Beiträge von German

    Dann unterscheiden sich hier wohl die Bundesländer.

    In der Notenbildungsverordnung Ba-Wü sind Grundlage der Leistungsbewertung
    a) schriftliche
    b) mündliche und
    c) praktische Leistungen.

    Und mein Ausbilder im Referendariat hat uns das eben eingetrichtert, dass eine mündliche Leistung eine MÜNDLICHE Leistung ist.

    Zitat

    Moebius schrieb am 02.09.2006 23:50:
    Hausarbeiten dürfen nicht benotet werden (zumindest nicht in Niedersachsen). Da sich Hefte / Mappen zum großen Teil aus Hausarbeiten zusammensetzen ist eine Benotung des Heftes sehr problematisch.
    Ich schreibe kurze Kommentare und mache mir selbst Notizen in +/- Form, das Ganze geht dann natürlich in die mündliche Leistung ein.

    in die mündliche Leistung? Das irritiert mich immer wieder. Meinetwegen eine zusätzliche sonstige Note, aber eine mündliche Leistung muss mit dem Mund erzielt werden, nicht mit dem Heft.

    Mich würde schon aufgrund des Begriffs wundern, wenn dies nur im Schulrecht Baden-Württembergs so festgelegt ist.

    Zusatz: Es handelt sich eigentlich auch nicht um eine sonstige, sondern um eine schriftliche Leistung

    Kein Gerücht.
    Es gibt an Hochschulen Behindertenbeauftragte, die für einen Nachteilsausgleich sorgen. Beispiel bei Stottern: Verlängerung der Prüfungszeit der mündlichen Prüfung.

    Die Kriterien für die inhaltliche Bewertung bleiben unangetastet.

    Wie das in der Schweiz geregelt ist, weiß ich nicht, vielleicht gibt es da ja grundsätzlich keinen Nachteilsausgleich.

    ZITAT: Ich finde Animagus' Vorgehensweise sehr gut, frage mich aber, ob der "Nachteilsausgleich" - auch in Einbezug von Bedenken betreffs der "mündlichen Studienfähigkeit".


    Auch im Studium gilt der Nachteilsausgleich. Das Stottern wird berücksichtigt und nicht bewertet.

    Zuständig ist dafür der/die Behindertenbeauftragte der Studenten.

    Und da liegt für mich das Problem. Behinderte Schüler haben keinen kompetenten direkten Ansprechpartner.

    (es darf kein Unterrichtsausfall mehr durch Freizeitausgleich geben) Hä?

    Das Wort "Minusstunde" erscheint mir kurios. Da gäbe es bei uns Diskussionen, ob die Exkursion wirklich notwendig sei, da viele Kollegen "Minusstunden" bekämen. Das würde den Schulalltag extrem behindern.

    Klassenfahrten und Museumsbesuche sind - so habe ich es offiziell gelernt- Unterricht und zwar an anderem Orte. Oder soll nur Unterricht sein, wenn alles schläft und einer spricht - und das nur im Klassenzimmer.

    Und Vetretungen sind bei uns selbstverständlich und keine "Plusstunden". Es sei denn, diese gehen über ein bestimmtes Maß hinaus, das ist glaube ich geregelt.

    Bei uns gibt es sogar DREI Einführungstage!!!

    1. (Vormit)-Tag: Organisatorisches und Steckbriefe erstellen/präsentieren, Schulerkundung
    u.s.w. (alles habe ich jetzt nicht im Kopf)

    2. Tag: Methodentraining, Übungen zur Teambildung, Stadterkundung mit Quiz (an beruflichen Schulen kennen viele Schüler die Stadt noch nicht so richtig)

    3. Tag: Methodentraining, Übungen zur Teambildung, gemeinsamer Kinobesuch, Essen mit Klassenlehrer)


    Beim Methodentraining und der Teambildung werden verschiedene Kollegen mit einbezogen.

    Es gibt auch Schulen, die ihre Einführungstage außerhalb der Schule verbringen, dies ist organisatorisch aber viel aufwändiger und nicht in der ersten Woche möglich.
    Aber gerade in dieser Woche ist das Zusammenfinden und Kennenlernen der Gruppe wichtig. Sofort mit dem Lernstoff zu beginnen, ist für mich keine Alternative, um neuen Schülern ihr neues Umfeld nahezubringen.


    Vor allem bei der einjährigen BFS!

