Das wiederum halte ich nicht für statthaft. Wie soll so der Wissens- und Kompetenzerwerb des Schülers durch die Schule sichergestellt werden? Das ist ihre ureigenste Aufgabe und zwar bedingungslos.
Die Verweigerung eines medizinischen Tests, der wiederum pauschal und ohne Anfangsverdacht durchgeführt werden soll, dürfte kein hinreichender Grund sein, dieser Aufgabe dauerhaft nicht nachzukommen.
Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht erfolgt ja aufgrund von Ausschluss-Kriterien, die nicht im Verschulden des Schülers liegen. Eine völlige Nichtbeschulung, nach dem Motto "Ätsch bätsch" lässt das Recht auf Bildung meines Erachtens nicht zu. Wir reden hier schließlich nicht über das Betretensverbot für einen Swinger-Club. Es geht um ein hohes Rechtsgut.
Und gerade in Berlin sollte man sich darüber bewusst sein, dass ein selektiver Zugang zu Bildung als Repressionsinstrument eine leider lange und unrühmliche Tradition in Deutschland hat.
Und wie kommt es dann, dass es in Sachsen sowie Bayern legitimiert ist? In Hessen besteht sogar immer noch Präsenzpflicht. D.h. Eltern dürfen ihr Kind nicht daheim beschulen, auch nicht wenn ihr Kind in der Klasse neben einem ungetesteten Kind sitzt (welches-nur eine Annahme- am Wochenende Geburtstagsparty in der Großfamilie gefeiert hat, weil die ganze Familie nichts von "diesem Corona" hält).