nicht vorhaben jemand zu verbeamten, wenn er nicht genug Bewerber hat? Hä?


    Natürlich kann man jemanden durchfallen lassen. Das muss dann aber auch entsprechend wasserdicht begründet werden. Wenn er doch eh nicht viele Bewerber hat, welches Interesse hat eine Schulleitung dann daran?

  • Erstens kann man doch übergangsweise jemanden einstellen, bis man bessere Bewerber mit besserem Staatsexamen findet. Erscheint mir eine logische Überlegung.

    Zweitens wird das natürlich genau begründet in einem Gutachten, das man nach dem Gespräch zugeschickt bekommt, aber es lässt sich nicht extern überprüfen, ob die Begründung plausibel ist und mit dem vorherigen Gespräch übereinstimmt, weil ich ja keinen weiteren Kollegen oder wen vom Personalrat in der LP drin habe. Und zu den Vorrednern ( Susannea:( Ja, das ist möglich ohne Anwesenheit vom Personalrat. Laut meinem Anwalt habe ich kein Recht, jemanden außer Prüfer und Chef mit in die LP zu nehmen, weil das kein normales Mitarbeitergespräch ist, sondern eine Prüfungssituation.

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