    Ich kann auch nur das Zitat von der pädagogisch-fachlichen Gesamtwertung wiederholen, ob ein Schüler jetzt 2,4 oder 2,6 steht, ist egal. Es gibt aber immer noch Lehrer, die ihre Note nur arithmetisch ausrechnen, was bei den Schülern für Verwirrung sorgt, weil sie auch versuchen über einen Schnitt ihre Zeugnisnote zu errechnen.
    Dies ist wohl vor allem bei mathematisch-naturwissenschaftlich orientierten Lehrern der Fall.

    Außerdem gibt es nicht nur einen linearen Notenschlüssel zur Ermittlung der Einzelnoten und somit der Endnote, sondern auch mündliche und praktische Leistungen, die in die Zeugnisnote einfließen.(§7,1 Notenbildungsverordnung)

    In Drews Beitrag geht es um Klassenarbeiten und Kurztests, die mündliche Note kommt gar nicht vor. Diese gibt ja sehr oft den Ausschlag für eine bessere oder schlechtere Zeugnisnote.

    Dass jemand die Arbeiten zu schlampig korrigiert, kann ich mir gar nicht vorstellen.
    Ich selbst habe eher immer Bammel, dass ich zu viele Fehler übersehe und mich dadurch irgendwie blamiere.

    Ob in einem Abituraufsatz sieben oder 20 Fehler enthalten sind, spielt in der Endbewertung ja nur bedingt eine Rolle. Beide Fehlerzahlen halten sich in Grenzen. (bei fünf Seiten wären dies nur vier Fehler pro Seite)

    Aber ich würde das nicht so wild sehen, dafür gibt es ja die 2.Korrektur. (und wenn nötig eine dritte). Wichtig ist, dass der Schüler im Endeffekt die Note bekommt, die er für seine Gesamtleistung verdient.

    Und für eine gute Zweitkorrektur braucht man sowieso fast so lange wie für eine Erstkorrektur, da man den gesamten Text vor allem inhaltlich neu bewerten muss. Die fehlenden Korrekturzeichen mache ich inzwischen schon automatisch beim Lesen. Da ist mir egal, ob fünf oder 20 Fehler übersehen wurden.

    Hallo allerseits,
    derzeit bin ich in einem kleinen Frustloch, da ich bei der baden-württembergischen Leistungszulage an meiner Schule wieder nicht berücksichtigt wurde (zum 3. Mal). Allerdings habe ich in dieser Zeit auch die Schule gewechselt, das heißt, dass ich die ersten zwei Jahre keine reelle Chance hatte (letztes Jahr alte Schule, Eingewöhnungsjahr neue Schule)
    Dieses Schuljahr gebe ich aber 150 Prozent mit sehr vielen Sonderaufgaben und Projekten außerhalb des 'normalen' Schulbetriebs und mache das alles gern (war schon immer ein ehrenamtlicher Schaffer).
    Aber irgendwie habe ich auch auf eine Belohnung im Sinne der Leistungszulage gehofft.
    Muss man da im Vorfeld offensiver mit der Schulleitung ins Gespräch kommen und nicht nur passiv warten? Gibt's die erst nach 5-6 Jahren und ich bin zu ungeduldig?

    Wie sind eure Erfahrungen?

    - Autobiographisches im Roman: 31 Ich selbst war fast 40.../62 Ich war 43 Jahre alt/82 Walter, meinen Vater...)
    - Sprachebenen Propagandasprache/private Sprache, bzw. DDR-Begriffe (s.58 Klasseninstinkt, S. 59-61/95/107-111/200-202)
    -Stadtplan Berlins Orte finden und eintragen (für Ausstellung)
    -Hotel Lux Moskau
    -Freundschaft und Hass in Stille Zeile 6
    -Opfer und Schuld in... (Gerichtsprozess gegen Beerenbaum)


    Dies sind meine Themen, zusätzlich zu Charakterisierungen und Inhaltserarbeitungen und dem schon genannten (vielleicht ist jetzt doch einiges doppelt, ich habe die Beiträge nur überflogen)


    Grüße

    German

    Was ist überhaupt eine Nebentätigkeit per Definition?

    Im Beitrag von "alias" ist sogar von einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit die Rede. Muss man also anzeigen, wenn man beim Vereinsfest als Vereinsmitglied 20 Minuten ehrenamtlich beim Getränkeausschank hilft. Das wäre dann wohl eine ehrenamtliche Nebentätigkeit, oder wie oder was? Also was bitteschön ist eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Den Begriff Nebentätigkeit verbinde zumindest ich mit "Geld verdienen", sonst würde es ja völlig den Rahmen sprengen.

    Oh, ich wollte niemandem zu nahe treten.
    Die bewusste Abgrenzung nehme ich deshalb vor, weil viele Lehrer Behinderung sofort mit Sonderschule verbinden und ich eben die Meinung vertrete, dass kein zwangsläufiger Zusammenhang besteht.
    Viele Lehrer sind aber bei Behinderungen in "Nicht-Sonderschulen" überfragt, daher meine Frage nach dem Nachteilsausgleich.

