Ein Kollege bei uns ist 100 Kilometer entfernt abgeordnet.
Zweitwohnung oder Fahrtkosten kann er bei der Steuer angeben. Alternative ist ein Umzug. Der Kollege (Frau, 2 Kinder) hat sich für die Zweitwohnung entschieden.
Als Landesbeamter kann man innerhalb des Bundeslandes überallhin abgeordnet werden. So hieß es 2000 in meiner Schulrechtsvorlesung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat.