Ich hab das letzte Mal 2013 überhaupt Rechnungen eingereicht und habe welche bekommen. Also nix mit Verdachtsdiagnose 2019.
Bei der Beihilfe auch nicht? Die haben ja auch gemeldet, es gibt ja auch Versorgungsempfänger, die gar keine zusätzliche PKV haben.
da hast du mich falsch verstanden. Ich sagte: vielleicht sind die Masken für minderjährige Kinder ja zu deren Schutz für die Eltern oder ältere Geschwister gedacht. Analog werden ja auch werdende Väter priorisieren *geimpft*, da die Impfung aktuell für Schwangere und Stillende nicht zugelassen ist.
Nein, es gibt in der Verordnung keine Altersuntergrenze für den Anspruch aus Gründen des Verwaltungsaufwandes. Wofür die Masken am Ende verwendet werden oder ob man die Gutscheine überhaupt einlöst, ist ja völlig egal.
(Wahrscheinlich wäre es am unbürokratischsten gewesen sie einfach an jeden zu schicken und wer sie nicht braucht, löst halt nicht ein.)
Beim Impfen von Schwangeren geht es nur um Risikoschwangerschaften und soweit ich weiß sind die in Gruppe 3. Außerdem geht es nicht um werdende Väter, sondern um Kontaktpersonen von Risikoschwangeren. Das kann natürlich der werdende Vater sein, aber genauso gut die Haushaltshilfe oder größere Kinder oder andere Personen, die sich kümmern. Oder Hebammen.
(Das wird noch spannend. Ich habe seit 9 Monaten eine Risikoschwangerschaft und wenn man das so will, könnte ich ja unzählige Kontaktpersonen angeben)
Dass Stillende nicht geimpft werden (dürfen), stimmt nicht. Ich habe einige Bekannte, die in Gruppe 1 geimpft wurden und die auch noch stillen. Sobald ich geimpft werden darf, lasse ich mich auch impfen, auch wenn ich noch stille. Ich werde sicher nicht wieder anfangen in der Schule zu arbeiten ohne geimpft zu sein, aber deshalb abstillen werde ich sicher auch nicht.
(Selbst Schwangere dürfen nach Risiko-Nutzen-Abwägung mit den nun zugelassenen Impfstoffen geimpft werden, sind aber im Moment ja noch nicht dran, also ist das noch nicht wirklich relevant.)