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten, vielleicht meldet sich noch jemand, der Informationen über Baden-Württemberg hat.

    Ich schreibe bewusst nicht in der Rubrik Sonderschule, es geht mir um Schüler, die an Gymnasium oder Realschule sind, weil ihre Leistungen dies zulassen, eben mit dem Problem der Geschwindigkeit.
    An einer Sonderschule wären diese Schüler fehl am Platz.
    Außerdem bin ich eher ein Verfechter der Integration.

    Hallo allerseits,
    wenn ein Schüler eine attestierte Behinderung nachweist, welche Nachteilsausgleiche erhält er dafür?

    Konkret: Ein Schüler, der aufgrund einer dauerhaften Behinderung langsamer schreibt, wie viel länger darf/muss ich ihn einen 2-stündigen Aufsatz schreiben lassen. Ab welchem Behinderungsgrad. Gibt es da eine bundesweite Regelung für Menschen mit Handicap oder eine landesweite, da eben Schüler betroffen sind. Bei mir beträfe der Fall Baden-Württemberg.

    Danke für mögliche Antworten.

    Das Gruppenarbeitsergebnis mit den Strichmännchen IST meiner Meinung nach ungenügend, wie sollte man es sonst bewerten? Da dies nicht die einzige Leistungsbeurteilung des Schuljahres ist, würde ich diese Note auch vergeben. Entweder als mündliche Note-lass dir die Strichmännchen mal vorlesen :D
    oder als schriftliche.
    Dies halte ich auch deswegen für notwendig, weil sonst immer mehr SuS bei der Gruppenarbeit 'abhängen' und sie als Arbeitsform nicht ernst nehmen.

    Auch mir ist wichtig, dass der Unterricht läuft. Es kann nicht sein, dass man an zwei Klassenarbeitstagen Leistung bringt und sonst im Unterricht 'schläft' und nichts vor- oder nachbereitet. Wichtig ist dabei die schon erwähnte Notentransparenz zum Beginn des Schuljahres.
    Ich mache mir grundsätzlich nach jeder Stunde Kurznotizen über die Leistungen der Schüler und gebe nach jedem Monat 'Zwischenstände' bekannt, dass jeder Schüler weiß, wie er steht. (Bei einer Klasse, die ich neu übernehme gibt es den ersten Zwischenstand nach zwei Monaten)

    Bei mit ist die Gewichtung 50/50 und das ist meine pädagogische Entscheidung, manche Kollegen gewichten ebenso, andere 2:1 oder gar 80:20

    Mein Beispiel war ja bewusst absurd gewählt.

    Der Unterschied zwischen Thema verfehlt und Leistungsverweigerung ist da ein guter Erklärungsansatz.

    In dem oben geschilderten Fall würde ich wie erwähnt auch keine 6 geben.

    Eine interessante Frage wäre, was im Fach Deutsch lückenhafte Grundkenntnisse laut Notendefinition wären.

    Lesen und schreiben können meine Oberstufenchüler alle, so dass immer berechtigte Hoffnung besteht, dass die Defizite in der nächsten Arbeit nicht mehr so auffällig sind ;)
    egal ob Gedichtinterpretation oder Erörterung. Bei der Lektüre kann vorkommen, dass Schüler zu faul sind, sie zu lesen, das aber fällt wieder unter die Kategorie Leistungsverweigerung.

    Ich übertreibe wieder, aber der Ansatz der Fragestellung macht mich neugierig auf eure Antworten.

    Wie erwähnt, ich bin kein Freund der Note 6, aber mir ist schon aufgefallen, dass Mathematik oder Englischlehrer da weniger Skrupel haben, auch wenn mathematische oder englische Grundkenntnisse vorhanden waren und die Defizite auch nicht so tragisch, aber in der entsprechenden Arbeit die Punkt/Fehlerzahl einfach nicht stimmte.

    Timm

    Grundsätzlich hast du ja recht, dass nicht nur der Inhalt bewertet wird. Bei 'Thema verfehlt' gilt das aber nur bedingt. Hätte die Schülerin das Thema völlig verfehlt, was in diesem Fall, so wie geschildert, nicht zutrifft, hätte auch der fehlerfreiste Aufsatz nicht geholfen, eine 6 zu verhindern.

    Sonst schreibt mir bald ein Schüler einen fehlerfreien Aufsatz über Löwen in Afrika und will eine 4, egal wie die Themenstellung war.

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